PM: Liberale Rechtsauffassung nutzen – Arbeitszugang erleichtern!

Die Wohnsitzauflage für gestattete Menschen entfällt, wenn sie in Arbeit sind.

Wohnsitzauflagen müssen von der Politik immer gerechtfertigt werden. Dass Sozialkosten gleichmäßig auf die Kommunen verteilt werden sollen, wird bei Menschen im Asylverfahren angeführt. Doch was geschieht, wenn ein Mensch im Asylverfahren Arbeit findet, seinen Lebensunterhalt samt der Kosten für eine Wohnung sichern kann und gegebenenenfalls umziehen muss?

Menschen im Asylverfahren, die einen Job finden, sehen sich oft mit der Herausforderung konfrontiert, wirklich an ihren künftigen Arbeitsort zu ziehen. Das ist oft gar nicht so einfach. Auch der Umzug von der Gemeinschaftsunterkunft in eine Wohnung ist mit Hürden verbunden. „Wenn jemand bereits im Asylverfahren Arbeit findet, ist das eine Leistung, die Beachtung verdienen sollte.“ meint Dr. Gesa Busche für den Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. „Zugegeben, die Rechtslage ist komplex. Aber es ist möglich, die entsprechenden Regelungen im Asylgesetz liberaler auszulegen. Wir haben diese Rechtsauffassung dem Sächsischen Innenministerium verdeutlicht und hoffen hier auf Entgegenkommen.“ Der SFR e.V. hat den Beamt*innen im Innenministerium dokumentierte Einzelfälle zukommen lassen, aus welchen im Detail ersichtlich wird, wo es beim Arbeitszugang von Menschen im Asylverfahren hakt. Besonders hinderlich: die Verpflichtung, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. „Die entfällt aber, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Denn in dem Moment, wo jemand Lohn erhält, erlischt die Wohnsitzauflage. Eine neue Auflage mit der Verpflichtung, in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, kann dann nicht mehr erlassen werden.“ so Busche.

Verschiedene Wohnsitzauflagen

Eine Wohnsitzauflage schränkt die Freizügigkeit ein. Der Gesetzgeber braucht gute Gründe, um sie zu rechtfertigen. Für Menschen mit Flüchtlingsanerkennung wurden beispielsweise integrationspolitische Erwägungen herangezogen, damit ihre Bewegungsfreiheit im Bundesgebiet beschränkt werden konnte. Doch auch für geflüchtete Menschen im Asylverfahren greift eine Wohnsitzauflage. Sie werden auf die Kommunen verteilt und sind verpflichtet, dort in der Regel in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Die Begründung hierfür: gleichmäßige Verteilungen der Sozialkosten auf die Kommunen.

Die ans Innenministerium übersandte Einzelfallsammlung hier.

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