PM: Beratungen im Jahr 2017 – der SFR e.V. zieht Bilanz

Die fünf Beratungsstellen des SFR e.V. veröffentlichen Zahlen zu beratenen Klient*innen

Fünf Beratungsstellen hat der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. Die Nachfrage nach ihrem Angebot ist hoch, das zeigen die heute veröffentlichten Zahlen des Jahres 2017: insgesamt waren es 12.600 Beratungen der Geflüchtetensozialarbeit in Chemnitz, 3.500 zu Asyl- und Aufenthaltsrecht in Dresden und 4.144 an den Standorten Chemnitz und Plauen, 560 Anfragen zum Arbeits- und Bildungszugang, 680 Beratungen zur Anerkennung von Zeugnissen und Urkunden und zwölf Fälle, die in die Härtefallkommission eingereicht wurden. Es sind ganz unterschiedliche Fragen geflüchteter Menschen zu Bleiberecht und Ankommen, die in den drei Vereinsstandorten gestellt werden.  Dass die beiden Stränge der Beratungsarbeit des SFR e.V. nicht getrennt voneinander laufen, ist notwendig, um dem Einzelfall gerecht zu werden.

„Ankommen nach der Flucht bedeutet, nahezu das ganze Leben neu organisieren zu müssen. Die Fragen und Anliegen, die geflüchtete Menschen haben, sind vielfältig. Oftmals können sie nicht ohne Beratung beantwortet werden. Gerade weil es im Behördendschungel oftmals einer gewissen Expertise bedarf.“ so Cedric Mikus, Koordinator der Geflüchtetensozialarbeit des SFR e.V. in Chemnitz. „Allein in unserer Beratungsstelle hatten wir im vergangenen Jahr 12.600 Beratungen, teilweise mit denselben Klient*innen, durchgeführt. Wenn die Leute zu uns kommen, dann müssen wir ihnen oft die Fallstricke des Asylbewerberleistungsgesetzes erklären. Wenn die Leute ihr Asylverfahren dann erfolgreich abgeschlossen haben, tauchen neue Fragen auf. Denn vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch zu wechseln, ist nach wie vor kompliziert. Und klar: Menschen wollen selbstbestimmt in ihren eigenen Wohnungen leben. Häufig schreiben wir Umverteilungsanträge. Ab und an müssen wir aber auch eine Vermittler*innenrolle einnehmen. Nicht immer stoßen unsere Klient*innen in ihrer neuen Nachbarschaft auf sofortige Akzeptanz.“ beschreibt Mikus seine Arbeit und die seiner Kolleg*innen.Mindestens ebenso hoher Bedarf besteht bei Anfragen zu Asyl- und Aufenthaltsrecht. In den Standorten Chemnitz und Plauen wurden insgesamt 4.144 Beratungen durchgeführt. In Dresden wurde knapp 3.500 mal beraten. Ob telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch, es zeigt sich deutlich: die Arbeitsweise des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zeitigt auch hier ihre Wirkung. Oftmals sind es Klageverfahren, die eingeleitet werden müssen, damit Verwaltungsgerichte die Entscheidungspraxis der Behörde korrigieren können. „Sinkende Anerkennungsquoten selbst bei von Krieg gezeichneten Ländern – diese Realität spiegelt sich auch in unseren Akten. Häufig sind es Menschen aus Afghanistan, die die Beratungsstellen des Projekts Kunlaboro mit einem ablehnenden Bescheid aufsuchen.“ meint Mikus.

Einen klaren Auftrag haben die Kolleg*innen des SFR e.V. aus den Projekten RESQUE continued: Menschen dabei zu unterstützen, in Arbeit und Bildung zu kommen. Eine der Herausforderungen dabei: einen freien Platz in einem Deutschkurs zu finden. In Dresden waren es um die 50 Klient*innen, die sich intensiv zu Arbeit und Ausbildung beraten und begleiten ließen, in Chemnitz waren es etwa 40. Insgesamt 560 einmalige Anfragen wurden an beiden Standorten beantwortet. Diejenigen Geflüchteten, die bereits akademische oder berufliche Qualifikationen im Herkunftsland erworben haben, finden bei der IBAS-Beratungsstelle in Chemnitz Ansprechpartner*innen. Im Jahr 2017 wurde das Angebot, sich zur Anerkennung von Zeugnissen und Urkunden beraten zu lassen, 680 mal genutzt.

Wenn gar nicht’s mehr geht, ist die letzte Chance die Härtefallkommission. Bei Menschen, die als gut integriert gelten und bei denen eine persönliche oder humanitäre Härte vorliegt, kann der SFR e.V. der Kommission als deren Mitglied Fälle zur Beratung vorschlagen. Ein humanitäre Aufenthaltserlaubnis zu erwirken, ist das Ziel. Zwölf Fälle wurden 2017 eingereicht, davon teilweise in 2018 entschieden. In der Summe waren es 41 Menschen, die über die Mitgliedschaft des SFR e.V. das Härtefallkommissionsverfahren durchliefen. Bei 17 Menschen aus sechs von zwölf Fällen sah eine Mehrheit der Mitglieder eine Härte als gegeben an. Mikus fasst zusammen: „Unsere Kolleg*innen in den Beratungsstellen haben klar definierte Aufträge. Aber der Arbeitszugang lässt sich nicht ohne die aufenthaltsrechtliche Situation denken und andersherum, und gerade der Stand des Asylverfahrens hat erheblichen Einfluss auf die Wohnsituation. Wir sind froh, so viele verschiedene Expertisen unterm Dach des SFR e.V. versammeln zu können. Als Verein hoffen wir damit, dem Einzelfall in seiner Komplexität ein wenig mehr gerecht werden zu können.“

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