PM: Krampfhaft verhindert Ausländerbehörde Dresden Ausbildung

Intention der Ausbildungsduldung wird mit aller Kraftanstrengung konterkariert.

Sind sie kleinlich oder schon böswillig, die sächsischen Ausländerbehörden, wenn sie immer wieder mit komplexen Argumentationsketten auffahren, um Geflüchteten den Weg in die Ausbildung zu versperren? Diese Frage muss sich erneut die Ausländerbehörde Dresden gefallen lassen. Ein Vater von zwei Kindern hat den Arbeitsvertrag in der Tasche, die Handwerkskammer befürwortet seine Ausbildung zum Gebäudereiniger. Eigentlich könnte nun alles ganz einfach gehen.


Alles ist unter Dach und Fach – Vertrag liegt vor, Handwerkskammer stimmt zu – die Ausbildung als Gebäudereiniger kann beginnen. Aber der Familienvater aus Dresden empfängt einen Ablehnungsbescheid der Ausländerbehörde. Die Begründung: eine Abschiebung der albanischen Staatsbürger*innen ist ohne Weiters möglich weil dafür ja Laissez-Passer-Papiere ausgestellt werden könnten, also ein Reisedokument für Menschen ohne gültige Reisepapiere. „Diese Argumentation entspricht mit Sicherheit nicht der Motivation, mit der die Ausbildungsduldung überhaupt erst geschaffen wurde. Denn dann würden alle Menschen von der Ausbildungsduldung ausgeschlossen werden, für deren Abschiebung ein Laissez-Passer genügt.“ so Jörg Eichler von der Asylberatung des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V. (SFR).

Der Ermessenspielraum wird inzwischen auf das Äußerste gedehnt

Die Behörden haben tatsächlich – und bedauerlicherweise hat aus Sicht des SFR der Gesetzeber der Willkür damit Tür und Tor geöffnet – ein Ermessen, ob sie der Ausbildung zustimmt oder nicht. Letzteres immer dann, wenn die Abschiebung konkret vorbereitet wird. Nur: „Sich auf ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik und Albanien zu berufen und dann zu behaupten, dass die Abschiebung in diesem konkreten Einzelfall damit ja vorbereitet wurde – also das ist schlicht haarsträubend.“ so Eichler.

Kein Einzelfall

Bereits im September hatte der SFR die Ausländerbehörden Dresden und Leipzig für ihre restriktive Verwaltungspraxis kritisiert. Dhruv Patel wurde aus seinem Ausbildungsbetrieb in Leipzig abgeschoben, in Dresden konnte eine angehende Bürokauffrau nicht beginnen zu arbeiten, weil sie angeblich ihre Passlosigkeit selbst verschuldet hatte. Die junge Frau musste ihren Pass auf der Flucht den Schlepper*innen übergeben. Ignoranz gegenüber der Realität auf den Fluchtrouten, kommentierte der SFR damals.

PM des SFR e.V. vom 14. September 2017

Gemeinsam mit anderen Landesflüchtlingsräten, der BAG PRO ASYL, der GEW Sachsen und anderen hatte der SFR e.V. im Mai 2017 ein Positionspapier zur Schieflage bei Gesetzgebung und Entscheidungspraxis zur Ausbildungsduldung veröffentlicht.

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