Pressespiegel zur Asylpolitik vom 07. November 2018
Erstellt von Mark Gärtner / gaertner@sfrev.de
Geschehenes – Kurzmeldungen
Blick nach Europa und die Welt
- Der UN-Migrationspakt soll die Rechte Betroffener stärken und Staaten zur Wahrung bestimmter Standards anhalten. Zum Beispiel sollen alle Menschen unabhängig vom Aufenthaltsstatus Zugang zu staatlichen Leistungen erhalten. Gleichzeitig soll er Migration aber auch stärker kontrollieren. Österreich kündigt nun an, den Vertrag nicht unterzeichnen zu wollen. Ebenso die USA, Tschechien und Ungarn werden nicht mitzeichnen. Der Migrationspakt war von mehr als 190 UN-Mitgliedsstaaten im Juli angenommen worden und soll beim Gipfeltreffen im Dezember in Marokko verabschiedet werden. Derweil kritisiert der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer die Bundesregierung, dass sie nicht offensiv über den Pakt kommuniziere.
ntv (04.11.18)
Zeit (14.07.18)
- Mehrere tausend Menschen honduranischer, guatemalischer und salvadorianischer Staatsbürgerschaft bewegen sich durch Mexiko Richtung Grenze zur USA. US-Präsident Donald Trump nutzt die Gelegenheit und schürt den Hass gegen Fliehende als Wahlkampfmittel vor den Mid-Terms. 5.000 Soldat*innen sollen die Grenze nun schützen, Trump lässt durchblicken, dass er im Zweifel auch den Schießbefehl erlassen würde, relativiert die Aussage später wieder.
DLF (30.10.18)
- Die Zahl unbegleiteter Minderjähriger im griechischen Lager Fylakio an der Landgrenze zur Türkei steigt. Ein Drittel von 265 dort lebenden Menschen seien Kinder und Jugendliche ohne Begleitung. Das Lager ist für 180 Menschen ausgelegt.
Zeit (02.11.18)
- Die bosnische Polizei hat hunderte Fliehende auf dem Weg Richtung Kroatien gestoppt und zurück in die Hauptstadt Sarajevo transferiert.
tagesschau (24.10.18)
Bund, Land, Kommune
- Wenn ein*e unbegleitete*r, minderjährige*r Geflüchtete*r nach Deutschland kommt und er*sie als Flüchtling anerkannt wird, dann kann er*sie seine*ihre Familie nachholen. Auch wenn er*sie während des Asylverfahrens volljährig wird. Entschied der Europäische Gerichtshof bereits Mitte April. Die Bundesregierung dagegen beharrt darauf, dass mit der Volljährigkeit im Asylverfahren der Anspruch auf Elternnachzug verloren geht. PRO ASYL streicht heraus, dass das Urteil nicht ignoriert werden könne, es gebe keine Wahl nach eigenem Belieben. Das Auswärtige Amt gibt an, dass sich inzwischen mit mehr Ressorts als dem Innenministerium zu dem Urteil abgestimmt werden. Erst ablehnen, dann nachdenken, überschreibt die Sueddeutsche dementsprechend ihren Artikel.
SZ (24.10.18)
- Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat die Abschiebehaftanstalt in Büren, NRW, heftig kritisiert. Anfang des Jahres besuchte eine Delegation unangekündigt das Gefängnis, am 31. Oktober legte sie nun ihren Bericht vor. Dauerhaft würden Menschen in Einzelhaft gebracht, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gäbe. Menschen würden beim Toilettengang gefilmt, eingeschlossen werde auch während des Tages, eine Person sei ohne Notwendigkeit fixiert worden, die psychologische Betreuung bleibe aus, trotz der psychisch hoch belastenden Situation bei hoher Suizidalität. Frank Gockel vom Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. fordert eine Aufarbeitung der Missstände durch eine unabhängige Stelle.
ND (01.11.18)
- Die Thüringer Landesärztekammer hat die versuchten Abschiebungen von zwei Menschen in der jüngsten Vergangenheit kritisiert. Vor wenigen Wochen war ein Mensch aus dem Kreißsaal in Saalfeld abgeschoben worden, im Mai sollte es eine hochschwangere Frau in Arnstadt treffen. Die Klinik-Mitarbeiter*innen verhinderten beide Male die Abschiebung. Kritik kommt auch von der Thüringer Landesregierung. Die Abschiebung aus dem Kreißsaal sei vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veranlasst worden, obwohl die Schwangerschaft bekannt war.
MDR (25.10.18)
- Der SFR kritisierte die Sammelabschiebungen nach Georgien als gnadenlos, noch nie kam es zu einer derartigen Konzentration von Grundrechtseinschränkungen bei nur zwei Abschiebungen. Familientrennungen, Abschiebung eines Kindes mit Behinderung, von erkrankten Menschen – all das kam vor. Unsere PM vom 30. Oktober hier.
FP (30.10.18)
- Der Bayerische Flüchtlingsrat hat die Vereinbarungen in der Asylpolitik im Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern als „Totalausfall“ bezeichnet. Die CSU könne ihre menschenfeindliche Asylpolitik fortsetzen. PM des BFR hier.
