Bilanz zu Abschiebungen nach Georgien: mit aller Härte

Getrennte Familien, Abschiebungen von Kranken und Menschen mit Behinderung

Eine vorläufige Bilanz der beiden Sammelabschiebungen nach Georgien offenbart die gnadenlose Härte, mit der sächsische Behörden inzwischen abschieben. Eingriffe in wesentliche Grundrechte ereigneten sich an beiden Tagen Schlag auf Schlag. Von weiteren Abschiebungen ist auszugehen.

  • Die vorläufige Bilanz zweier Sammelabschiebungen nach Georgien lautet wie folgt:
  • Eine kalkulierte, versuchte Trennung mitsamt versuchter Abschiebung eines Kindes mit Behinderung
  • Drei Familientrennungen, darunter eine kalkuliert da Vater im Krankenhaus lag.
  • Eine Trennung von Ehepaar
  • Eine Abschiebung eines Kindes mit Behinderung.
  • Zwei Abschiebungen von Menschen mit Erkrankungen.
  • Eine weitere Abschiebung einer Familie mit Tochter in Ausbildung
  • + lt. Antwort SMI auf Drs. 6/14722: eine weitere Person mit Dialyserkrankung und eine Person nach Krebsbehandlung

„Dies ist die grauenvolle Bilanz des 11. September und 11. Oktober 2018. Sie macht fassungslos.“ kommentiert Mark Gärtner die vom SFR dokumentierten Fälle. Zwar ist es seit Langem bekannt, dass in Sachsen Familien durch Abschiebungen getrennt werden und teils schwer kranke Menschen im Abschiebeflieger sitzen. Auch hochschwangeren Frauen wurden in der Vergangenheit abgeschoben, Minderjährige sind gefesselt worden. Doch kam es bisher nicht zu einer solchen Konzentration von Grundrechtseinschränkungen bei zwei direkt aufeinanderfolgenden Abschiebungen. Es ist davon auszugehen, dass weitere Abschiebungen nach Georgien folgen werden, die nächste gegebenenfalls schon im November. „Die Abschiebungen nach Georgien müssen stoppen, offenbar müssen Ausländer- und Polizeibehörden in ihrer Brutalität dringend ausgebremst werden.“ fordert Gärtner

Hintergrund ist Einigung zwischen Sachsen und Georgien

Im Juni trafen sich der sächsische Innenminister Roland Wöller und der georgische Botschafter Elguja Khokrishvili in Dresden. Sie einigten sich darauf, enger bei Abschiebungen zu kooperieren. Das Ergebnis zeige sich nun. Gärtner: „Mit dieser Praxis zeigt Sachsen eine verachtende Haltung gegenüber den betroffenen Menschen und ihren Rechten.“

Im September wurden 65 Menschen nach Georgien abgeschoben, 59 davon aus Sachsen. Im Oktober trag es 19 Personen aus Sachsen, insgesamt saßen 25 Menschen im Flieger.

Hinweise für potentiell Betroffene hat der SFR hier auch in georgischer Übersetzung zusammengestellt.

PM des SFR e.V. vom 14. September.

Anmerkung: In einer ursprünglichen Version der PM war von der Abschiebung zweier erkrankter Frauen und eines erkrankten Mannes die Rede. Tatsächlich wurden je ein Mann und eine Frau abgeschoben. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Projekt Reto / Politik, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Dammweg 5
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de

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