Bundestag beschließt erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung… und vergisst Geflüchtete

Soeben hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen, welches den Zugang zur sozialen Sicherung erleichtern und soziale Dienstleister*innen absichern sollen. Ein Begriff taucht im Gesetz (BT-Drs. 19/18111) überhaupt nicht auf: „Asylbewerberleistungsgesetz.“

„Geflüchtete Menschen wurden komplett vergessen. Angesichts der Schnelligkeit, mit der der Gesetzesentwurf durchs Parlament gebracht wurde, gab es kaum eine Chance, daran zu erinnern. Hier muss jetzt nachgebessert werden!“ fordert Jörg Eichler vom Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. Der Bundesrat muss nun noch zustimmen.

Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat zum Thema heute eine Stellungnahme verfasst. Ihr schließt sich der SFR an. Gefordert wird unter anderem die Anpassung der heute beschlossenen Regelungen an Bezieher*innen von Asylbewerberleistungen, dass der Zugang für illegalisierte Menschen zum deutschen Gesundheitssystem geöffnet wird sowie das Verbot von Sanktionen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Projekt Qube²
Jörg Eichler
Mobil: 01575 / 967 62 20
Mail: eichler@sfrev.de

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