PM: Verletzte Grundrechte und wo sie verborgen sind

Fehlerhafte Antworten des Innenministeriums auf Kleine Anfragen

In den Antworten auf zwei Kleine Anfragen macht der sächsische Innenminister falsche Aussagen zu vorliegenden, fachärztlichen Gutachten. Immer mehr drängt sich der Verdacht auf, das Innenministerium wolle Grundrechtsverletzungen in seinem Verantwortungsbereich verschleiern. Eine intransparente Rechtslage wird weitgehend ausgenutzt. Neben getrennten Familien und abgeschobenen Kranken zeichnet sich Markus Ulbig nun auch für in ihrem Wohl gefährdete Kinder verantwortlich. Ein Minderjähriger wurde von der Polizei gefesselt. Es sind genau diese im sprichwörtlich Dunklen stattfindenden Vorkommnisse, die Abschiebungen als solches delegitimieren.

Wir wissen, dass der Innenminister die Menschenrechte missachtet. Mit parlamentarischen Spielregeln scheint er es aber auch nicht allzu genau zu nehmen. Konkret: Markus Ulbig hat gegenüber den Mitgliedern des Landtags Juliane Nagel und Petra Zais falsche Aussagen gemacht. Nagel reichte eine Kleine Anfrage zu einer Sammelabschiebung, vollzogen am 20. September 2016, ein. Dort ging sie auf die Anzahl der Gutachten ein, die eine Reisefähigkeit der Abzuschiebenden bestätigten und der Zentralen Ausländerbehörde tatsächlich vorlagen (Drs. 6/6571). Von sieben Abgeschobenen mit Krankheitsbildern lag bei einer der Personen „eine fachärztliche Stellungnahme vor, die jedoch keine Aussagen zur Reisefähigkeit beinhaltete.“ Nur liegt dem Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. ein solches fachärztliches Gutachten vom 17. August 2016 über eine der abgeschobenen Personen vor. Ausdrücklich wird dort von einer „Reiseunfähigkeit“ gesprochen, genauso wie von der Suizidalität des Patienten. Letztere verneinte Ulbig aber in seiner Antwort an Zais (Drs. 6/6864). Die Anwältin des Abgeschobenen hatte das Gutachten am Folgetag der ZAB zugesandt, auch dieses Schreiben liegt vor. In einer Pressemitteilung vom 21. September 2016 hatten wir den Fall bereits angesprochen. Damals schon schockierte uns, mit welcher Dreistigkeit eine Dresdner Amtsärztin die Reisefähigkeit nach einer anderthalb Stunden währenden Sitzung ohne eine*n für diese Situation sensibilisierte*n Dolmetscher*in attestieren konnte. Die Fachärztin kritisierte das Gutachten ihrer Kollegin in seiner Substanz.

Sachsen nimmt immer mehr Grundrechte ins Visier

Getrennte Familien, abgeschobene Kranke und nun auch noch gefesselte Kinder – nicht alle Menschen in Sachsen können auf den staatlichen Schutz ihrer Grundrechte setzen. Im Gegenteil, sie müssen den Staat fürchten. Wenn der Staat schon das Gewaltmittel der Abschiebung einsetzt, dann müssen Parlament, Medien und Zivilgesellschaft den rechtskonformen Vollzug dieses Mittels ohne Einschränkung kontrollieren können. Wie kann es zum Beispiel sein, dass ein schutzsuchender Minderjähriger von der Polizei gefesselt wird, wie aus der Anfrage von Petra Zais hervorgeht? Von der Wahrung des Kindeswohls kann keine Rede sein, die Polizei muss sich fragen lassen, warum sie zu diesem Mittel greifen musste. Wie es aber um die Beantwortung von aufgeworfenen Fragen durch das Innenministerium steht, zeigt die Drs. 6/6860. Nagel sah sich gezwungen nachzuhaken. Von besonderer Unverfrorenheit ist die Antwort auf die Frage, welche Kompetenz Ausländerbehörden überhaupt hätten, Krankheitsbilder zu beurteilen. Diese wird mit dem völlig intransparenten §60a Abs. 2c und 2d AufenthG begründet. Medizinische Kompetenz basiert in Sachsen also auf einem Paragraphen, dessen heutige Form unter anderem vom Deutschen Anwaltsverein in einer Stellungnahme als nicht verfassungsgemäß und nicht praktikabel kritisiert wurde.

Abschiebungen müssen öffentlich problematisiert werden

Markus Ulbig trägt seinen Teil zur Blackbox Abschiebung bei, sie finden unter dem Radar der Öffentlichkeit statt. Die häufig in der Nacht stattfindenden Grundrechtsverletzungen sind Abschiebungen inhärent und delegitimieren sie als staatliches Instrument. Der Innenminister muss sich im Angesicht solcher Vorgänge diesen Argumenten stellen. Wir warten bis heute auf eine Reaktion auf die von uns viel kritisierten, durch in Abschiebungen in Kauf genommen Familientrennungen – besser noch: wir warten darauf, dass diese Praxis eingestellt wird. Nur wurden seit unserer beginnenden Kritik im Mai weitere Familien getrennt, deren Zahl lag Ende Mai noch bei zehn und ist bis Ende September auf 19 gestiegen. Innenminister Markus Ulbig ist dem Parlament nun vollumfängliche Auskunft schuldig. Er muss sich dringend zu seiner Abschiebe- und Kommunikationspraxis erklären.

Zwecks Wahrung der Anonymität des Betroffenen und im Hinblick auf die besondere Sensibilität der uns vorliegenden, gesundheitlichen wie juristischen Dokumente bitten wir interessierte Journalist*innen, diese in unserem Büro auf dem Dammweg 5, 01097 Dresden nach Absprache bei uns einzusehen.

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