PM: Abschiebehaft Dresden – Sachsen hat sich keinen Gefallen getan

Drei Menschen aus Abschiebehaft Dresden ausgebrochen
Ein werdender Vater befand sich unter den drei Inhaftierten. Die Landesdirektion will nicht mehr allein auf einen hohen Zaun setzen. Nach mehr als einem Jahr mit teils verstörenden Fällen ist die einzig weise Entscheidung nun: Abschiebehaft abschaffen.

Unter den drei Menschen, die am Samstag Abend aus der Abschiebehaftanstalt Dresden entfliehen konnten (die Sächsische Zeitung berichtete exklusiv), befand sich auch der 19-jährige Herr H. tunesischer Staatsbürgerschaft. Er ist werdender Vater, seine Freundin und Mutter des Kindes wird im Februar entbinden. Wie die Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden heute auf Twitter mitteilte, waren zuständiges Jugendamt und Ausländerbehörde in Leipzig über die Schwangerschaft informiert. Die Gruppe hatte Herrn H. bereits letzte Woche in der Abschiebehaft beraten. Sie teilt mit: „Wir gehen davon aus, dass Herr H. nicht einmal hätte inhaftiert werden müssen. Bereits aus der Prüfung der Vaterschaftsanerkennung ergibt sich ein Duldungsanspruch.“ Wogegen sich das Jugendamt Leipzig allerdings sperrte, sie wollte nicht einmal die Vaterschaft zuerkennen und setzte die Beurkundung aus. „In jeglicher Hinsicht unmöglich,“ findet das Mark Gärtner vom SFR, die Angaben einer werdenden Mutter sollten hierfür vollauf genügen. „Nicht zuletzt wurde das Recht auf Familieneinheit nicht beachtet.“ fügt er hinzu.

Landesdirektion will Maßnahmen ergreifen

Die Landesdirektion als die Abschiebehaft vollziehende Behörde gab heute in einer Pressekonferenz bekannt, dass sich der 19-jährige Herr H. in Ausreisegewahrsam genommen wurde, die beiden weiteren Menschen, der eine marokkanischer, der andere ebenso tunesischer Staatsbürgerschaft, in Abschiebehaft befanden. Die Behörde will nun nicht mehr allein auf die Höhe des Zauns setzen und das Personal verstärken. Weiterhin gab die Landesdirektion bekannt, dass von Seiten der Beamt*innen und Angestellten niemand verletzt wurde. Ob die drei sich bei der Flucht verletzten, sei nicht bekannt. Die Landesdirektion unterstreicht, dass eine Gefährdung durch die drei nicht befürchtet werde.

Haft ohne Strafe, Ausbrechen ohne Strafe

„Ganz klar ist hervorzuheben: der Freiheitsdrang der Menschen ist dem deutschen Recht bekannt! Ein Ausbruch aus einem Gefängnis ist nicht strafbar.“ betont Gärtner. Der SFR hatte weit vor Beginn des Vollzugs davor gewarnt, mit der Abschiebehaft überhaupt zu beginnen. „Erst der Hungerstreik im Januar 2019, nun der Ausbruch, zwischendrin wirft ein Inhaftierter der Landesdirektion vor, misshandelt worden zu sein. Sachsen hat sich damit echt keinen Gefallen getan. Abschiebehaft abzuschaffen wäre eine weise Entscheidung.“

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Projekt Fremde.Orte / Politik, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de


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