Gemeinsame PM:  Geplante AnkER-Zentren verletzen elementare Rechte von Minderjährigen

 Geplante AnkER-Zentren verletzen elementare Rechte von Minderjährigen

Anlässlich des Internationalen Kindertages wenden Landesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und PRO ASYL gegen die Errichtung sogenannter AnkER-Einrichtungen. Studien von Verbänden und Organisationen und die Erfahrungen aus der Arbeits- und Beratungspraxis der Flüchtlingsräte zeichnen bundesweit ein klares Bild: Die Unterbringung von Kindern in großen Sammelunterkünften gefährden das Wohl der dort lebenden Kinder und verletzen elementare Rechte von Minderjährigen.

Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz wie es CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, ist zu begrüßen. Überzeugen kann der Ansatz allerdings nur, wenn dieser auch diskriminierungsfrei für alle Kinder gilt – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus.

Bereits jetzt ist der Alltag der Kinder und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Transitzentren, die als Vorbild der AnkER-Zentren dienen sollen, jedoch oft von beengten Wohnverhältnissen, fehlender Privatsphäre, dem Ausschluss von der Regelschule, unzureichender gesundheitlicher Versorgung sowie vom Nichtstun, vom Warten und dem Miterleben von Gewalt geprägt. Abschiebungen, die zum Teil mitten in der Nacht durchgeführt werden, sorgen für eine Situation der Schutzlosigkeit und Angst. Sachleistungsversorgung, fehlende Therapieangebote und mangelnde Hygiene in Gemeinschaftsbädern verschärfen vielerorts die Situation.

Innen- und Heimatminister Horst Seehofer treibt die Isolation und Diskriminierung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen durch das Sondersystem der AnkER-Zentren weiter voran.

In den AnkER-Einrichtungen sollen die Aufnahme, die Alterseinschätzung von unbegleiteten Minderjährigen, Asylverfahren und die Abschiebung nach Ablehnung eines Asylantrages gebündelt werden. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge droht damit eine Unterbringung in Einrichtungen für und mit (fremden) Erwachsenen bis zu ihrer Inobhutnahme durch die Jugendämter. Dies widerspricht dem Minderjährigenschutz sowie dem Primat der Kinder- und Jugendhilfe und ist mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren. Unbegleitete Minderjährige, deren Minderjährigkeit nicht anerkannt wird und begleitete Kinder und Jugendliche drohen dabei bis zu 18 Monaten oder darüber hinaus in den AnkER-Einrichtungen verbleiben zu müssen. (Schutz-)Standards, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten, werden nicht berücksichtigt.

»Der Aufenthalt in der Erstaufnahme macht Kinder krank. Viele von ihnen haben ihre Kindheit in Lagern verbracht – in der Türkei, im Sudan, in Libyen, in Griechenland, im Libanon. Sie hoffen auf Schule, ein Zuhause und Sicherheit. Was sie dann in Deutschland erwartet, ist ein neues Lager mit Stacheldraht«, berichtet Jibran Khalil, Mitglied der Initiative Jugendliche ohne Grenzen, von seinem Aufenthalt in der Erstaufnahme in Eisenhüttenstadt (Brandenburg). »Die geplanten AnkER-Zentren, die die Kasernierung von Kindern und ihre Diskriminierung durch Sondergesetzgebungen auf die Spitze treiben, sind das Zeichen einer absoluten Verrohung der Politik,« so Khalil weiter.

Landesflüchtlingsräte, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Jugendliche ohne Grenzen und PRO ASYL fordern die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie ihr Wohl in allen flüchtlingspolitischen Erwägungen diskriminierungsfrei zu gewährleisten und die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen zu forcieren.

Die Organisationen fordern daher alle Bundesländer auf, sich nicht am Pilot-Projekt der AnkER-Zentren zu beteiligen. Neben Bayern hat bisher nur Sachsen gemeldet, ein solches Zentrum in Dresden errichten zu wollen. Im AnkER-Zentrum wie in der Abschiebungshaftanstalt wird dann das Wohl von Kindern gefährdet, Artikel 7 des Grundgesetzes über die Schulpflicht nicht nachgekommen werden.

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Dammweg 4
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mail: pr@sfrev.de

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