PM: SCHULE FÜR ALLE – Das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme

Pressemitteilung/ 6.10.2016:   

Anlässlich der heute in Bremen stattfindenden Kultusministerkonferenz (KMK) kritisieren die Landesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen und der Fachverband BumF e.V. – unterstützt von der GEW und Pro Asyl – die Ausgrenzung zehntausender junger Flüchtlinge vom Lernort Schule und fordern: Schule für alle ohne Ausnahmen.

Das neue Schuljahr hat längst begonnen, doch für viele geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende herrscht Lageralltag statt Schulalltag – obwohl sie seit Monaten, zum Teil schon über einem Jahr in Deutschland leben. Bundesweit sind zehntausende junge Menschen betroffen.

Diese Praxis ist ein gleich mehrfacher Rechtsverstoß. Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht. Es ist im Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch in Art. 14 der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33) festgeschrieben.

„Auch geflüchtete Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung,“ betont Jibran Khalil von Jugendliche ohne Grenzen, der bundesweit aktiven Selbstorganisation junger Geflüchteter. „Viele wollen begonnene Bildungswege weiterführen oder abschließen und eine Ausbildung oder ein Studium beginnen.“

Auch in Bremen werden viele jüngere Kinder im Alter ab 6 Jahren für Monate ausgeschlossen, z.B. wenn sie in Erstaufnahmeeinrichtungen leben. Aber auch 16- bis 27jährige Flüchtlinge, unter ihnen sind knapp 200, die als unbegleitete Minderjährige eingereist sind.

„Die Bildungspolitik in Sachsen krankt im Allgemeinen, da überrascht es nicht, wenn gerade marginalisierte Gruppen, darunter auch geflüchtete Minderjährige, ihrer Schulpflicht nicht nachkommen können. Wenn Lehrer*innenmangel und Unterrichtsausfall die Regel an sächsischen Schulen sind, dann betrifft das alle Schüler*innen. Die systematische Ausgrenzung von Kindern aus „Sicheren Herkunftsstaaten“ und/ oder jenen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, schlägt sich in Sachsen in einer gefährlichen Symbiose mit den Verfehlungen der hiesigen Bildungspolitik nieder.“ so Thomas Hoffmann vom Sächsischen Flüchtlingsrat.

Eine bundesweite Bestandsaufnahme der Landesflüchtlingsräte über den tatsächlichen Bildungszugang für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland belegt die strukturelle Ausgrenzung Zehntausender vom Lernort Schule. Lageberichte des Bundesfachverband umF, erstellt im Auftrag von UNICEF, zeigen, dass insbesondere Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen bundesweit monatelang systematisch vom Regelschulbesuch ausgeschlossen werden. In vielen Bundesländern, wie etwa Bayern, werden Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ langfristig oder dauerhaft in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Sie erhalten, wenn überhaupt, einen Ersatzunterricht für wenige Stunden am Tag, eine Schule besuchen sie meist nicht. „Die Schulpflicht wird z.T. durch die Teilnahme an Sprachkurse als erfüllt betrachtet“, heißt es im Lagebericht von Unicef.

Claudia Schmitt, Bremer Landeskoordinatorin vom BumF, hält ferner die Sicherung des Aufenthalts während der Schul- und Ausbildungszeit für grundlegend: „Junge Geflüchtete brauchen existentielle Sicherheit, um in der Schule ihre vielfältigen Ressourcen ausschöpfen zu können.“

Am 6.10. um 12 Uhr findet auf dem Bremer Marktplatz dazu eine Kundgebung statt. Im Verlauf soll den KultusministerInnen der Länder von den VertreterInnen der Kampagne eine Schultüte voller Forderungen übergeben werden. Diese lauten u.a.:

* Es müssen unverzüglich ausreichende Regelschulplätze für neu zugezogene schulpflichtige Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt werden und dafür geeignete strukturelle und personelle Rahmenbedingungen geschaffen werden.

* Die Umsetzung der Schulpflicht bzw. des Rechts auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung ab dem ersten Tag, spätestens zwei Wochen nach Ankunft. Voraussetzung hierfür ist ein zügiges Ankommen von Neueinreisenden in Kommunen und Bezirke.

* Der Zugang zu Bildungsangeboten muss passend zum Lern- und Bildungsstand der Kinder und Jugendlichen sowie ihren sonstigen Voraussetzungen gewährleistet werden.

* Junge Menschen bis 27 Jahre brauchen flächendeckend und systematisch die Möglichkeit schulische Bildung und Abschlüsse nachzuholen – etwa über die Erweiterung der (Berufs-)Schulpflicht.

* Die Bildungsförderung (BAföG und BAB) muss für alle Jugendliche und junge erwachsene Geflüchtete geöffnet werden.

Eine Kampagne der Landesflüchtlingsräte, dem BumF e.V. und Jugendlichen ohne Grenzen – unterstützt von der GEW und Pro Asyl.
 

Weitere Infos unter: www.kampagne-schule-fuer-alle.de / www.facebook.com/Schulefueralle/

Kontakt in Sachsen:

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Thomas Hoffmann
Dammweg 5
01097 Dresden
info@saechsischer-fluechtlingsrat.de

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