"Ankerzentrum" Dresden mit Verwaltungsgebäude im Vordergrund

PM: Beschluss Nummer 2: Auch Verwaltungsgericht Dresden ordnet Entlassung aus Lager an

Eine schwangere Frau darf die Aufnahmeeinrichtung Hamburger Straße verlassen

Nach Leipzig nun Dresden – erneut beschließt ein Verwaltungsgericht, dass ein Mensch aus einer Aufnahmeeinrichtung verlegt werden muss. Den Antrag gestellt hatte eine hochschwangere Frau, der Geburtstermin ist im Mai datiert. Sie muss bisher im Lager auf der Hamburger Straße in Dresden leben.

„Als besonderes Risiko dürfte dabei auch die zwingend gebotene Benutzung der sanitären Gemeinschaftsanlagen sein, die in dem Maßnahmenkatalog [der Landesdirektion] hingegen überhaupt keine Erwähnung findet. Die lediglich zur Verfügung stehende Kaltwasserversorgung dürfte dabei ein zusätzliches Risiko beinhalten. Dieses gilt ebenso hinsichtlich der sog. „Maskenpflicht,“ auf die zwar nach dem Maßnahmenkatalog hingewiesen werde, ohne dass aber aufgezeigt ist, inwiefern die – wie allgemein bekannt – Desinfektion getragener Masken möglich ist.“

Das Verwaltungsgericht Dresden lässt in seinem heutigen Beschluss [hier verlinkt] keinen Zweifel: Seuchenprävention und Lager, das geht nicht zusammen.

„In der sächsischen Rechtsprechung zeichnet sich eine Tendenz ab: Infektionsschutz und damit Schutz vor einer COVID-19-Infektion und das Recht auf Gesundheit gilt für alle.“ Angela Müller vom SFR blickt nun optimistisch auf die weiteren, anhängigen Verfahren. Eine zweite Frau, ebenfalls hochschwanger und der Hamburger Straße in Dresden zugewiesen, die derzeit auf der Hamburger Straße lebt, wartet noch auf eine gerichtliche Entscheidung. Auch das Verwaltungsgericht Chemnitz muss noch über den Antrag einer Person befinden.

Landesdirektion bockt bei zügigen Transfers

Schon am vergangenen Mittwoch, dem 22. April 2020, hatte das Verwaltungsgericht Leipzig beschlossen, dass ein Mensch aus der Aufnahmeeinrichtung Dölzig verlegt werden muss. Die Landesdirektion sah sich angesichts der richterlichen Entscheidung bisher nicht veranlasst, ihn aus dem Lager zu verlegen. „Ich erwarte, dass die Landesdirektion im Falle des Antragstellers aus Dölzig wie der Antragstellerin aus Dresden umgehend den Transfer einleitet. Die Beschlüsse sind Kraft Gesetzes unanfechtbar.“ kommentiert Raik Höfler, der Leipziger Anwalt, der die Verfahren an den drei Verwaltungsgerichten in Sachsen eröffnet hat.

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Angela Müller
-Asylberatung-
Mobil: 0176 / 211 286 10
Tel.: 0351 33 23 55 94
mueller@sfrev.de

Teile diesen Beitrag: