PM: Juristische Expertise bestätigt: Innenministerium brach im Oktober das Recht

Unterstützer*innen wollen Familie die Rückkehr ermöglichen

Der Unterstützer*innenkreis der im Oktober 2017 abgeschobenen Familie Kajtazi/ Krasniqi wie der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. haben sich juristische Expertise eingeholt: der Widerruf der Aufenthaltserlaubnisse war rechtswidrig. Dementsprechend hätte die Abschiebung so niemals vollzogen werden dürfen. Die Forderung der Unterstützer*innen ist klar: die Familie muss aus dem Ausland zurückgeholt werden. Briefe wie Stellungnahme gingen an die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, das Innenministerium sowie den Petitionsausschuss im Landtag.

Diese Abschiebung war rechtswidrig. Dieser Satz kann nun, ein knappes halbes Jahr nachdem Frau Kajtazi und ihre Kinder zwangsweise in den Kosovo ausgeflogen wurden, so absolut geschrieben werden. Klar zeigt eine Stellungnahme der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA), dass das Innenministerium die angeordneten Aufenthaltserlaubnisse so nicht hätte widerrufen dürfen. Denn der Begriff des „Stammberechtigten“ taucht im Zusammenhang mit dem Familiennachzug, Abschnitt 6 „Aufenthalt aus familiären Gründen“ im Aufenthaltsgesetz auf. Unter Abschnitt 5 „Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen“ selbigen Gesetzes fällt dagegen der Paragraph 23a zu Härtefällen. Die Stellungnahme der GGUA macht deutlich, dass das Innenministerium hier gegen das Trennungsprinzip verstoßen hat, welches strikt nach den jeweiligen Aufenthaltszwecken differenziere. „Wir haben nun der Staatsministerin des Bundes für Migration, Flüchtlinge und Integration Annette Widmann-Mauz die Stellungnahme der GGUA übersandt. Der sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration dem Sächsischen Ausländerbeauftragten, dem Innenministerium wie dem Petitionsausschuss des Landtags liegt die Stellungnahme ebenso vor. Der Petitionsausschuss beschäftigt sich derzeit noch mit dem Fall. Wir hoffen, dass die offiziellen Stellen hier einlenken, die Rechtswidrigkeit des Widerrufs einsehen und die Familie aus dem Ausland zurückholen. Möglich ist das!“ sagt Silvia Tröster. Sie spricht für den Unterstützer*innenkreis der Familie Kajtazi/ Krasniqi. Um die 30 Menschen, Freund*innen und Nachbar*innen unterschiedlichen Alters, setzen sich für die Familie ein, unterstützen sie auch heute noch finanziell und halten den Kontakt.

Kollektivbestrafungen sind wider Recht und Menschenverstand

Der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. kritisierte bereits am Tag der Abschiebung, dem 19. Oktober, gemeinsam mit Christian Schönfeld, Oberkirchenrat der Diakonie Sachsen in einer PM das Vorgehen von Innenministerium wie Polizei. Juristische Zweifel wurden dem Innenministerium weit vor der Abschiebung von Mitgliedern der Härtefallkommission vorgebracht, allen voran vom damaligen Mitglied Schönfeld. „Dass ein kollektiver Widerruf von Aufenthaltserlaubnissen nicht durchgehen sollte, sagt bereits der reine Menschenverstand. Für den vorgeblichen Fehler eines Einzelnen kann nicht seine gesamte Familie verantwortet werden.“ kommentiert Mark Gärtner vom SFR e.V. Schönfelds Antrag entsprach die Härtefallkommission im September 2016. Der damalige Innenminister Markus Ulbig (CDU) gab dem Ersuchen statt und erließ eine Anordnung, den Aufenthalt zu gewähren. Überraschenderweise wurde diese Anordnung aber am 28. Juni 2017 durch das Staatsministerium des Inneren widerrufen. Der Grund: der Familienvater soll vor über sechs Jahren eine Straftat begangen haben. Vier Monate Haft musste er dafür in Montenegro verbüßen. Verteidigen konnte er sich nicht, das Gericht verurteilte ihn in Abwesenheit. Im Mai 2017 wurde er ausgeliefert. Seine Familie wurde am 18. Oktober in den Kosovo abgeschoben.

Hier finden Sie den Brief an die Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration Annette, hier die Stellungnahme der GGUA.

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Dammweg 4
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mail: pr@sfrev.de

Unterstützer*innenkreis der Familie Kajtazi/ Krasniqi
Siliva Tröster
Mobil: 0177 / 472 00 30

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