SFR Newsletter 05/2019

Neue Zahlen zu Aufenthaltserlaubnissen….

Bereits im letzten Jahr berichteten wir von starken Schwankungen, wenn es um die Zahl erteilter Aufenthaltserlaubnisse durch die Ausländerhehörden der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte geht. Halbjährlich fragt Juliane Nagel, MdL, DIE LINKE, die Anzahl der Erteilungen von drei Aufenthaltserlaubnissen ab:

  • wegen rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung, § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz. Dies zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen.
  • wegen „Integration“ von Jugendlichen und Heranwachsenden, wie in § 25a Aufenthaltsgesetz definiert,
  • sowie Aufenthalt wegen der „Integration“ von Erwachsenen, wie in § 25b Aufenthaltsgesetz definiert.

Diese Aufenthaltserlaubnisse können auch dann erteilt werden, wenn ein Asylantrag negativ ausgegangen ist. Sie sind aufenthaltsrechtliche Optionen, die in Ansätzen versuchen, dem rechtsstaatlichen Grundsatz „Der Einzelfall zählt“, gerecht zu werden.

Hier nun ein Gesamtüberblick über die Entwicklung der Zahlen von 2015 bis 2018.

GEBRAUCHSHINWEISE:

  • Da nicht in jeder Kommune dieselbe Zahl an Bürger*innen lebt, wird auch nicht dieselbe Zahl an Geflüchteten zugeteilt. Es macht also keinen Sinn, beispielsweise die Stadt Leipzig mit dem Vogtland direkt zu vergleichen!
  • Weiterhin können auch Menschen, die nicht nach Deutschland geflohen sind, eine solche Aufenthaltserlaubnis erhalten (schwer verliebte, nichtdeutsche, längst exmatrikulierte, seit Langem vollziehbar ausreisepflichtige Student*innen z.B.).
  • Es können Aussagen über die Entwicklung der Zahlen innerhalb der Kommunen getätigt werden sowie vorsichtige Aussagen zwischen Kommunen mit annähernd gleicher Bevölkerungsanzahl.
  • Bei den Zahlen von Chemnitz: die machen super oft keine Angaben, weil sie Transparenz da nicht so mögen.

Zu § 25 Abs. 5 AufenthG:

Hier zeigen sich die deutlichsten Abstände. Leipzig führt hier seit 2015 ganz deutlich – als größte Stadt Sachsens auch mit Recht. Leipzig hat über die Jahre gar von 377 über 457 erteilte Aufenthaltserlaubnisse in 2017 auf 446 in 2018 zugelegt. Was folgerichtig ist, ist doch die Zahl der Menschen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, auch absolut immer weiter gestiegen.

Auch wenn die Vergleichbarkeit zu den meisten Landkreisen nicht gegeben ist: für die Stadt Dresden jedoch sollten die Zahlen in etwa dieselbe Größenordnung haben. Doch in der Landeshauptstadt wurde nur um die 25 Mal pro Jahr eine solche Aufenthaltserlaubnis erteilt, 2017 gar nur fünf Mal. In einigen Landkreisen dagegen hat die Erteilung stark zugenommen: waren 25 (5)er in Bautzen und Meißen rar bis gar nicht gesät, gab es nun einen – relativ – starken Anstieg: in 2018 wurde der 25 (5)er elf Mal in Bautzen und neun Mal in Meißen ausgestellt. Enttäuschend ist und bleibt die Sächsische Schweiz / Osterzgebirge. Gerade mal in 2015 und 2016 wurden drei Titel erteilt, danach nie wieder. Für einige überraschend: Zwickau bei den Landkreisen ganz stark dabei, aber einen leichten Rückgang von 77 in 2015 auf 48 in 2018. Wo die Kurve noch steiler nach unten steigt: Nordsachsen. Wenn wer was weiß, wie das zu erklären ist… wir wären interessiert.

