SFR Newsletter 20/2018

 

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10.08.2018
Newsletter des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V.

Unterbringung. Wenn Menschen einmal den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaats Sachsen entkommen sind und auf die Kommunen verteilt werden, stellt sich die Frage: Wohnung oder Gemeinschaftsunterkunft? Vor allem im ländlichen Raum sollte die Antwort immer lauten, dass die Menschen selbstbestimmt ihre eigenen…

vier Wände beziehen sollten. Das Argument, der Wohnungsmarkt sei dort angespannt, kann dort kaum gelten. Aktuelle Zahlen gibt es in der Drs. 6/14027, in der die Abgeordnete Juliane Nagel, DIE LINKE, die Quoten für das erste Halbjahr 2018 abgefragt hat. In Westsachsen führt das Vogtland ganz klar mit 93,58 Prozent, gefolgt von der Sächsischen Schweiz – Osterzgebirge mit 88,12 Prozent. Platz 3 belegt Meißen mit 78,06 Prozent. In Ostsachsen dagegen haben Geflüchtete geringe Chancen, selbstbestimmt zu leben. 39,85 Prozent sind es in Görlitz, die in einer Wohnung leben, nur etwas mehr als ein Viertel der Menschen ist es in Bautzen.

Die Zahlen sind allerdings mit Vorsicht zu genießen! Was ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt unter dezentraler Unterbringung versteht, kann stark variieren. Beispielsweise kann es sein, dass mehrere alleinstehende Männer sich ein Zimmer in einer Dresdner Wohnung leben müssen, aber als dezentral untergebracht gezählt werden. Das ist natürlich Quatsch. Die fortschrittlichste Definition hat die Stadt Leipzig. Dort wird dezentrales Wohnen ausschließlich als „das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in frewilliger Wohngemeinschaft gelebte Wohnen“ verstanden. So kommt die Stadt auf eine Unterbringungsquote von 50,56 Prozent während es in Dresden 68,11 Prozent sind. Chemnitz kommt auf 75,16 Prozent.

Ein Vergleich mit der Drs. 6/12190, in der die Quoten für das 1. Halbjahr 2017 abgefragt wurden, lohnt. Mit 74,46 Prozent sank die Unterbringungsquote im Erzgebirge um vier Prozent, während Mittelsachsen um 2,5 Prozent auf 63,01 Prozent zulegte. Den stärksten Rückgang gilt es im Landkreis Leipzig mit knapp sieben Prozent zu verzeichnen. Nordsachsen dagegen legte am stärksten von 70,47 Prozent auf 77,74 Prozent zu.

Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 25 Abs. 5, 25a und 25b. Das klingt kompliziert, ist es aber nicht. Wenn eine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, also auf Grund der Gesundheit oder weil das Herkunftsland die betroffene Person nicht akzeptiert, dann kann Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz erteilt werden. 18 Monate geduldet muss die Person noch sein. Hier nur die absoluten Zahlen aus der Drs. 6/14028,  mit denen eine Vergleichbarkeit schwierig wird. Es wird nicht in jedem Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt dieselbe Anzahl an vollziehbar Ausreisepflichtigen leben. Es gibt keine öffentlichen Zahlen dazu, sodass auch keine relativen Zahlen errechnet werden können. Die Stadt Leipzig also bitte nicht dem Landkreis Görlitz gegenüberstellen! Die untenstehenden Diagramme sind eine reine Deskription der absoluten Zahlen über die Erteilungen von Aufenthaltserlaubnissen! Sie stehen nicht im Verhältnis zueinander! Aber dennoch zeigt sich mit Blick auf, sagen wir mal, die kreisfreien Städte, bei denen es keine großen Abweichungen geben sollte… es gibt Ausländerbehörden, die sehen Abschiebehindernisse wenn sie denn vorhanden sind, schieben in dem Fall also auch nicht direkt ab, riskieren so beispielsweise auch nicht die direkt Gesundheit von Menschen und belassen sie auch nicht Ewigkeiten in der Unsicherheit. Und dann gibt es solche, die ticken so Richtung repressiv..  Und dann gibt es Chemnitz. Die Ausländerbehörde dort macht direkt mal keine Angaben nach dem Motto „Wir sind zu cool für Transparenz.“

Erteilung 25 Absatz 5 1. Halbjahr 2018

Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende wiederum können nach vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Unter anderem müssen sie dafür in den vier Jahren „erfolgreich“ die Schule besucht haben. Hier die Zahlen (für deren Verwendung dieselben Hinweise gelten wie oben):

Erteilung 25a 1. Halbjahr 2018

Wenn sich erwachsene Menschen „nachhaltig integriert“ haben – heißt vor allem, sie können ihren Lebensunterhalt sichern – und sich acht Jahre gestattet, erlaubt oder geduldet in der Bundesrepublik aufhalten, können sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Aufenthaltsgesetz erhalten. Haben sie Kinder, ist der Antrag bereits nach sechs Jahren möglich.

