Rückkehrprogramm. Die Bundesregierung betreibt ab dem 1. Februar 2017 das Rückkehrprogramm „Starthilfe Plus“ für Geflüchtete. Kern des Programms ist es, bei Verzicht auf ein Asylverfahren eine gestaffelte Prämie in Höhe von 1.200 Euro zu erhalten, wer gegen einen Asylbescheid nicht klagt, soll 800 Euro erhalten. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben 2016 rund 55.000 Personen Deutschland freiwillig verlassen. So verließen bis November 2016 rund 15.000 Menschen aus Albanien die Bundesrepublik. Deutlich erhöht hat sich auch die Zahl von Rückkehrer*innen in den Irak und Iran. Nach Afghanistan haben sich die freiwilligen Ausreisen mit 3.200 verzehnfacht. Das Programm „Starthilfe Plus“ möchte nun noch mehr freiwillige Ausreisen produzieren. Die Prämien sind gestaffelt. Jede*r Asylsuchende*r über dem Alter von zwölf Jahren soll 1.200 Euro erhalten, wenn er*sie noch vor der Zustellung des BAMF-Bescheides verbindlich zusagt, freiwillig das Land zu verlassen. Die Hälfte der Fördersätze ist für Kinder unter zwölf Jahren vorgesehen. Für Familien mit mehr als vier Familienangehörigen ist ein Zuschlag in Höhe von 500 Euro veranschlagt. Wer nach Erhalt des negativen Asylbescheides nicht gerichtlich dagegen vorgeht, soll eine Zahlung in Höhe von 800 Euro erhalten. Das Rückkehrprogramm kritisiert der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. in seiner Gänze. Es soll versucht werden Menschen zur freiwilligen Ausreise zu bewegen und auf juristische Aktionen zu verzichten. Fakt ist, mit der „Starthilfe Plus“ soll das Individualrecht auf Asyl auf dem Verwaltungsweg ausgehebelt werden. Das mit dem Programm „Starthilfe Plus“ eine Reintegration im Heimatland stattfinden kann ist Augenwischerei.
Abschiebungen. Wie die Antwort auf eine Kleine Anfrage der sächsischen Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Die Linke) wiedergibt, wurden im 4. Quartal 2016 593 Menschen aus Sachsen abgeschoben. Insgesamt fanden im Jahr 2016 3.206 Abschiebungen aus Sachsen statt. Was die Zahlen nicht widerspiegeln sind die damit verbunden Familientrennungen, Grundrechtsverletzungen und individuellen Schicksale jeder einzelnen Abschiebung. Die Zahlen sind zu einem hohen Preis entstanden. Wie weitere parlamentarische Anfragen gezeigt haben, wurden allein in den ersten drei Quartalen 2016 19 Familien getrennt.
Landgericht / AfD. Dem Bundestagskandidaten für die AfD und Richter am Landgericht in Dresden, Jens Maier, wurde die Zuständigkeit für presserechtliche Verfahren entzogen. Er bleibt aber weiterhin Mitglied der 3. Zivilkammer. Nachdem der Zivilrichter auf einer Veranstaltung der Jungen Alternative in Dresden den „Schuldkult“ für „endgültig beendet“ erklärte, sich gegen die „Herstellung von Mischvölkern“ aussprach und Verfahrensbeteiligte Zweifel an der Unbefangenheit des Richters in politisch geprägten Fragen äußerten, reagierte das Landgericht Dresden und übertrug die Bearbeitung von Verfahren aus dem Presse- und Medienrecht und zum Schutz der persönlichen Ehre einer neugegründeten Zivilkammer. Zuletzt hatte sich der Richter im Verfahren eines AfD-Landtagsabgeordneten gegen das Kulturbüro Sachsen selbst für befangen erklärt.
Volksverhetzung. Wie Die Zeit berichtet haben sächsische Gerichte im Jahr 2016 deutlich mehr Strafbefehle wegen Volksverhetzung verhängt. Hauptsächlich ging es dabei um Hetze im Internet. Die Zahl der Strafbefehle wegen Volksverhetzung hat sich im Vergleich zum Jahr 2015 von 67 auf 147 mehr als verdoppelt. Bei den Anklagen wegen Volksverhetzung hat sich die Anzahl von 32 auf 97 im selben Zeitraum verdreifacht.
Fortbildung. Das Kulturbüro Sachsen e.V. organisiert in fünf Modulen wieder Fortbildungen für demokratieorientiertes Handeln zu den Themen Flucht und Asyl. Anmeldung bis zum 06. Februar möglich. Mehr Infos hier.
Publikation. Der Flüchtlingsrat Thüringen hat einen Reflektionsleitfaden für Initiativen in der Flüchtlingsunterstützung erstellt. Der Leitfaden soll dabei helfen, das Selbstverständnis zu konkretisieren sowie Ziele und Aufgaben zu strukturieren. Zu finden hier.
Termine
05.04.2017 – Save the Date: Podiumsdiskussion zum geplanten sächsischen Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz im Kleinen Haus – Staatsschauspiel Dresden. Die Veranstaltung ist eine Kooperation des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V., von Weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen e.V. und des Kleinen Hauses – Staatsschauspiel Dresden. Mehr Infos folgen.
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