Offener Brief des Flüchtlings-Unterstützerkreis Schwarzenberg…

Anmerkung des SFR e.V.: Der Flüchtlings-Unterstützerkreis bat uns, diesen Offenen Brief über unsere Kanäle zu teilen. Dieser Bitte kommen wir gern nach.

Sehr geehrte Staatsministerin Köpping, sehr geehrter Herr Mackenroth,
sehr geehrter Präsident des Sächsischen Landtags Dr. Rößler,

unser Flüchtlings-Unterstützerkreis Schwarzenberg wurde für den Sächsischen Integrationspreis 2019 vorgeschlagen. Das freute uns, denn dadurch erfuhren wir, dass unsere Arbeit zur Kenntnis genommen und anerkannt wird.

Andererseits sehen wir die Vergabe von Integrationspreisen seitens der Regierungen von Bund und Ländern an Initiativen für Geflüchtete grundsätzlich als problematisch an, weil diese Verleihungen im Widerspruch zu den regelmäßigen Verschärfungen im Asylrecht stehen. Der politische Wille zur Integration von Geflüchteten ist nur bedingt erkennbar und die Gesetze bzw. das behördliche Handeln orientieren eher auf Abschiebung anstatt auf Integration.

Das in diesem Jahr vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete und vom Sächsischen Ministerpräsident Kretschmer ausdrücklich begrüßte Migrationspaket der Großen Koalition bringt eine weitere Verschärfung und steht Integration mehr entgegen, als dass sie diese fördert. Die neuen Gesetze bringen Erschwernisse für die Flüchtlinge sowie für alle Asylinitiativen, wie Flüchtlingsrat, Pro Asyl, Wohlfahrtsverbände, Ehrenamtliche oder auch Rechtsanwälte, bzw. werden diese als der „Abschiebeverhinderungsindustrie“ (Rainer Wendt, Chef der deutschen Polizeigewerkschaft) / „Anti-Abschiebe-Industrie“ (Alexander Dobrindt, Landesgruppenchef der CSU) zugehörig diskreditiert oder gar kriminalisiert.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) beschränkt Integration auf Menschen mit einer „dauerhaften Bleibeperspektive“, „Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben“ (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/integration/integration-node.html). Das grenzt einen erheblichen Teil der in Deutschland lebenden Flüchtlinge aus:

Personen mit Duldung und Abschiebungsandrohung sowie Personen, die sich im Klageverfahren befinden. Die Schutzquote der vom BAMF von Januar bis Oktober 2019 bearbeiteten Asylanträge liegt bei nur 37,6% (https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/zahl-der-fluechtlinge.html).

In unserem Helferkreis unterstützen ca. 30 ehrenamtlich tätige Personen bis zu 100 Geflüchtete aus 13 Ländern. Das Engagement der einzelnen Helfer ist unterschiedlich und reicht von finanzieller und rechtlicher Hilfe über Patenschaften, Sprachunterricht, Alltagsbegleitung, Arztbesuchen bis zu freundschaftlich ungezwungenen Treffen zwischen HelferInnen und Schutzsuchenden. Unsere Arbeit wird von den Asylsuchenden dankbar angenommen und wir tun sie gern. Allerdings belasten die Bürokratie und die durch Gesetze verursachte Perspektivlosigkeit nicht nur die Schutzbedürftigen sondern auch uns HelferInnen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Chemnitz erkannte 2019 von den AsylbewerberInnen, die wir betreuen, fast niemanden an, das heißt, wir unterstützen fast nur Flüchtlinge mit einer Abschiebungsandrohung, also Menschen, die sich weder „dauerhaft“ noch „rechtmäßig“ hier aufhalten und demnach laut BMI nicht integrationswürdig sind. Und das, obwohl diejenigen vor schlimmen Verfolgungen flohen. Sie berichten von getöteten Eltern, Kindern oder Ehemännern, von ihren beschossenen und zerbombten Wohnhäusern, von in Brand gesetztem Eigentum, von Familienangehörigen, die zurückgelassen werden mussten und von vielen anderen schrecklichen Erlebnissen der Flucht, die wir uns nicht vorstellen können. Dennoch wurden sie nicht als schutzbedürftig anerkannt. Die Bescheide mit Abschiebungsandrohungen des BAMF entbehren nicht eines bösen Sarkasmus, wenn geschrieben steht, dass sich die Flüchtlinge nach der Rückkehr in ihren Heimatländern, beispielsweise in Afghanistan oder in Somalia, einen sicheren Platz suchen könnten.

