PM: Sachsen und Georgien – erneuter Schlag gegen Familien

Vier Familien von Abschiebung nach Georgien betroffen, mindestens eine abgebrochen
Sächsische Schweiz, Vogtland, Chemnitz, Erzgebirge – in jeder dieser Kommunen wurde vorvergangene Nacht eine Familie abgeschoben, eine Familie wurde mutmaßlich gar getrennt. Alle wurden nach Berlin zugeführt, von wo aus der Flieger nach Georgien abhob. Nahezu auf den Tag genau wiederholen sächsische Behörden, was sie bereits letztes Jahr fabrizierten: Gnadenlosigkeit gegenüber Kindern, gegenüber Familien, Ignoranz gegenüber allen Fortschritten des Ankommens, Schulterzucken gegenüber Erkrankungen.

Dürrrhörsdorf-Dittersbach, Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge – „Es gibt keinen Allah.“

Aus einer E-Mail vom 10. September, 01.44 Uhr: „Ich fühle mich wie schockgefroren. Die frierende Sina* habe ich zuletzt in den Arm genommen und aufgewärmt. Als der Gang des Transporters frei war, habe ich sie in den Wagen gestellt. Leena* sagte nur noch: ‚Es gibt keinen Allah.‘ Ich glaube sie hielt mich für einen Verräter.“ Ein Ehrenamtlicher aus dem Ökumenischen Begegnungscafé in Pirna erhält in der Nacht vom 09. auf den 10. September einen Anruf. Am anderen Ende ist der Vater einer georgischen Familie. Sie werden abgeschoben. Er eilt zu der Wohnung, bepackt mit den Papieren der Familie. Doch er kann nicht aufhalten, was geschieht. Die Familie wird aus ihrem Leben in Deutschland gerissen, die Kinder sprechen besser Deutsch als die Sprache ihrer Eltern. Der Vater noch im Tief- und Wegebau tätig, beide lernen Deutsch bei der AG Asylsuchende/ Sächsische-Schweiz Osterzgebirge – es sollte nichts genutzt haben. Die drei Kinder, für die die Eltern eine Zukunft bauen wollten: ein Jahr, drei und sechs Jahre alt.

Oelsnitz, Vogtlandkreis – mutmaßliche Familientrennung

Eine vierköpfige Familie ist es in Oelsnitz im Vogtlandkreis, die abgeholt wird. Die Frau muss ins Krankenhaus eingeliefert werden, das hält die Polizei jedoch nicht davon ab, den Vater und die beiden Töchter im Alter von 15 und 13 Jahren abzuschieben. Früh erfährt der Rechtsanwalt von dem, was da vor sich geht, er reicht einen Eilantrag ein. Die Familie hatte noch viel in Deutschland vor. Die Frau, eine gelernte Krankenschwester, war gerade im Deutschkurs um bald hier in ihrem Beruf arbeiten zu können. Ihr Mann war schon auf der Zielgeraden: eine konkrete Zusage eines Zulieferers aus der Automobilbranche lag vor. Unterstützung erhielten sie von einer Vielzahl von Menschen aus Oelsnitz. Nicole Baumgärtel, Arbeitsmarktmentorin des Bildungsinstitus Pscherer gGmbH dazu: „Solche Abschiebungen machen betroffen. Wir wollen uns nicht ausmalen, was die Familie diese Nacht durchgemacht hat und was in Georgien nun geschieht. Alle Bemühungen sind dahin, in nur einer Nacht.“ Fraglich war zwischenzeitlich, ob Vater und Töchter tatsächlich abgeschoben wurden. In Berlin sei ein alleinstehender Vater mit den Töchtern zumindest nicht bewusst bemerkt worden, heißt es. Sollte die Abschiebung tatsächlich abgebrochen worden sein, lag es nicht am Eilantrag. Den lehnte das Verwaltungsgericht ab.

Chemnitz, kreisfreie Stadt – „Jeden Tag unzählig viele Medikamente“, Abschiebung wird abgebrochen

Leila Turiashvili ist eine Freundin von Frau und Herrn C. und ihrem Sohn. Um 4 Uhr nachts erhält Turiashvili einen Anruf von Frau C. „Bitte komm schnell hierher.“ Turiashvili und ihr Mann erreichen die Wohnung von Familie C., dort können sie sich von ihr verabschieden. Frau C. ist chronisch krank. „Das ist unerträglich. Frau C. muss jeden Tag unzählig viele Medikamente nehmen! Die Behandlung war noch nicht mal beendet.“ kommentiert Frau Turiashvili. Als Familie C. fort ist, sammelt Turiashvili die zurückgebliebenen Habseligkeiten mitsamt der Medikamente zusammen und bringt sie in ihre eigene Wohnung. Später am Tag wird sie sie zurückbringen. Denn die Abschiebung von Familie C. wird abgebrochen. Am frühen Abend stehen sie in Berlin und warten auf den Bus, der sie zurück nach Chemnitz bringt. Warum die Abschiebung abgebrochen wurde, ist derzeit noch nicht bekannt.

Marienberg, Erzgebirge – Verunsicherung in der Gemeinschaftsunterkunft

„Ich bin einfach nur schockiert. Ich kannte die Familie und sie haben sich so sehr bemüht. Innerhalb kürzester Zeit haben sie große Fortschritte beim Lernen der deutschen Sprache gemacht.“ Eine Unterstützerin aus Marienberg, die anonym bleiben will, äußert sich bestürzt. Auch dort trifft es eine Familie, vier Mitglieder in der Zahl, der große Sohn volljährig, die Tochter wenige Jahre jünger. Auch hier ist es vier Uhr morgens, als die Polizei in der Gemeinschaftsunterkunft steht. Die Verunsicherung bei den anderen Bewohner*innen – riesengroß.

„Doch sie mussten ihren Dienst tun?“

Mitten in der Nacht setzt sich der Ehrenamtliche aus Pirna an den PC und tippt die E-Mail. „…der Arzt [war] sogar am Heulen. Doch sie mussten ihren Dienst tun? Haben sie das wirklich getan? Eine Abschiebung mit Kindern von 6,3 und einem Jahr. Was kann ich tun?“ schreibt er.

„Jede*r der*die geflüchtete Menschen kennt, sich für sie einsetzt, sie berät muss klar sein, dass die Abschiebemaschinerie unerbittlich ist, dass Wohlwollen, Milde und Gnade Fremdwörter für die sächsischen Behörden sind. Kein Arbeitsplatz, keine gesundheitliche Einschränkung, kein noch so humanitärer Grund wird sächsische Behörden davon abhalten, Menschen abzuschieben.“ meint Mark Gärtner vom SFR. Das hätten nicht nur die Abschiebungen nach Georgien vom 11. September und 11. Oktober 2018 gezeigt. Er unterstreicht zudem, dass eine Duldung kein Aufenthaltstitel ist, ein Fantasiepapier gleich gar nicht! „Wer nur geduldet ist oder eine Person kennt, die nur eine Duldung vorweisen kann, möge sich an eine der Asylberatungsstellen in Sachsen wenden.“

Rechtliche Informationen, wer gefährdet ist und welche aufenhtaltsrechtlichen Optionen es noch gibt, lassen sich unter anderem beim Bayerischen Flüchtlingsrat, Sächsischen Flüchtlingsrat und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen finden.

Kontakt

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Projekt Fremde.Orte / Politik, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de

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