Umfassendes Gesetz zur Regelung von Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam geht in den Landtag
Das Kabinett hat heute das Gesetz zum Vollzug von Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft beschlossen. Sachsen finanziert damit erneut und wissentlich Grundrechtseinschränkungen.
Er war erwartet worden – der Vollzug der Abschiebehaft in Sachsen. Das Kabinett hat diesem heute zugestimmt und bewegt sich damit weiter in Richtung Unmenschlichkeit. Haft ohne Straftat ist immer verheerend in ihrer Wirkung, egal ob sie Ausreisegewahrsam oder Abschiebehaft genannt wird. Der nun zehntägige Ausreisegewahrsam oder die bis zu 18 Monate währende Abschiebehaft hinterlassen ihre Narben in der Psyche und Physis von Menschen. Appetit- und Schlaflosigkeit, Depressionen und Angstgefühle sind das Resultat. Das zeigt eine Studie des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes aus dem Jahr 2010. Von 685 interviewten Menschen, damals eingesperrt in 23 EU-Mitgliedsstaaten, gaben 71 % an, dass sie ihre psychischen Probleme nach vier bis fünf Monaten Haft auf diese Situation zurückführen. Sachsen schädigt vor dem Hintergrund dieses Wissens ganz bewusst die Gesundheit von Menschen, die sich nach der Abschiebung in einem Land wiederfinden sollen, aus dem sie mit gutem Grund geflohen sind, in dem sie lange Zeit nicht mehr waren. Allein der Ausreisegewahrsam ist mit drei Millionen Euro Kosten für 2016 und 2017 veranschlagt. Mit der wesentlich kostenintensiveren Abschiebehaft finanziert die Landesregierung nun wissentlich Grundrechtseinschränkungen.