Viele leben seit drei bis vier Jahren im Verfahrenszustand, was bedeutet: keine eigene Wohnung, Wohnsitzauflage, erhöhte Abhängigkeit von den Behörden, Unfreiheit und vor allem ständige Ungewissheit. All das sind große psychische Belastungen, die bereits zu Selbstverletzungen führten; etliche zerbrechen daran.

Einige Beispiele aus unserer Arbeit:

  • Die junge allein geflohene Irakerin M. erhält 2016 einen ablehnenden Bescheid und unternimmt einen Selbstmordversuch; inzwischen hat sie einen Aufenthaltstitel
  • Die palästinensische Familie N. mit zwei Kindern erhält 2016 einen ablehnenden Bescheid, sie taucht nach ca. drei Jahren Leben in Deutschland aufgrund der Perspektivlosigkeit unter
  • Der Afghane B., sehr schnell im Erlernen der deutschen Sprache, gut integriert, im Herkunftsland vom Tod bedroht, erhält einen ablehnenden Bescheid, Klage abgewiesen, er taucht unter, aus Angst, denn die Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan steigt
  • Der Afghane M. im Herkunftsland massiv bedroht und verfolgt, getötete Familienmitglieder sind zu beklagen, erhält einen ablehnenden Bescheid, Klage abgewiesen, Asylfolgeantrag läuft, er steht schon lange in einem Arbeitsverhältnis, dennoch droht ihm die Abschiebung
  • Familie J., deren Haus im Irak beschossen wurde, erhält einen ablehnenden Bescheid, Klage abgewiesen, alle sprechen sehr gut Deutsch – bis B 2, versuchen nun, sich mit der Duldung weiter zu integrieren
  • Einige junge Männer aus Afghanistan, Guinea, Marokko, Tunesien haben eine Ausbildung bekommen, die sie eine zeitlang schützt – aber danach? Die Perspektiven sind unsicher, sie gehören nicht zu den laut BMI zu integrierenden Personen
  • Familie S. aus Georgien, mit drei Kindern, die die Schule besuchen, dem kranken Sohn geht es erstmals in seinem dreizehnjährigen Leben besser, die Eltern lernen Deutsch, die Mutter ist Hebamme, hat Arbeit im Pflegeheim, beides stark beworbene und gesuchte Berufe, für die Arbeitskräfte aus dem Ausland angeworben (Gesundheitsminister Jens Spahn kürzlich in Mexiko) oder geholt werden (in den Landkreis aus Vietnam) – Frau S. war schon in Deutschland, spricht Deutsch, hatte Arbeit – die Familie wurde im Mai 2019 abgeschoben
  • Der Somalier M. erhält einen ablehnenden Bescheid; da ihm dieser postalisch nicht zugestellt wurde, wird die Klage wegen Verfristung trotz eidesstattlicher Erklärungen anerkannter Personen nicht angenommen, ihm wird sofort die Beschäftigungserlaubnis verwehrt; obwohl das mittlerweile geregelt werden konnte, ist die psychische Belastung so groß, dass er vorerst unfähig ist, weiter zu lernen.
  • Der Marokkaner T. hat eine Duldung, 2017 bekommt er einen Ausbildungsvertrag, aber die Ausländerbehörde verweigert die Arbeitserlaubnis, obwohl der Arbeitgeber ihn dringend braucht, insgesamt zehn Personen ringen über ein Jahr, bis er 2018 endlich die Ausbildungsduldung erhält; er lernt erfolgreich im zweiten Lehrjahr
  • Der Marokkaner K. hat eine Duldung und 2019 eine Arbeitsstelle mit Ausbildungs-  Perspektive in Aussicht, es kam nicht einmal zum Praktikum, weil die Arbeiter mit Streik drohten, falls der Unternehmer einen Ausländer einstellen sollte.

Die Aufzählung ließe sich fortsetzen. Ob noch im Asylverfahren oder nach der Ausschöpfung der Rechtsmittel mit einer Duldung – über all diesen Schutzbedürftigen schwebt das Damoklesschwert der Abschiebung.

PolitikerInnen rechtfertigen die Abschiebungen, weil die Gesetze vollzogen werden müssten. Das mag formal richtig sein, aber was sind das für Gesetze, die eine Rückkehr in von Terror bestimmte Länder vorschreiben? Was sind das für Gesetze, die vorschreiben, Menschen nachts in inhumanen Aktionen mit Polizeiautos abzuholen, in Flugzeuge zu verfrachten und ins „Nichts“ zu fliegen – auch ganze Familien mit Kindern? Es ist bekannt, dass Flüchtlinge auch aus Arbeitsverhältnissen und Schulen heraus abgeschoben werden, womit deren Weg der Integration jäh beendet wird.

