Pressespiegel zur Asylpolitik vom 19. Juni 2019

Pressespiegel zur Asylpolitik vom 19. Juni 2019
Erstellt von Mark Gärtner / gaertner@sfrev.de

Geschehenes – Kurzmeldungen

Blick nach Europa und die Welt

  • Sieben Menschen sind auf ihrer Flucht durch die Ägäis vergangene Woche ertrunken, 57 Menschen wurden gerettet.
    Zeit (11.06.19)

 

  • Acht Menschen sind auf ihrer Flucht durch die Ägäis diese Woche ertrunken, 31 Menschen wurden gerettet.
    DLF (17.06.19)

 

  • Im Libanon haben etwa eine Million Menschen syrischer Staatsangehörigkeit Zuflucht gefunden. Libanesische Politiker*innen fordern sie nun vermehrt auf, nach Syrien zurückzukehren. Für die meisten kommt das jedoch nicht in Frage. In Regionen und Städten wie Idlib gebe es noch Kämpfe, viele fürchten die Verfolgung durch das Assad-Regime. Der Libanon versucht derweil zu verhindern, dass die Geflüchteten im Land Fuß fassen. Erlaubt wird Arbeit nur im Niedriglohnsektor, zwei Drittel der Syrer*innen leben unterhalb der Armutsgrenze. Der UNHCR kann nur noch jeder fünften geflüchteten Familie eine monatliche Bargeldhilfe von 155 Euro auszahlen, der Organisation fehlt es an Geld. Von den für die Menschen im Libanon nötigen, 500 Millionen Euro für 2019 seien erst 100 Millionen von der internationalen Staatengemeinschaft zugesagt.
    Migazin (11.06.19)

 

  • Letzte Woche Mittwoch rettete die Sea-Watch 53 Menschen vor Libyen im Mittelmeer gerettet. Erneut ist ein NGO-Rettungsschiff auf Odysse. Zehn Menschen durften am Samstag das Schiff verlassen, 43 weitere sind noch an Bord. Zuvor erließ der italienische Innenminister Matteo Salvini ein Dekret, durch welches er NGOs dazu verpflichten will, Strafen für das Leben retten durch ihre Rettungsmannschaften zahlen zu müssen. Die UN kritisieren das Dekret als Verstoß gegen die Menschenrechte. 50 Städte und Gemeinden aus dem Bündnis Sichere Häfen (siehe dazu auch unten) haben sich bereit erklärt, die Menschen aufzunehmen. Bundesinnenminister Horst Seehofer stellt sich jedoch quer.
    DW (11.06.19)
    SPON (15.06.19)

 

  • Etwa 32.700 Menschen konnten über ein im September 2017 von der EU-Kommission aufgelegtem Resettlement-Programm legal in die EU einreisen. Damit sind zwei Drittel des zugesagten Kontingents für vor allem besonders schutzbedürftige Fliehenden erfüllt, so EU-Flüchtlingskommissar Dimitris Avramopoulos. Bis Oktober sollen insgesamt 50.000 Menschen eingereist sein. Deutschland erreichten auf diesem Weg 4.100 Menschen. Die Menschen wurden vor allem aus Libyen, Äthiopien, der Türkei und Jordanien in die EU geflogen.
    DW (16.06.19)

 

  • Die Staats- und Regierungschefs aus den EU-Mitgliedsstaaten Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Griechenland, Zypern und Malta haben sich getroffen und erneut einen EU-weiten Verteilmechanismus für neuankommende Geflüchtete gefordert. Außerdem finden sie die libysche Küstenwache toll. Für ihre Zusammenarbeit mit dieser wurden die EU und die Regierungen ihrer Mitgliedsstaaten inzwischen vorm Internationalen Strafgerichtshof verklagt.
    NZZ (15.06.19)

Bund, Land, Kommune

  • Gestern landete ein Flieger mit elf Menschen in Kabul. Es war die 25. Sammelabschiebung, inzwischen wurden 602 Menschen nach Afghanistan abgeschoben. In Sachsen war eine Person aus Hoyerswerda betroffen.
    Tagesspiegel (18.06.19)
    Kurzinfo des SFR (18.06.19)

 