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Zu § 25a AufenthG

Vier Jahre Aufenthalt in Deutschland sind Voraussetzung, damit Jugendliche und Heranwachsende diesen Aufenthaltstitel erhalten können. Eine immer wieder kritisierte, hohe Hürde. Denn aus der Beratungspraxis lässt sich sagen: viele Kinder und Jugendliche wurden bereits abgeschoben, weil das vierte Jahr knapp verfehlt wurde oder die Kinder noch nicht jugendlich, also 14, waren. Auch hier ist Leipzig mit zehn erteilten Titeln in 2018 führend, Dresden wiederum erteilte drei Jahre keine einzige Aufenthaltserlaubnis, im Jahr 2018 erstmals dann drei. Selbiges gilt für den Landkreis Görlitz. In Mittelsachsen hat sich die Zahl mehr als verdoppelt – von zwei je in 2016 und 2017 auf vier in 2018. Die Sächsische Schweiz / Osterzgebirge bleibt auch hier eine zahlenmäßige Wüste, im Vogtland fielen die Zahlen auf 0 in 2017 und 2018.

Die geringen Zahlen bestätigen die Höhe der Hürde für die Aufenthaltserlaubnis. Mit 2019 befinden wir uns nun vier Jahre nach 2015, die Zahl könnte erwartbar in diesem Jahr steigen, das hängt allerdings auch davon ab, wie brutal weiterhin abgeschoben wird.

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Zu 25b AufenthG…

…gibt es erst in vier Wochen so richtig was zu sagen, weil das Innenministerium in Drs. 6/16216 die Zahlen von den Landkreisen alphabetisch Meißen bis Zwickau vergessen hat. … Fehler können passieren, solang sie nicht bei Abschiebungen geschehen. Unsere Meinung (und dass Abschiebungen an sich ein Fehler sind!). Nachfrage wird jedenfalls gestellt.

In jedem Fall: krass der Rückgang in Leipzig von zwölf Titeln in 2017 auf nur noch zwei in 18.

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Befragungen bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren. Erste Beratungspraxis hierzu konnte der Bon Courage e.V. aus Borna sammeln. Denn bei einem ihrer Klienten aus Syrien stellte sich für das BAMF nun die Frage, ob die in der Regel dreijährige Flüchtlingseigenschaft verlängert werden solle. Der Betroffene hatte den Schutzstatus damals ohne mündliche Anhörung beim BAMF erhalten. Dies geschah aus der damaligen, pragmatischen Herangehensweise der Behörde heraus, da Menschen aus Syrien, die heute fliehen, nun mal verfolgt werden und das BAMF sowieso gut ausgelastet war. Nun wurde diese Anhörung nachgeholt. Problematisch ist nicht nur das, problematisch ist auch, dass er nur zu einer „Befragung“ eingeladen wurde.

Bon Courage rät Beratungsstellen dazu, bei Betroffenen die übliche Anhörungsvorbereitung durchzuführen. Ein weiterer tricky point, so Bon Courage: „Die schriftlichen Fragebögen liegen in den seltensten Fällen vor und die Betroffenen können sich nach dieser langen Zeit auch gar nicht mehr an diverse Eckdaten und -informationen erinnern, was am Ende zu widersprüchlichen Aussagen führen könnte… Und wir wissen ja, wie sehr das BAMF Widersprüche liebt, um das als möglichen Anlass zum Widerruf zu nehmen. Falls ausreichend Zeit zwischen Einladung und Befragungstermin liegt, wäre Akteneinsicht in vielen Fällen sicher ratsam, um damit an den schriftlichen Fragebogen zu kommen.

Fragen, die das BAMF dem Betroffenen im Übrigen stellte und in keinem Behördenverfahren etwas zu suchen haben:

  • Wie leben Sie Ihre Religion in Deutschland aus, gehen Sie in die Moschee?
  • Gibt es Unterschiede im Vergleich zur Religionsausübung in Ihrer Heimat?
  • Wie stehen Sie der westlichen Lebensweise gegenüber? Haben Sie bei bestimmten Dingen Probleme oder kommen Sie gut klar?
  • Gibt es Personen in ihrem Bekannten- bzw. Freundeskreis, die sich radikalisiert haben?

Auch diese Fragen dürften unter die Kategorie Rechtsruck beziehungsweise institutioneller Rassismus fallen, der sich nirgendwo sonst an so vielen, kleinen Stellen zeigt wie im Asylrecht und der Asylpolitik.