PolitikerInnen sprechen von Abschiebungen, die zu vollziehen seien, als handele es nicht um fühlende Menschen, sondern um Gegenstände. Die Frage, welcher psychischen Belastung diejenigen ausgeliefert sind, denen die Abschiebung angedroht ist und was den Menschen nach der Abschiebung widerfährt, ob sie in den Herkunftsländern nach Rückkehr ohne Existenzgrundlage sind, Selbstmord begehen oder umgebracht werden, scheint nicht relevant.

Die Geflüchteten ohne Aufenthaltstitel, die schon lange hier leben und arbeiten, die auf dem Weg der Integration schon erfolgreich vorankamen und sich vom Migrationspaket 2019 den sogenannten „Spurwechsel“ erhofften, werden enttäuscht. Das Gesetz schreibt dafür elf Bedingungen fest, so dass kaum jemand in den Genuss dieser Regelung kommen wird. Die Gesetze sind kompliziert und mit Fallstricken versehen.

Wir fragen, warum soll jemand, der aufgrund wirtschaftlicher Perspektivlosigkeit oder vor Verfolgung durch kriminelle Banden floh, keine Bleibeperspektive in Deutschland erhalten? Wer es schaffte, die Wüste zu passieren, die mörderischen Lager an der libyschen Küste zu überstehen und die Überquerung des Mittelmeers zu überleben, darf nicht einfach abgeschoben werden.

Wir würdigen, dass alle in Deutschland ankommenden Flüchtlinge, im Gegensatz zu anderen EU-Staaten, Quartier und Sozialleistung erhalten und somit ihre Existenz gesichert ist, und wir würdigen die finanziellen Unterstützungen für Sozialhelfer, Maßnahmen und Beratungen. Leider haben es Bund und Länder jedoch nicht vermocht, die den Geflüchteten 2015 entgegengebrachte Empathie eines Großteils der Bevölkerung und die damalige Willkommenskultur aufzunehmen, in die Politik einfließen zu lassen und den Weg für ein Miteinander und gegenseitige Anerkennung zu ebnen, so dass Pegida und AfD Raum gewinnen konnten und inzwischen die Politik Deutschlands und in Sachsen auch das gesellschaftliche Klima dominieren.

Auf der Webseite Deutscher Integrationspreis ist zu lesen: „Unsere Vision: Integration geht uns alle an! Überall treffen Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen, Fähigkeiten und kulturellen Hintergründen aufeinander. Nur gemeinsam können wir unsere Gesellschaft respektvoll und offen für alle gestalten. Eine gleichberechtigte Teilhabe an unserer Gesellschaft ist dafür die Grundvoraussetzung. So stärken wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt – und leben Integration.“

Dem stimmen wir bedingungslos zu. Integration gelingt nur, wenn wir den Schutzsuchenden den Weg bereiten und auf sie zugehen. Einseitige Forderungen nach Anpassung, hohe bürokratische Hürden und drohende Abschiebungen führen Integration nicht zum Erfolg.

Die Kommunen, Stadt- und Gemeinderäte sind in der Verantwortung, die ausländischen Bewohner als gleichberechtigt zu würdigen. Dafür sind Ideen gefragt. Die Stadtverwaltung Schwarzenberg und die Stadträte schweigen, setzten bisher keine nachhaltigen Zeichen, die die Einheimischen aufklären oder für das Thema sensibilisieren würden. Selbst das seit 2015 von uns gewünschte Begegnungszentrum konnten wir erst 2019 einweihen, und das auch nur aufgrund unserer hartnäckig wiederholten Forderung. Wir kennen Beispiele, dass zunehmende Ausländerfeindlichkeit von Behörden und Schulen unter den Tisch gekehrt werden, um dem Image nicht zu schaden. Das leistet Fremdenfeindlichkeit und Rassismus Vorschub. Die Wahlergebnisse 2019 sind der Beweis.

Angesichts unserer Erfahrungen erscheint uns die Vergabe von Integrationspreisen als Feigenblatt der Politik.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Flüchtlings-Unterstützerkreis

Lenore Lobeck                    Werner Lobeck

Kontakt:
03774 / 24 432
Anmerkung des SFR e.V.: Der Flüchtlings-Unterstützerkreis bat uns, diesen Offenen Brief über unsere Kanäle zu teilen. Dieser Bitte kommen wir gern nach.

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