  • Städte und Gemeinden haben sich zum Bündnis „Sichere Häfen“ auf Initiative der Seebrücken-Bewegung zusammengeschlossen. Ganze 60 sind dabei, Karte hier, darunter Leipzig als einizige Stadt in Sachsen. Die Kommunen hatten erklärt, mehr Geflüchtete als rechtlich nötig, aufzunehmen. Helene Heuser, Juristin an der Uni Hamburg und zu „Städten der Zuflucht“ forschend, sieht aber bereits heute Potential für die Kommunen. Viele juristische Lücken könnten Städte und Gemeinden füllen, der politischen Ansatz, der der restriktiven Linie der Städte- und Landkreistage wie des Städte- und Gemeindebunds widerspreche, sei dafür wichtig. Weltweit werden die Kommunen derweil immer entscheidender Akteur auf mehr und mehr Politikfeldern. Eine Studie der Heinrich-Böll-Stifung plädiert dafür, die Asylpolitik von der EU- und nationalen Ebene auf die kommunale zu verlagern. Dort sei das größte Interesse und die meiste Energie für Lösungen vorhanden.
    Tagesspiegel (14.06.19)

 

  • Auf der Innenministerkonferenz der Länder wurde der Abschiebestopp für Syrien bis Ende 2019 verlängert. Die von Bundesinnenminister Horst Seehofer initiierte und vom sächsischen Innenminister Roland Wöller befeuerte Frage, ob nicht alle Menschen afghanischer Staatsbürgerschaft von Abschiebung bedroht sein sollen, wurde nicht geklärt. Die SPD-geführten Innenministeriuen wollen weiterhin die Abschiebung von Menschen, die zu einer der drei Kategorien gezählt werden, die Abschiebungen legitimieren sollen, betreiben, den Personenkreis aber nicht ausweiten.
    Währenddessen wurde Wöller von der Geflüchtetenselbstorganisation Jugendliche ohne Grenzen zum Abschiebeminister 2019 gewählt. Wir haben gratuliert.
    Migazin (17.06.19)
    MDR (14.06.19)

 

  • Dutzende Organisationen, Verbände und Vereine haben das Hau-Ab-Gesetz kritisiert, welches der Bundestag am 07. Juni beschloss und mit welchem sich der Bundesrat am 28. Juni noch einmal befassen will. Die Forderung hier: Vermittlungsausschuss und dort radikale Streichung aller Regelungen, die die Rechte von Menschen noch weiter aushöhlen! Neu in der Reihe der Kritiker*innen: die Diakonie Sachsen. „Das Gesetz beinhaltet erhebliche Verschlechterungen für Schutzsuchende und wird damit begründet, dass viele abgelehnte Flüchtlinge Deutschland verlassen müssten, das aber nicht tun.“ so der Chef des Wohlfahrtsverbands, Dietrich Bauer. Einige Begründungen für das Gesetz taugten nicht einmal. Beispielsweise sei der vermittelte Eindruck falsch, dass Abschiebungen wegen „Untertauchens“ oft scheiterten. Abschiebungen dürfen jedoch seit 2016 nicht mehr angekündigt werden, so Bauer.
    Der Sonntag (13.06.19)

 

  • Währenddessen empfiehlt der Rechtsausschuss des Bundesrats, den Entwurf zum Hau-Ab-Gesetz an den Vermittlungsausschuss zu überweisen.
    SPON (12.06.19)

 

  • Einen Abschiebestopp nach Russland gibt es auch nicht. Dorthin wurden am 06. Juni ein Paar mit seinen Kindern abgeschoben wurden. So unmenschlich, so legal. Illegal daran: es blieben zwei Personen zurück und sie sind 13 und 15 Jahre alt. Die beiden Schwestern wurden einfach von ihren Eltern getrennt, während Behörden versucht haben sollen, die Mutter mittels Lüge zu beruhigen. Ihr sei von Behördenseite gesagt worden, die Töchter würden zum Flughafen nachgebracht. Allein das ist schon wahnwitzig, die Abschiebung dann auch noch durchzuziehen – fatal. Abgeschoben wurde am Leipzig/ Halle. Also da, wo es keine Abschiebebeobachtung gibt. Berichtet hatten zuerst der Flüchtlingsrat Brandenburg gemeinsam mit dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF).
    taz (17.06.19)

Hintergrund und Meinung

  • „Wäre der Rechtsstaat perfekt, dann bräuchte es kein Kirchenasyl; aber er ist es nicht.“ Doch es ist nahezu vorbei mit dem Respekt des Staates vor der „Radikalität des Evangeliums“, es gilt die rigorose Abschiebungspolitik. Nichts ist gut im Verhältnis zwischen Kirche und Staat, schreibt Heribert Prantl anlässlich des Evangelischen Kirchentags in Dortmund in der SZ.
    SZ (16.06.19)
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