PM: Abschiebung nach Pakistan – Vom Arbeitsplatz abgeholt, die Ausbildung verwehrt

Nachgang zur Abschiebung nach Pakistan vom 25. Juni 2019
Heute soll ab Leipzig/Halle nach Afghanistan abgeschoben werden. Auch wenn noch nicht klar ist, ob Menschen aus Sachsen betroffen sein werden – das, was heute in der Bundesrepublik zu beobachten sein wird, spielte sich unter anderem auch am 25. Juni bei einer Abschiebung nach Pakistan ab. Herr K. hatte Arbeit, er lebte seit 2017 mit seiner Freundin zusammen, vor einem Jahr erblickte seine Tochter das Licht der Welt. Er hatte sich ein Leben aufgebaut. Am 25. Juni endet es abrupt. Herr H. wollte Maurer werden. Eine Ausbildungsduldung wurde ihm verwehrt, sie hätte ihm den Aufenthalt gesichert. Wegen bürokratischer Spielchen wird er nie beginnen, in Sachsen zu arbeiten. Herr T. kam minderjährig nach Deutschland. Er orientiert sich schnell, lernt die Sprache. Wie auch Herr K. wird er von seinem Arbeitsplatz abgeholt. Drei Geschichten von insgesamt 44 Menschen, die am 25. Juni vom Flughafen Leipzig/ Halle nach Pakistan abgeschoben wurden.

Seit 2014 besteht ein Rückübernahmeabkommen zwischen der Bundesrepublik und Pakistan. Sammelabschiebungen, die von anderen Bundesländern oder Frontex seit geraumer Zeit in das Land durchgeführt wurden, gab es von Leipzig/ Halle bisher nicht. Das änderte sich am 25. Juni. 44 Menschen wurden abgeschoben, davon 35 aus Sachsen (vgl. Drs. 6/18129). Auch heute soll ein Flieger ab Leipzig/Halle abheben. Ziel diesmal: Kabul, Afghanistan.

Herr M. – vom Arbeitsplatz abgeschoben

Um 16 Uhr verabschiedet sich Herr M. von seiner Freundin, Frau K., und Mutter der gemeinsamen einjährigen Tochter in Dresden. Er geht zur Arbeit in die Palastecke, das Restaurant und Café im Kulturpalast in der Dresdner Altstadt. Etwa um 17.30 Uhr erhält Frau K. einen Anruf. Der Vater ihres Kindes erzählt ihr, dass drei Polizist*innen vor ihm stehen, die ihn von seinem Arbeitsplatz abschieben wollen. „Ich dachte, das ist ein Scherz.“ meint Frau K. später. Doch das ist es nicht, die folgenden Stunden, Tage, Wochen sind bitterer Ernst. Herr M. wird zur Polizeiwache auf die Stauffenbergallee gefahren. Frau K. holt das Gepäck und die persönlichen Dinge von Herrn M. aus der Gemeinschaftsunterkunft und bringt sie zu ihm. Sie verabschieden sich, nachdem er vor ihren Augen seine Sachen gepackt hat. Er ist wieder bei seiner Familie, in einer Stadt etwa zwei Autostunden von Islamabad entfernt. „Es geht ihm nicht gut.“ sagt Frau K. Er vermisst sie und seine Tochter. Frau K. lässt sich inzwischen rechtlich beraten und sucht ein*e Anwält*in, um die Wiedereinreisesperre aufheben zu lassen, die für Herrn M. nun durch die Abschiebung gilt. Herr K. lebte seit 2015 in Deutschland.

Herr H. – abgeschoben wegen verwehrter Ausbildung

Der Beruf des Maurers steht auf der Mangelliste der Bundesagentur für Arbeit. Heißt, Menschen, die diesen Beruf im Ausland gelernt haben, sollen hier definitiv arbeiten dürfen. Herr H. möchte diesen Beruf lernen und: er findet einen Arbeitgeber, der ihn einstellen möchte. Der Ausbildungsvertrag liegt schon im April 2018 vor, am 06. Juli 2018 beantragt er die Ausbildungsduldung. Doch immer wieder werden ihm fehlende Mitwirkungspflichten von der Ausländerbehörde des Vogtlandkreises vorgeworfen. Es beginnt ein lang währender, juristischer Streit, den seine Rechtsanwältin für ihn ausfechtet. Bis ans Verwaltungsgericht Chemnitz zieht sie, denn Herr H. wirkt mit. Im März 2018 war er schon bei der pakistanischen Botschaft und beantragte dort den Pass. Am 06. Juli 2018, also am selben Tag, an dem er seine Ausbildungsduldung beantragt, legt er der Ausländerbehörde seine Geburtsurkunde vor. Die Identität ist nachgewiesen. Seine Ausbildung wird er bis zu seiner Abschiebung am 25. Juni 2019 dennoch nicht antreten können. Denn nach dem 06. Juli 2018, so geht aus einem Schreiben der Ausländerbehörde des Vogtlandkreises hervor, stellt die Zentrale Ausländerbehörde einen Rückübernahmeantrag bei den pakistanischen Behörden. „Solch ein behördliches Vorgehen ist in jeglicher Hinsicht inakzeptabel.“ meint Mark Gärtner vom SFR. „Einer solchen Praxis hat das Innenministerium im Januar 2019 per Anweisung an die Ausländerbehörden einen Riegel vorgeschoben. Das war zu spät für Herrn H. Fraglich bleibt jedoch, warum zwischen Januar und Juni 2019 keinerlei Bemühungen von Behördenseite mehr erkennbar waren, Herrn H. den Weg in die Ausbildung zu ebnen.“ Von Arbeitgeberseite wäre das möglich gewesen. Der Inhaber des Maurerbetriebes verfasste im Zuge des langwierigen Verfahrens ein Schreiben an die Ausänderbehörde. Er war bereit, ihn jederzeit einzustellen, sobald die Beschäftigung erlaubt und die Ausbildungsduldung erteilt wird. Zur Begründung schreibt er: „Mein öffentliches Interesse als Arbeitgeber und der Mangel im Handwerk ist offensichtlich.“

Herr T. – Trennung von neuer Familie

Herr T. kam minderjährig nach Deutschland. Das war im Oktober 2015. Sein Alter wurde damals auf 16 Jahre geschätzt. Eine junge Frau, Frau S., nimmt sich ihm als Vormund an, sein neues Leben in Dresden beginnt. Frau S. begleitet ihn seither, Herr T. findet bei ihr und ihren Angehörigen eine neue Familie. Laut Frau S. hat er in Pakistan keine Familie mehr. Auch er findet Arbeit, zunächst als Zeitungszusteller, trotz abgelehnten Asylantrags. Generell, es fällt ihm leicht, sich in Deutschland zu orientieren. Innerhalb weniger Monate spricht er die Sprache, vor anderthalb Jahren begann er eine Beziehung mit seiner Freundin deutscher Staatsbürgerschaft. Bald schon kann auch er im Restaurant Mi.Ka.Do. anfangen, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Auch hier nutzen die Behörden es aus, genau zu wissen, wo sich Herr T. aufhält. Am 24. Juni wird auch er aus dem Mi.Ka.Do abgeholt und abgeschoben.

Gärtner abschließend: „Für den SFR ist klar: Jede Person, die am 25. Juni nach Pakistan abgeschoben wurde, war eine Person zu viel. Für jede Person, die heute auf der Abschiebeliste für Afghanistan steht, bleibt zu hoffen, dass rechtliche oder tatsächliche Gründe verhindern, dass sie heute ins Kriegsgebiet abgeschoben wird.“

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