Erteilung 25b 1. Halbjahr 2018

Fluchtbewegungen damals und heute. Menschen aus Bosnien-Herzegowina und Österreich haben sich unter dem Hashtag #Jersmoljudi / #WeilwirMenschensind in einem offenen Brief an die bosnische Regierung wie die Europäische Kommission gewandt. Sie zeigen die prekäre Lage auf, in der sich allein die 7.000 in Bosnien gestrandeten Fliehenden befinden und nicht weiterkommen. Die Mehrheit lebt auf der Straße oder in informellen Lagern, zum Beispiel in Fabrikhallen. Wer versucht, über Kroatien in die EU zu gelangen, muss mit illegalen Push-Backs rechnen. Misshandlungen, Tritte und Schläge sind dort dokumentiert. Die Verfasser*innen erinnern an ihre eigene Flucht im Zuge der Jugoslawienkriege und sprechen sich wenigstens für Mindeststandards bei der Unterbringung und gegen Hasskampagnen aus. Den Brief hier unterzeichnen, mehr Infos in deutscher Sprache hier erhalten.

Antifaschismus… ist notwendig und das insbesondere am 25. August. Da ruft die „Identitäre Bewegung“ zum Festival auf der Cockerwiese in Dresden auf, verkauft da auch Tickets für, will das Ganze aber als Versammlung angemeldet wissen. Bislang ist nicht bekannt, wie die Dresdner Versammlungsbehörde damit umgehen wird. Gegenproteste wird es geben, der erste hier, haltet euch auf dem Laufenden! #dd2508

Weiterhin findet zeitgleich und in geradezu unmittelbarer Nähe die Demokratiekonferenz statt. Im Deutschen Hygienemuseum wird es unter dem Motto „Gemeinsam Demokratie gestalten“ von 10 bis 16.30 Uhr Impulsvorträge und Workshops zum Wissen konsumieren und Handlungsoptionen kennenlernen geben. Mehr Infos hier. Das Bündnis gegen Rassismus wird maßgeblich beteiligt sein. Das Kulturbüro Sachsen e.V. wird über die Herausforderungen der Dresdner Stadtgesellschaft im (direkten) Angesicht von neonazistischen, rassistischen und anderen menschenfeindlichen Erscheinungsformen sprechen und die Landesarbeitsgemeinschaft pokuBi wird mit den Teilnehmer*innen ihres Workshops der Frage nachgehen, wie sich Organisationen für Migrant*innen öffnen können. Nur zwei Beispiele eines breiten Angebots, das gegen all das steht, was die IB ist! Schaut also vorbei, der politisch interessanteste Ort am 25. August wird tatsächlich die andere Elbseite sein, das gilt es auszunutzen!

Termine

Ganz Fixe können sich und ihr Team heute noch beim AntiRA Cup von Meißen bleibt Bunt registrieren. Ab 10 Uhr geht es morgen im Sportzentrum in Riesa (Am Sportzentrum 7) los! Sieben Spieler*innen inklusive des*der Torwärter*in bilden ein Team und dann geht es los, jede*r der*die sich mit dem Motto identifizieren kann, ist eingeladen. Anmeldung über info@buntes-meissen.de oder per Telefon unter 03521 459 34 90. Mehr Infos hier.

Am 18. August findet wieder das Ehrenamtscafé unseres Projekts „Save Me Chemnitz“ statt. Wie immer gibt es Tee, Kaffee und ein Buffet, zu dem ihr gern beitragen könnt. Bei Musik und Spielen für Groß und Klein kann in den Austausch gekommen werden. 17 Uhr im Club der Kulturen in Chemnitz.

Vom 24.-26. August 2018 veranstaltet das Theater- und Performancekollektiv den Workshop „Körper. Flucht. Raum.“ Unterstützt werden die Künstler*innen vom Kölner Choreographen, Tänzer und Parkourtrainer Salim Ben Mammar, dem Videokünstler David Campesino und dem Komponisten Daniel Williams. Gemeinsam mit zehn bis 15 Teilnehmer*innen mit und ohne Fluchterfahrung werden sie sich künstlerisch-forschend mit Körperbildern in Zusammenhang mit Flucht und Vertreibung auseinandersetzen. Ihr habt Lust, mitzumachen? Dann meldet euch bei r.weyrauch@theatralesubversion.de oder über Facebook. Hier das Event mit mehr Infos und den Kontaktdaten.

