Sachsen und Georgien III. – Ehepaar getrennt, Kind aus Jugendeinrichtung geholt

Zwei weitere Fälle zu Abschiebungen nach Georgien vom 10. und 12. September bekannt
Mehr und mehr Fälle über die beiden Sammelabschiebungen nach Georgien vom 10. und 12. September werden bekannt. In einem Fall wurde ein Ehepaar getrennt. Der Ausländerbehörde Dresden lag der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis vor. In einem anderen Fall wird ein achtjähriges Kind mit mehrfacher Behinderung aus dem Landeszentrum zur Betreuung Blinder und Sehbehinderter in Chemnitz geholt.

Am 22. Oktober hätte Herr K. bei der Ausländerbehörde Dresden erscheinen sollen. Alle benötigten Dokumente, die ihm ein gemeinsames Leben mit seinem Ehemann deutscher Staatsbürgerschaft ermöglicht hätten, hätte er dann mitgebracht. Der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis war bereits gestellt. Doch am 12. September wird Herr K. in der Früh von der Polizei geholt, nach Leipzig gebracht und von dort nach Georgien abgeschoben. „Diese Abschiebung wird als legal eingestuft. Doch jeglicher Menschenverstand geht doch davon aus, dass soetwas rechtswidrig sein muss.“ findet Mathias Duderstadt vom Ausländerrat Dresden e.V. Er hatte das Paar begleitet. Die Hoffnung, schnellstmöglich die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, war groß. Die Landesdirektion Dresden jedoch, so bestätigt es ein Telefonat der Anwältin mit der Behörde, wusste nichts davon. „Es ist fraglich, ob die Landesdirektion überhaupt gewillt gewesen wäre, die Abschiebung nicht durchzuführen.“ meint Mark Gärtner. „Doch es ist aufs Neue bezeichnend, dass eine lokale Ausländerbehörde essentielle Informationen über mögliche Abschiebehindernisse einfach nicht an die abschiebende Behörde weitergibt.“ Die Anwältin versucht nun, das Eheleben wiederherzustellen. Nach einer Abschiebung mit all ihren Rechtsfolgen ein mühsamer Prozess.

Abschiebung aus einer Jugendeinrichtung

Mit Herrn K. aus dem Erzgebirgskreis im Flugzeug saß eine dreiköpfige Familie, darunter die achtjährige S. Sie hat eine Mehrfachbehinderung – sie ist blind, kann nicht laufen und hat eine geistige Behinderung. Ein Vormund war für sie bestellt, seit wenigen Wochen lebte sie im Landeszentrum für die Betreuung von Blinden und Sehbehinderten in Chemnitz. Genau das war auch der Ort, wo die Polizei S. aufgriff. Die Eltern wurden getrennt abgeholt und zum Flughafen geführt. „Eine Achtjährige aus einer stationären Jugendeinrichtung zu reißen ist die Fortführung der, und wir sagen es immer wieder, brutalen Abschiebepraxis.“ Schon bei der Abschiebung nach Georgien am 17. Januar sollte die Familie mit im Flieger sitzen. Laut Unterstützer*innenkreisen hatte dort noch ein*e Amtsärzt*in die Reiseunfähigkeit für das Kind festgestellt. „Es bleibt zu klären, ob diesmal wieder eine solche Untersuchung durchgeführt wurde und was die Behörden veranlasst hat, zu einem anderen Ergebnis zu kommen.“ wirft Gärtner auf. Die Mutter wiederum soll ohne ihre Medikamente abgeschoben werden. Und auch der Familienvater muss sich, wie Herr K., getäuscht fühlen. Am 16. September hätte er einen Job im Gerüstbau beginnen können, kurz zuvor genehmigte die Ausländerbehörde des Erzgebirges die Beschäftigung.

Kontakt

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Projekt Fremde.Orte / Politik, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de

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