PM: Gesetzesreform: So wird Polizei weiterhin politische Prophezeiungen erfüllen

Geflüchtetenunterkünfte als „gefährlich“ zu deklarieren bringt nichts, nur Kriminalisierung

Wenn Polizist*innen anlasslos Identitäten kontrollieren und Durchsuchungen vornehmen können, stellt sich die Frage nach dem Warum. Wenn ein solches Vorgehen bei Geflüchtetenunterkünften und ihrem Umfeld praktiziert wird, stellt sich die Frage, ob hier nicht bewusst Geflüchtete kriminalisiert werden. Als „gefährliche Orte“ können Gemeinschaftsunterkünfte bereits heute gelabelt werden. Ohne richterliche oder parlamentarische Kontrolle werden so Einzelne für den Tatverdacht anderer bestraft. Eine Grundrechtsverletzung, die im Zuge der Reform des sächsische Polizeigesetzes gar noch ausgeweitet werden könnte. Heute berät das Kabinett über den Entwurf. Ob Hasskriminalität und Sensibilisierung von Polizist*innen in die Reform aufgenommen werden, ist fraglich.

Gemeinschaftsunterkünfte als „gefährliche Orte?“ Gefährdete Orte, das sind sie doch. Immerhin lag die Zahl der Angriffe auf Asylunterkünfte im Jahr 2016 noch bei 53 und sank laut Angaben der Opferberatung des RAA Sachsen e.V. auf 13. Eine rassistische Grundstimmung könne jederzeit wieder eskalieren und sich zuspitzen. Das zeigen die jüngsten Angriffe auf Unterkünfte in Wurzen, so die RAA in ihrer Pressemitteilung vom 14. März. Das Innenministerium aber favorisiert das Adjektiv „gefährlich“ und trägt damit schon heute zur pauschalen Kriminalisierung Geflüchteter bei. In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Mitglieds im Landtag für Die Linke, Juliane Nagel, gibt die Landesregierung neun Unterkünfte an, die in Sachsen als „gefährlich“ gelten. Ohne dass es eines Anlass oder Verdachts bedarf, kann die Polizei dort die Identität der Bewohner*innen feststellen, sie gar durchsuchen. „Im Grunde ist dieses Vorgehen eine selbsterfüllende Prophezeiung.“ mein Mark Gärtner vom SFR e.V. „Geflüchtete müssen in Gemeinschaftsunterkünften mit ihnen vollkommen unbekannten Menschen leben, Traumatisierungen können nicht behandelt werden, von einem Ankommen kann nach der Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung immer noch nicht die Rede sein, wann endlich die eigene Wohnung bezogen werden kann, ist ungewiss. Allein die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden so geradezu provoziert. Gemeinschaftsunterkünfte dann allein auf Basis „polizeilichen Erfahrungswissens“ als „gefährlich“ zu deklarieren, ist nichts anderes als das forcierte Produzieren von Tatverdacht.“ Diese Praxis geschieht ohne richterliche oder sonstige, öffentliche Kontrolle, die Ursachen von Kriminalität bekämpft sie gleich gar nicht. Was dann nach objektiver Bedrohung aussieht, ist eigentlich nur die fehlgeleitete Logik einer Exekutive. Rechtsstaatliche Prinzipien wie Kontrolle nur bei Anfangsverdacht oder bereits die Unschuldsvermutung werden so außer Kraft gesetzt, der*die Einzelne für Verstöße anderer bestraft. Dass mit einer solchen Praxis in der öffentlichen Wahrnehmung dann wieder die Unterscheidung zwischen Tatverdächtigen und verurteilten Straftäter*innen unter den Tisch fällt, ist keine Überraschung.

Verfolgung von rassistisch motivierter Gewalt muss im Fokus stehen

Heute berät das sächsische Kabinett über eine Reform des Polizeigesetzes. Die Position des SFR e.V. dazu ist klar: der Polizei muss es untersagt werden, Gemeinschaftsunterkünften als „gefährlich“ zu kategorisieren. Der Augenmerk sollte darauf liegen, wie die Polizei Betroffene rechter und rassistischer Gewalt schützen könnte, wie Polizist*innen bereits für Hasskriminalität sensibilisiert werden könnten. Dass Gemeinschaftsunterkünfte pauschal zu „gefährlichen Orten“ erklärt werden können, muss unbedingt vermieden werden. Eine derartige Regelung gilt bereits in Bayern. Spätestens an diesem Punkt wäre auch in Sachsen die Frage aufgeworfen, inwieweit dies von der Verfassung überhaupt gedeckt ist.

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Dammweg 4
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de

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