PM: Ulbig verliert sich im Wahlkampf

Sächsischer Innenminister stellt unsinnige Forderung auf

Der sächsische Innenminister und Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Markus Ulbig, fordert dass abgelehnte Schutzsuchende Leistungen nur noch auf Antrag erhalten sollen. Entsprechende Nachweise sollen die Anträge begründen. Mit einem sowieso schon restriktiv ausgelegtem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Menschen heute bereits minimale Leistungen um das Existenzminimum. Ein „Fluchtanreiz“ ist das Gesetz sicher nicht. „Herr Ulbig weiß genau, dass das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat, dass das Existenzminimum migrationspolitisch nicht zu relativieren sei.“ so Thomas Hoffmann für den Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. Bedeutet: der Nachweis, den Ulbig für einen Antrag auf Leistungen verlangt, wäre die Notwendigkeit, die eigene physische Existenz zu erhalten. „Wenn der Wahlkampf einem zu Kopf steigt, kann selbst die Law-and-Order Partei CDU Sachsen mal Rechtsstaat und Logik vergessen.“ so Hoffmann.

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