Familie aus Chemnitz einer Abschiebung ausgesetzt, ohne abgeschoben zu werden
Behörden planen und organisieren Abschiebungen, ohne zu wissen, ob diese tatsächlich durchgeführt werden. Bei der Sammelabschiebung nach Georgien vergangene Woche wurde eine Familie zum Flughafen nach Berlin gefahren, um wenig später wieder im Bus nach Chemnitz zu sitzen. Aus Kapazitätsgründen wurde die Abschiebung abgebrochen. Im Zweifel werden Menschen einer Ausnahmesituation ausgesetzt, weil hohe Abschiebezahlen wichtiger sind, als das Wohl von Menschen. Nur zwei Tage nach dieser Abschiebung hob erneut ein Flieger Richtung Georgien ab – diesmal ab Leipzig.
Warum wurde die Abschiebung von Frau C., ihres Mannes und ihres Sohnes abgebrochen? Am 10. September werden sie aus ihrer Wohnung in Chemnitz in aller Frühe abgeholt. Die Polizei fährt nach Berlin. Am frühen Abend dann sind sie wieder frei und warten am Flughafen auf den Bus eines Privatunternehmens, der sie zurück nach Chemnitz fahren wird. Ein Eilantrag kann es nicht gewesen sein, denn der wurde nicht eingereicht. Die Landesdirektion teilte nun auf Anfrage des SFR mit: „Die Familie konnte nicht mitgenommen werden, weil die Kapazität des Flugzeuges erschöpft war.“ Bedeutet: der Flug wurde überbucht. Offenbar kalkulierte man damit, dass mehrere Personen nicht angetroffen werden. Das Kalkül ging nicht auf. In der Konsequenz wurde der chronisch kranken Frau C. und ihrer Familie der Ritt nach Berlin angetan, hinzu kam die Angst, die eine Abschiebung auslöst – nicht zuletzt bei dem betroffenen Kind. Hohe Abschiebezahlen sind das Dogma. Dafür werden Menschen inzwischen einer Ausnahmesituation ausgesetzt, die gar nicht abgeschoben werden. Die Folgerisiken, die insbesondere bei Kindern in Kauf genommen werden, kann eine Behörde nicht abschätzen.
Zweite Abschiebung nach Georgien nur zwei Tage später
Der Flug wurde, so die Landesdirektion Sachsen, in Abstimmung mit der Bundespolizei organisiert. Mehrere Bundesländer beteiligten sich. Am 12. September findet dann erneut eine Abschiebung Richtung Georgien statt, diesmal hebt der Flieger in Leipzig ab. Dem SFR sind die Fälle eines getrennten Ehepaares und der Abschiebung eines Kindes mit Behinderung bekannt, die nähergehenden Recherchen laufen noch. Indes bereitet Jörg Eichler, Mitglied des SFR in der Sächsischen Härtefallkommission, für Familie C. derzeit die Antragstellung beim Kommissionsvorsitzenden Geert Mackenroth vor.
Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Projekt Fremde.Orte / Politik, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de