Im Bericht aus Berlin spricht sich der neugewählte Ministerpräsident Sachsens, Michael Kretschmer, für einen weiter ausgesetzten Familiennachzug aus. Es gelte, die „Asyl- und Flüchtlingspolitik zu befrieden.“ Er verkennt, dass Nazis nicht aufhören werden zu hassen nur weil geflohene Menschen ihre Familien nicht bei sich haben. Diesem Hass kann nur mit Haltung entgegengetreten werden. Offenbar fehlt sie auch Herrn Kretschmer.
Kaum im Amt, zeigt der neu gewählte Ministerpräsident Sachsens, Michael Kretschmer, mit welcher Rhetorik er Politik machen will. Die Asyl- und Flüchtlingspolitik müsse „befriedet“ werden, unter anderem durch die weitere Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und natürlich, durch konsequentes Abschieben. Befrieden muss Herr Kretschmer vor allem sein eigenes Bundesland. Die RAA Opferberatung Sachsen e.V. hat für das Jahr 2016 436 rassistisch und rechtsmotivierte Angriffe gezählt. Hier müsste Politik ansetzen. Keine Politik muss irgendwo befriedet werden. Es wäre die Aufgabe von Politik, dem alltäglichen Terrorismus der Nazis, wie er sich vergangene Woche erst wieder im sächsischen Wurzen zeigte, mit Haltung entgegenzutreten. Ein solcher Auftritt, wie der von Michael Kretschmer im Bericht aus Berlin der ARD, zeugt nicht von einer solchen Haltung. Er gibt humanitäre Grundsätze auf. Es bleibt dabei: niemand verliert etwas, wenn jemand anders seine*ihre Familie nachholt. Familieneinheit ist ein Grundrecht. Ein Ministerpräsident, der mit Sinn und Verstand zur Asylpolitik sprechen möchte, der sollte dem Rat vielerlei Expert*innen folgen und sich allein aus integrationspolitischen Aspekten für die Einheit aller Familien einsetzen. Er sollte in keinem Fall der menschenverachtenden Rhetorik der Nazis anheimfallen.
Familiennachzug bereits jetzt von Hindernissen geprägt
Der ausgesetzte Familiennachzug ist dabei nicht das einzige, was Beratungsstellen kritisieren. Auch für Menschen mit Flüchtlingsanerkennung verbleibt die Frage, ob die Familie wiederhergestellt werden kann, oft über quälende Monate hin unbeantwortet. Überlastete Botschaften verzögern die Herstellung der Familieneinheit. Die Botschaft in Kabul ist wegen eines Anschlags geschlossen, der Botschaft im eritreischen Asmara ist es nicht möglich, ein Visum für den Familiennachzug auszustellen. In Sachsen möchte es das Landeskriminalamt ganz genau wissen und überprüft die Dokumente von Geflüchteten in einer erneuten Runde, obwohl Auswärtiges Amt und Bundesministerium des Inneren bereits darüber geschaut haben. Der Geschwisternachzug zu unbegleiteten Minderjährigen ist faktisch ausgesetzt, inzwischen müssen Eltern entscheiden, ob sie bei ihren Kindern im Herkunfts- oder Transitland bleiben oder zu dem Kind in Deutschland nachreisen.