SZ (05.11.18)
- Am Ende waren es mehr als 3.000 Menschen, die in Ostritz zeigten, dass sie das am Wochenende stattgefundene Nazi-Festival ablehnen. Dort zelebrierten mehrere Hundert ihre tödliche Ideologie. Gegen Nazis leitete die Polizei insgesamt 18 Ermittlungsverfahren ein, darunter sechs, weil Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen getragen wurden. Zudem wurden mehrere T-Shirts und CDs beschlagnahmt. Von Freitag auf Sonnabend wurde ein Konzert abgebrochen, da ein „strafrechtlich relevantes Lied“ gespielt wurde, so die Polizei.
MDR (04.11.18)
- Derzeit sind in der Stadt Leipzig und den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen 207 Geflüchtete in Ausbildung (nicht zu verwechseln mit der Ausbildungs-duldung-, auch Geflüchtete mit erlaubtem oder gestatteten Aufenthalt können in Ausbildung sein). 2016 waren es noch 49 Geflüchtete. Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig hat ihre Bemühungen intensiviert, Geflüchtete in Ausbildung zu bringen und im Zweifel auch beim Antrag auf die Ausbildungsduldung zu unterstützen. Doch häufen sich nach Angaben der IHK Leipzig die Fälle, bei denen die Ausbildungsduldung verwehrt wurde. Die Kammer fordert Verbindlichkeit und mehr Unterstützung von Seiten der Politik sowie berufsbezogene Deutschprachförderung in Teilzeit.
LIZ (26.10.18)
Hintergrund & Meinung
- Ein Interview mit dem Kapitän Dariush, der momentan auf der Mare Liberum im östlichen Mittelmeer auf Beobachtungsmission unterwegs ist. Muss unbedingt selber gelesen werden!
taz (31.10.18)
- Etwa 40 Prozent der Menschen, die geflohen sind und in Europa ankommen, leiden an Posttraumatischen Belastungsstörungen, bis zu 70 Prozent sind es, die an dieser oder einer anderen psychischen Erkrankung leiden, drei von vier haben unterschiedliche Formen von Gewalt erlebt. Doch ihre Gesundheitsversorgung ist unzureichend, gerade bei der psychischen Beratung und Behandlung. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht eine Behandlung nur im Akut- oder Schmerzfall vor, es mangelt an Psychotherapeut*innen, Sprachmittler*innen, Geld und Organisation. Außerdem erhalten Geflüchtete, wenn sie innerhalb von 15 Monaten nicht anerkannt werden, erst nach dieser Zeit eine Gesundheitskarte. Heißt, Leistungen können nicht bei der Krankenkasse verrechnet werden sondern müssen vom Sozialamt genehmigt werden. Für eine geringe Gruppe von Geflüchteten können inzwischen Psychotherapeut*innen die Leistungen abrechnen, an der Versorgung habe sich jedoch nicht substantiell etwas verbessert, so die Bundespsychotherapeutenkammer. Hinzu kommt die Unterbringung in Lagern. Die Frage, ob dies gut für die Gesundheit sei, erübrige sich, so die Sigmund-Freud-Universität Berlin. Ein Trauma müsse sich als Entmächtigung vorgestellt werden, deswegen sei alsbaldige Autonomie im Leben so wichtig. Stattdessen würden Menschen in Lagern weiter entmächtigt und traumatisiert werden. Selbiges gelte für den lange ungeklärten Aufenthaltsstatus. Dies sei strukturelle Gewalt, meinen Wissenschaftler*innen. Zentren wie Refugio in München geben den Menschen psychosoziale Versorgung, im Zweifel therapeuische Behandlung. Abseits der Regelversorgung. Psychiater*innen und Therapeut*innen wissen genau, wie die Gesundheitsversorgung Geflüchteter ausgestaltet sein müsse. Doch dürfen sie nicht entscheiden.
Reportage der Zeit (01.11.18)
- Im Jahr 2017 entfällt die Pflicht für Menschen georgischer Staatsbürgerschaft, ein Visum für den Schengen-Raum zu beantragen. Die Zahl der Asylanträge nahm zu. In Sachsen befinden sich nach laut Sächsischem Staatsministerium des Inneren noch 511 vollziehbar ausreisepflichtige Georgier*innen. In der DW kritisiert der SFR die vergangenen zwei Sammelabschiebungen als gnadenlos, Familien wurden getrennt, ein Kind mit Behinderung abgeschoben. Der SFR streicht heraus, dass es eine Vielzahl von Fluchtgründen gibt. Wer flieht, weil er*sie im Herkunftsland wegen mangelnder Gesundheitsversorgung stark eingeschränkt wäre oder gar sterben würde, hat einen legitimen Grund, zu gehen. Der georgische Staat will offenbar nicht die entfallene Visumspflicht gefährden und hat eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet. So sei das Gesetz in Hinblick auf die Verfolgung der „Beihilfe zur illegalen Migration“ geändert worden, außerdem sei die Kontrolle der Ausreise verschärft worden, es wurden Kampagnen gestartet, um die Menschen zum Bleiben zu bewegen.
DW (01.11.18)