PM: Gescheiterte Abschiebung mit Streptokokkenangina – wo das Kindeswohl endet

Behörden scheitern bei Schutz eines hochfiebrigen Kindes
Eine Achtjährige leidet an Streptokokkenangina und 41 Grad Celsius Fieber, sie ist ansteckend. Den sächsischen Behörden ist das bekannt, sie wollen sie und ihre Familie trotzdem mittels Urlaubsflieger gen Italien abschieben. Die Antworten verschiedener Behörden wie des Staatsministerium des Inneren zusammengefasst: Dienst nach Vorschrift, selbstständiges Denken Fehlanzeige, widersprüchliche Antworten, Ausreden und Verschleierungen.

Am 10. Februar diagnostiziert eine Ärztin bei der achtjährigen Amira* Streptokokkenangina. Sie hat 41 Grad Celsius Fieber, ist in jeglicher Hinsicht geschwächt. Was mit gesundem Menschenverstand nach ansteckend klingt, ist es auch. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) hätte also aufmerksam werden müssen, als noch am selben Tag der Arztbrief bei ihr einging. „Die geplante Abschiebung am darauffolgenden Tag nach Italien im Linienflieger ab Frankfurt am Main hätte nie versucht werden dürfen.“ schätzt Franziska Jaster vom SFR e.V. mit Blick auf die Infektion über Tröpfchen ein. Doch die ZAB reagierte nicht und ließ die Dinge laufen. Wie vorgesehen holt am Morgen des 11. Februars die Polizei die Familie in ihrer Wohnung in Dresden ab und will Amira, ihre Eltern und ihre Schwester abschieben. Am Flughafen in Frankfurt am Main kann Amira nicht mehr. Ihr Vater besteht gegenüber der Bundespolizei darauf, dass die Abschiebung abgebrochen wird. Am Ende muss er nicht mehr weiterdiskutieren. Die Beamt*innen lassen davon ab, ein hochfiebriges Kind abzuschieben. Zurück nach Dresden muss die Familie mit ihrer schwachen Tochter nun allein finden. Am 13. Februar werden sie wieder bei einer Ärztin vorstellig. Sie misst bei Amira 39 Grad Celsius Fieber.

Offene Fragen, sich widersprechende Behörden

Die Zuständigkeit für das Asylverfahren der libyschen Staatsangehörigen ist inzwischen von Italien auf Deutschland übergegangen. Das behördliche Vorgehen im Februar bleibt erschreckend. „Offenbar fühlt sich niemand für die körperliche Unversehrtheit eines hochfiebernden Kindes verantwortlich, wenn es abgeschoben werden soll.“ Jaster versteht nicht, wie mehrere beteiligte Behörden derart versagen konnten. Sie bittet die Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main um Stellungnahme. Die beruft sich in engstirniger Behördenmanier auf den reinen Text des Arztbriefes. Weder sei dort vermerkt gewesen, dass Amira reiseunfähig gewesen sei, noch habe der Gesundheitszustand der Abschiebung entgegengestanden. Das Wort „Angina“ ließ offenbar keinen Verdacht aufkommen. Anders bei der Polizei Sachsen. Das Präsidium ihrer Bereitschaftspolizei teilt auf Anfrage des SFR mit, dass eine nicht näher benannte Ärztin telefonisch kontaktiert wurde. Per Ferndiagnose stellte die Ärztin fest, dass das Kind reisefähig sei. „Ferndiagnosen dürften jeglichen medizinischen Standards widersprechen.“ ist sich Jaster sicher. Eine weitere Frage, die offen bleibt, ist die, ob die amtsärztliche Untersuchung am Flughafen tatsächlich eingeplant war. Laut Staatsministerium des Inneren auf Anfrage von Juliane Nagel, MdL, DIE LINKE hatte die sächsische ZAB eine solche einkalkuliert. Jaster: „Im Widerspruch dazu steht die Antwort der Bundespolizei Frankfurt. Die schreiben nämlich, dass die Abschiebung kurz vor Transport zum Abfluggate abgebrochen wurde. Am Abfluggate wird ziemlich sicher aber keine amtsärztliche Untersuchung mehr durchgeführt.“ Klar ist erneut: Kindeswohl und körperliche Unversehrtheit gelten nicht, wenn Sachsen das Primat der Abschiebepolitik vollzieht.

*Name geändert

Kontakt

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Franziska Jaster
-Asylberatung-
Mobil: 01590 / 162 70 06
Tel.: 0351 33 221 273
jaster@sfrev.de

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