 

BAMF und Homosexualität… ist immer wieder eine Geschichte, die nicht gut ausgeht – für geflüchtete Menschen. Vergangenen Freitag berichtete der Rosa Linde e.V, aus Leipzig vom Fall eines Menschen kamerunischer Staatsbürgerschaft. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Er hatte angegeben, mehrjährige Beziehungen mit Männern geführt zu haben. Diese musste er jedoch im Geheimen ausleben, da Homosexualität in Kamerun strafrechtlich verfolgt wird und gesamtgesellschaftlich eine homophobe Stimmung herrscht. Das BAMF argumentierte nun, dass er genauso in Kamerun hätte weiterleben können. Zudem habe er „arm an Details, vage und oberflächlich“ über seine Beziehungen erzählt. Der Rosa Linde e.V. dazu: „das jahrzentelange Versteckt-halten-müssen [beeinträchtigt] sowohl die Beziehungsführung als auch die Fähigkeit darüber zu sprechen“. Im Fall des Betroffenen wurde nun Klage am Verwaltungsgericht eingelegt.

 

Wissenschaft unterstützen! Wir teilen den Fragebogen von Lucie Křehlíková, Studentin der Wirtschaftsuniversität Prag. Sie untersucht in ihrer Bachelorarbeit die wirtschaftliche Situation Geflüchteter in Deutschland. Geflüchtete Personen können den Fragebogen auf Deutsch oder Englisch ausfüllen.

 

Stellenausschreibung. Ab August sucht das Projekt Partnerschaft für Demokratie in Nordsachsen  eine Elternzeitvertretung für die Koordinierungs – und Fachstelle. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 15. März, mehr Infos bei martina.glass@ndk-wurzen.de.

Termine

Frauenstreiktag am 08. März in Pirna! Schon seit über 100 Jahren wird an diesem Tag weltweit für Frauenrechte und gegen jede Unterdrückung gekämpft. Es breitet sich eine Bewegung von streikenden Frauen und Queers aus, von Polen bis Argentinien, von New York bis Hongkong, von Spanien über Nigeria bis Australien, und in Pirna! Unter anderen rufen die AG Asylsuchende SOE e.V., CSD Pirna und die Beratungs- und Interventionsstelle auf. Mehr Infos hier.

Am 09. März veranstaltet das Kulturbüro Sachsen in Dresden einen Workshop zu „Handlungs- und Argumentationsstrategien gegen Rassismus.“ Anmeldung bis zum 28. Februar und mehr Infos über bildung@kulturbuero-sachsen.de.

Auf dem Weg zu einer Gesellschaft der Vielen, formiert sich am 24. März 2019 das Bündnis ‚#unteilbar Sachsen‘. An diesem Tag sollen in Dresden Akteur*innen zusammenkommen, die bereit sind, gemeinsam unterschiedliche Kämpfe zusammenzubringen und sich dafür einsetzen, dass Fragen im Sozialstaat wie Flucht und Migration nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir kommen zusammen, um ein Zeichen zu setzen, für Solidarität und gegen Ausgrenzung.

Mit Hinblick auf das Superwahljahr 2019 in Sachsen, mit Europa- und Kommunalwahlen im Mai sowie den Landtagswahlen am 01. September, möchte das Bündnis ‚#unteilbar Sachsen‘, engagierte Gruppen und Menschen aus Sachsen zusammenbringen, um die bevorstehenden Herausforderungen solidarisch anzugehen. Als Höhepunkt der Planungen ist die beim #unteilbar Ratschlag in Berlin vorgestellte Großdemonstration am 24. August in Sachsen vorgesehen. Dafür wollen wir uns Zeit nehmen, damit Vorschläge besprochen und die nächsten Schritte gemeinsam geplant werden können. Es wird mit einem zeitlichen Rahmen von 11 bis 17 Uhr gerechnet, der Raum wird noch bekanntgegeben.

Am 12. April findet in den Räumen des Landesverbandes des Paritätischen Sachsen der Fachtag „Menschenrechte?! – Wofür stehen Soziale Arbeit und Bildung in Sachsen?“ statt. Neben dem fachlichen Austausch, soll an diesem Tag eine gemeinsame Erklärung erarbeitet werden: Wofür stehen Soziale Arbeit und Bildung in Sachsen? Zentral sind die Fragen: Wofür stehen Soziale Arbeit und Bildung in Sachsen? Welche Verantwortung tragen sie mit und für Menschen, denen sie ihre Aktivitäten widmen? Und wie positionieren sie sich selbstbewusst im gesellschaftlichen Diskurs und gegenüber der Politik? Anmeldung und mehr Infos hier.

 

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