„Interkulturelle Umweltbildung zum Thema Energie“ – Mit dem Projekt „Refugees Lead Action“ bietet der BUND Dresden Umweltschulungen für Menschen mit und ohne Flucht- oder Migrationshintergrund an. Hier können sich die Teilnehmenden untereinander über die Themen wie Wasser, Energie und Naturschutz austauschen, sich kennenlernen und interkulturelle Kompetenzen erlangen. Nach den Schulungen unterstützt der BUND sie dabei, eigene Umweltbildungsprojekte ins Rollen zu bringen oder ehrenamtlich aktiv zu werden. Die vorerst letzte Schulung „Power to the People – Alles rund um das Thema Energie“ findet vom 24. bis 26. August 2018 im Stadtteilhaus Dresden statt. An diesem Wochenende beschäftigen wir uns damit, wo der Strom, der rund um die Uhr aus der Steckdose fließt, eigentlich herkommt und welche nachhaltigen Alternativen der Stromproduktion es gibt. Zur Anmeldung und weiteren Infos geht es hier: www.reflact-dresden.de

Wir veranstalten kein Sommerfest, wenn wir feiern, dann heißt das  „SommerTraum Open Air“ mit Live Musik, Open State und dem ultimativen Bring & Share Picnic. Das Ganze im Kulturhaus Arthur in Chemnitz am 01. September ab 15 Uhr. Wir freuen uns auf euch, kommt vorbei! Mehr Infos hier.

Am 04. September wird Claudius Voigt von der „Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender“ aus Münster beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen eine Fortbildung zum Thema „Arbeitsmarkt- und Ausbildungszugänge für Geflüchtete und Migrant*innen“ veranstalten. Anmeldung bis zum 27. August. Mehr Infos bei babett.nessmann@parisax.de

Am 12. September gibt es nochmals den Infovortrag zu Abschiebehaft bei der Küfa á la cartonage zu sehen. Ab 18 Uhr wird im AZ Conni das Vollzugsgesetz vorgestellt und Fragen wie die nach den Grundrechtseingriffen, die auf der Hamburger Straße in Dresden zu erwarten sind oder bereits dokumentiert wurden, welche Möglichkeiten der Rechtsvertretung und – beratung es gibt, was wir eigentlich bereits von den Auswirkungen von Abschiebungshaft aus anderen Ländern und Anstalten wissen und wie sauber dieses Gesetz eigentlich geschrieben ist, werden beantwortet. Mehr Infos hier

Am 13. September folgt dann Kirsten Eichler, ebenso von der GGUA. Sie wird beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen zu „Änderungen des Aufenthalts- und Asylrechts für Geflüchtete“ fortbilden. Anmeldung und mehr Infos siehe oben.

Das Seminar „Geflüchtete auf dem Weg in den Arbeitsmarkt“ des IQ-Projektes im SFR gibt Interessierten einen Überblick über Themen, die bei der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit ausländischen Berufs- und Schulabschlüssen eine Rolle spielen können. Einen Schwerpunkt bilden rechtliche Rahmenbedingungen des Zugangs zu Arbeit und Ausbildung. Die Teilnehmenden erhalten Verweiswissen und lernen Ansprechstellen und Informationsmöglichkeiten kennen. Das nächste Mal am 04. Oktober in der Henriettenstraße 5 in Chemnitz in den Räumen des Umweltzentrums. FB-Event und mehr Infos hier.

Neue Termine IQ Seminarreihe „Migration und Arbeitswelt“: Die neuen Termine für die Tagesseminare aus der IQ Seminarreihe „Migration und Arbeitswelt“ stehen fest.  Die Qualifizierungsangebote richten sich an alle Arbeitsmarktakteure und vermitteln interkulturelles Grundverständnis im Arbeitsmarktkontext sowie Informationen und Wissen. Alle Termine für das zweite Halbjahr sind einzusehen unter https://www.netzwerk-iq-sachsen.de/seminare/. Anmeldungen und weitere Informationen erhalten Sie unter: 0375 / 390 93 65 oder post@exis.de. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!


Wenn Sie Termine haben die Sie gern in unserem Newsletter veröffentlicht sehen möchten, kontaktieren Sie uns über pr@sfrev.de oder Facebook.

Arbeit mit Geflüchteten ist nicht kostenlos und schon gar nicht umsonst. Deshalb freuen wir uns über Spenden zur Unterstützung der Arbeit des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V. Diese können Sie auf unser Konto überweisen. Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung.

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