Vater und zwei Söhne landeten ohne Mutter und Tochter im Flugzeug nach Armenien
Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Eilantrag gestern abgelehnt. Damit wurde die Abschiebung der Familie H. vollzogen. Eine weitere Familie ist nun getrennt. Das Verwaltungsgericht begründete die Ablehnung damit, dass der Antrag erst wenige Stunden vor der geplanten Abschiebung eingereicht wurde. „Eilanträge, die eine Abschiebung verhindern sollen, können gar nicht eher als in den frühen Morgenstunden eingehen. Sie müssen ja auch fundiert begründet sein. Das Gericht verkennt diese simple Realität.“ so Thomas Hoffmann für den Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. Mit dem Eilantrag wurden starke Zweifel erhoben, dass die Abschiebung ordnungsgemäß hätte durchgeführt werden können. Intensiv wurde die sich seit dem ersten Abschiebeversuch im August veränderte Situation der Familie geschildert. „Das Gericht hätte im Angesicht der auch nur leisesten Zweifel die Abschiebung stoppen und die Lage der Familie neu bewerten müssen.“