Landesregierung wird zur Reform des Gewaltschutzkonzeptes aufgefordert
Beratungsstellen für Betroffene von sexualisierter und rassistischer Gewalt, Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtverbände und kirchliche Träger fordern in einem offenen Brief an das Staatsministerium des Inneren, die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration wie die Landesdirektion, das bestehende Gewaltschutzkonzept für sächsische Erstaufnahmeeinrichtungen zu überarbeiten und den Geltungsbereich auf kommunale Gemeinschaftsunterkünfte zu erweitern. Der immer wieder auftretenden physischen und psychischen Gewalt in Sammelunterkünften müsse präventiv entgegengewirkt werden. Am Besten gelinge das, wenn die dezentrale Unterbringung, das selbstbestimmte Wohnen in den eigenen vier Wänden, wieder oberste Priorität hat und die Zeit in den Unterkünften reduziert wird.
Ende September trafen sich Akteur*innen aus ganz Sachsen in Dresden zum Fachaustausch. Klar wurde, dass sachsenweit, in Erstaufnahmeeinrichtungen wie in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften, Verbesserungsbedarf besteht. „Als eines der wirksamsten Mittel der Gewaltprävention sehen wir externe Beschwerdestellen an,“ streicht Angela Müller vom SFR heraus. „Diese agieren betreiberunabhängig und können zwischen allen Akteur*innen in der Erstaufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft vermitteln.“ Bisher arbeiten lediglich interne Ansprechpartner*innen in den Erstaufnahmeeinrichtungen, Vorfälle werden hinter geschlossenen Türen zwischen Landesdirektion, Wachschutz und Betreiber ausgewertet. „Es ist auch im Interesse der Landesdirektion, dass Beratungsstellen uneingeschränkt Zugang zu den Einrichtungen erhalten. Ein kooperativer und transparenter Umgang muss möglich sein.“ fordert Müller.
Beim Fachaustausch Ende September wurde auch das sogenannte „Ankerzentrum“ diskutiert. Unter den unterzeichnenden Organisationen herrscht Konsens, dass der Begriff Erstaufnahmeeinrichtung wieder ernst genommen werden muss. Eine Einrichtung, die den Begriff der Rückführung bereits im Namen trägt, steht dem entgegen. Der ersten Aufnahme widerspricht die sich derzeit im Landtag befindliche Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Bis zu 24 Monate sollen demnach Menschen aus „Sicheren Herkunftsstaaten“ und mit „schlechter Bleibeperspektive“ in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben müssen. „Die Würde von Menschen und ihre Rechte lassen sich in solchen Großlagern nicht umsetzen. Sie stellen eine Belastung dar, insbesondere für traumatisierte Personen, und fördern Aggressionen.“ so Müller. „Dass Geflüchtete in der eigenen Wohnung leben, muss Ziel staatlicher Unterbringungspolitik sein. Derzeit ist dieses Ziel jedoch komplett aus den Augen verloren.“
Den offenen Brief finden Sie hier. Unterzeichnet ist er von den folgenden Organisationen:
AG Asylsuchende / Sächsische Schweiz – Osterzgebirge e.V.
Ausländerrat Dresden e.V.
AWO Landesverband Sachsen e.V.
Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.V.
Gerede – homo, bi und trans e.V. Dresden
Fachdialognetz für schwangere geflüchtete Frauen – pro familia Leipzig
Initiativkreis Menschen.Würdig, Leipzig
Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Sachsen e.V.
Paritätischer Wohlfahrtsverband Sachsen e.V.
Psychosoziales Zentrum für Geflüchtete des Mosaik Leipzig e.V.
RAA Leipzig – Verein für interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
* sowieso * Frauen für Frauen e.V.
WILDWASSER Chemnitz, Erzgebirge und Umland e.V. – Verein gegen sexualisierte Gewalt
Einzelpersonen
Diana Mehmel (LAG Sexualisierte Gewalt – Prävention und Intervention Sachsen)
Petra Schachtschabel (LAG Sexualisierte Gewalt – Prävention und Intervention Sachsen)
Antje Schulz (LAG Sexualisierte Gewalt – Prävention und Intervention Sachsen)
Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Projekt Kunlaboro continued – Beratung für Geflüchtete-
Angela Müller
Dammweg 4
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 27 50 85 04
Mobil: 0176 / 211 286 10
Mail: mueller@sfrev.de