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PM: Abschiebung nach 20 Jahren – ins falsche Land

Tochter wuchs in Deutschland auf, Staatsbürgerschaft nach Abschiebung unklar
Eine Familie floh vor 20 Jahren aus dem Gebiet, was später der Kosovo werden sollte. Anfang 2020 landen sie in Belgrad, Serbien – das falsche Land Mit an Bord ist die 13-jährige Tochter. Faktisch eine deutsche Staatsbürgerin, meint der SFR. Juristisch ist vollkommen offen, welche Staatsbürgerschaft sie nun hat. Zunächst hätte die kosovarische Staatsbürgerschaft der Eltern geklärt sein müssen, damit die Tochter Kosovarin hätte werden können. 

Die Familie lebte seit 20 Jahren im Erzgebirgskreis in Deutschland. Adelina B.*, die Tochter der Familie, ist 13 Jahre alt, sie wurde hier geboren. Nach ihrer Abschiebung in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar schreibt sie in einer E-Mail: „Die Polizisten meinten: ‚Ja ihr habt eine Stunde Zeit zu packen, dann müsst ihr raus aus Deutschland, ihr werdet abgeschoben.‘ Ich schwöre ich bin nie umgekippt, in dem Moment bin ich es. Mama hat angefangen zu weinen, mein Papa konnte auch nicht mehr.“ Sieben Stunden dauert die Fahrt nach Karlsruhe, „die ganze Zeit unter Polizeibewachung“, wie Adelina schreibt. Dabei ist der Abschiebeflughafen nicht einmal das größte Problem, der Zielflughafen ist es insbesondere. Denn die Familie landet in Belgrad, Serbien. Sie sind aber aus dem Kosovo geflohen, beziehungsweise, dem Gebiet, auf dem der Staat Kosovo 2008 erst gegründet werden sollte. „Adelina ist in Deutschland geboren. Wir wissen derzeit nicht, inwieweit sie überhaupt Anspruch auf irgendeine Staatsbürgerschaft geltend machen kann.“ berichet Hasina Amirat vom SFR. Der Ausländerbehörde des Erzgebirges war bekannt, dass die Botschaft des Kosovo die Familie als Staatsangehörige anerkannt hatte. Die Pässe lagen abholbereit in der Botschaft – eine Woche, bevor die Abschiebung nun vollzogen wurde. Für Adelina war geplant, dass sie als mögliche, neue kosovarische Staatsbürgerin bei der Botschaft registriert wird. Nur, dafür hätten die Eltern zunächst die Pässe erhalten müssen.

Amirat gegenüber wurde von einem Unterstützer von der Abschiebung berichtet. „Familie B.s Beispiel zeigt nicht nur das Drama, dass zahlreiche, hier geborene Kinder trifft, die das Herkunftsland ihrer Eltern nur aus Erzählungen und von Fotos kennen.“ meint Amirat. „Es verdeutlicht auch die Gefahr der Staatenlosigkeit, die Jahrzehnte nach dem Zerfall Jugoslawiens immer noch Menschen treffen kann.“ Jörg W. und weitere Freund*innen und Bekannte der Familie hatten unterstützt. „Wir werden nun als Gruppe Mitte Februar nach Serbien fahren und dort sondieren, was konkret wir tun können.“ Er zeigt sich entsetzt, dass die Abschiebung vollzogen wurde. „Deutschland hat hier im Zweifel die Staatenlosigkeit für einen Menschen geschaffen.“ meint W. Das dürfe einfach nicht passieren.

Wo nun weiterleben?

Im Jahr 2000 floh Familie B. aus dem Gebiet des heutigen Kosovos über Serbien. Wie bei vielen, die aus dem Kriegsgebiet flohen und um Schutz in Deutschland suchten, wurde ihr Asylantrag abgelehnt. Es folgten Jahre der Kettenduldung, zwischenzeitlich war der Aufenthalt erlaubt. „Irgendwann schleicht sich Normalität bei den Menschen ein.“ berichtet Amirat. „Dass die Abschiebung drohen könnte, gerät außer den Bereich des Vorstellbaren.“ Dass der Aufenthalt gesichert werden muss, war Familie B. dennoch bewusst. Die Entscheidung über einen anhängigen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis wurde nun vorweggenommen. Familie B. ist derweil in Belgrad bei einem Bekannten untergekommen. Wie und wo sie weiterleben sollen, wissen sie noch nicht. Im SFR wird sich bemüht, wenigstens die Frage der Staatsbürgerschaft für Adelina zu klären. Mittels anwaltlicher Unterstützung besteht zarte Hoffnung auf eine Rückkehr der Familie nach Deutschland.

Eine Freundin der Familie hat nach der Abschiebung ein Lied für die Tochter verfasst und auf YouTube geladen.

*Namen geändert.

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Hasina Amirat
Henriettenstraße 5
09112 Chemnitz
Tel.: 0371 / 90 31 33
Mobil: 0176 / 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de

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