PM: UNHCR wischt BAMF-Argumente vom Tisch: Stopp aller Abschiebungen nach Afghanistan jetzt!

Inländische Fluchtalternativen in Afghanistan existieren nicht

Der am 30. August 2018 veröffentlichte Bericht des UNHCR zu Afghanistan lässt nur zwei Schlussfolgerungen zu: die Asylbescheide abgelehnter Menschen afghanischer Staatsbürgerschaft müssen neu bewertet, alle Abschiebungen in das Kriegsgebiet gestoppt werden. Die finnische Regierung hat einen sofortigen Stopp veranlasst, dem Beispiel muss die Bundesrepublik folgen. Die Entscheidung drängt, denn morgen soll erneut ein Flieger abheben. Wenn er tatsächlich fliegt, gefährden alle beteiligten Bundesländer die dann Abgeschobenen bei vollem Bewusstsein und unter Missachtung des UNHCR.

„Die Sicherheitssituation in Afghanistan bleibt volatil, nach wie vor tragen Zivilist*innen die Hauptlast des Konflikts.“ (Seite 17 in den UNHCR Eligibility Guidelines für die Bewertung der internationalen Schutzbedarfe von Asylsuchenden aus Afghanistan, übersetzt aus dem Englischen). Ein Satz, wie er klarer nicht formuliert sein könnte und Finnland bereits zum Stopp aller Abschiebungen in das Land bewegte. Denn die Guidelines bestätigen das Offensichtliche: das Afghanistan vom bewaffneten Konflikt gezeichnet ist. Und doch wurden vom 01. Januar bis 31. Juli diesen Jahres 4.911 der 13.065 entschiedenen Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt (vgl. Asylgeschäftsstatistik des BAMF). Die inländischen Fluchtalternativen sind es, auf die die Behörde dann gern verweist, ungeachtet unsicherer Überlandstraßen und unbezahlbarer Inlandsflüge. Doch das BAMF ist kreativ: gerade alleinstehenden Männern sollte es doch gelingen, nach ihrer Ankunft mit dem Abschiebeflieger in Kabul zu verweilen. Speziell für die afghanische Hauptstadt weist der UNHCR nun darauf hin, dass die Zivilbevölkerung dem Risiko ausgesetzt sei, der allgemeinen Gewalt zum Opfer zu fallen, von der die Stadt betroffen ist, die Absorptionsfähigkeit der Stadt sei am Limit, 72,4 Prozent der Menschen lebten in Slums. Der UNHCR schlussfolgert, dass Kabul sich generell nicht als inländische Fluchtalternative eigne (vgl. S. 9f). Mark Gärtner vom SFR meint dazu: „Das BAMF wird zunehmend in seiner Kreativität strapaziert. Bereits der Lagebericht des Auswärtigen Amts vom Mai diesen Jahres hat den juristischen Taschenspielertrick namens inländische Fluchtalternativen entzaubert. Spätestens jetzt muss auch das BAMF umsteuern und bisher abgelehnte Asylbescheide neu bewerten.“ Gärtner fordert: „Die für morgen angesetzte, erneute Abschiebung nach Afghanistan muss sofort ausgesetzt werden. Das muss auch für Sachsen gelten!“ Die Fälle der bisher Betroffenen aus Sachsen zeigen, dass sich selbst Menschen in Arbeit und Ausbildung nicht sicher fühlen können. Sachsen schiebt nach Recherchen von MDR exakt neben Bayern und Mecklenburg-Vorpommern ohne Einschränkung nach Afghanistan ab. Fünf Menschen waren dieses Jahr bereits betroffen, vier von ihnen waren weder straffällig noch galten sie als „Gefährder*innen“.

Inhumane Abschiebepraxis stoppt keinen Rechtsruck

Seit Dezember 2016 laufen die Abschiebungen nach Afghanistan. Das Kalkül von CDU und SPD dahinter war klar: mit einer harten Gangart gegen Geflüchtete sollte der Zulauf zur AfD gestoppt, der Radikalisierung Einhalt geboten werden. Das, wovor Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Menschenrechtsorganisation von Anfang an warnten, tritt nun ein. Der politische Gegner von Rechts wird nicht aufgehalten, wenn seine Forderungen im vorauseilenden Gehorsam umgesetzt werden. Im Gegenteil, der Gegner wächst, fühlt sich bestätigt in seiner Fremdenfeindlichkeit und gewinnt an Oberwasser. In Chemnitz gewann er gar die Straßen. „Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Das gleich gar nicht, wenn die Mittel nicht nur das Gegenteil bewirken sondern auch noch lebensgefährlich sind.“ so Gärtner. Erinnert sei an den jungen Mann, der sich nach seiner Abschiebung im Juli 2018 erhängte. In Herat kam im Mai vergangenen Jahres ein weiterer Mann in Herat durch einen Angriff der Taliban ums Leben. Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Petra Köpping hatte sich bereits Ende Juli positioniert. In einer PM forderte sie zumindest einen Stopp der Abschiebungen von Menschen in Arbeit oder Ausbildung.

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Dammweg 5
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de

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