Menschenrecht auf Internet umsetzen!
Kein Internet bedeutet weitreichende Einschränkungen während einer Pandemie. Der SFR gibt einen Überblick, wo die Menschen ihr Menschenrecht auf Internetzugang wahrnehmen können und wo nicht. Die Versorgung der Bewohner*innen in den Sammelunterkünften mit Masken scheint derweil zu funktionieren.
Gerade der unbeschränkte Zugang zum Internet ist es, was vielen Menschen die momentane Situation erträglicher macht. In den Aufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen für geflüchtete Menschen ist dies aber zumeist nicht gegeben. Lediglich in den Chemnitzer Einrichtungen auf der Flemminger Straße, Thüringer Weg und der Matthesstraße und in den Gemeinschaftsräumen der Dölziger Einrichtung wird W-LAN zur Verfügung gestellt. „Wir erhoffen uns, dass die Landesdirektion jetzt zügig vergleichbare Angebote in allen anderen Einrichtungen schafft.“ meint Mark Gärtner vom SFR und erinnert daran, dass der UN Menschenrechtsrat im Jahr 2016 den Zugang zu Internet zu einem Menschenrecht erklärt hat.
Online-Kurse? So nicht möglich
Neben dem Kontakt zu Familie und Freund*innen, Unterhaltung und Ablenkung wie der gerade in einer Pandemie so wichtigen Information bleibt weiteres aus, wenn das mobile Datenvolumen einmal aufgebraucht ist. Liana Steinbeck von der Volkshochschule Dresden berichtet:
„Auch der Deutschunterricht für Geflüchtete in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Hamburger und Bremer Straße [in Dresden] wurde auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Seit dem 17. März finden dort keine Erstorientierungskurse mehr statt. Um den Unterricht weiter zu gewährleisten, werden derzeit die Lehrangebote in den Online-Bereich verlegt. Auch der Deutschunterricht für Geflüchtete in den EAEs der Hamburger und Bremer Straße wurde auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.“
Kommunen müssen auch in den Gemeinschaftsunterkünften handeln!
Der SFR geht davon aus, dass solang die Aufnahmeeinrichtungen nicht aufgelöst werden, die Überbrückung die Modelle aus Chemnitz und Dölzig übernommen werden. „Dies gilt auch für die Gemeinschaftsunterkünfte in den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen bisher kein freies W-LAN zur Verfügung steht.“ fügt Gärtner hinzu. In diesen Sammelunterkünften leben etwa 5.000 Menschen. Was nicht passieren darf: eine Beschränkung des W-LAN-Zugangs auf eine maximale ANzahl gleichzeitig verbundener Geräte. So geschieht es in Dölzig, Bewohner*innen haben dem SFR einen Screenshot von der Fehlermeldung geschickt, wenn die Anzahl der zulässigen Geräte überschritten wird.
Landesdirektion gibt an, die Bewohner*innen mit Masken zu versorgen
In den Aufnahmeeinrichtungen leben etwa 2.600 Menschen. Mit Blick auf Masken, die zur Verfügung gestellt werden, heißt es von Seiten der Landesdirektion auf Anfrage des SFR: „Bereits vor Einführung der sogenannten Maskenpflicht haben die Betreiber gemeinsam mit Bewohnern in nahezu allen Aufnahmeeinrichtungen damit begonnen, Mund-Nasenbedeckungen selbst zu nähen. In den meisten Einrichtungen war damit eine für den Start der Maskenpflicht ausreichende Anzahl verfügbar. Die Herstellung wird stetig fortgesetzt.“ In der Aufnahmeeinrichtung Schneeberg wurden am Montag dem 27. April selbstgenähte Masken verteilt. Sie wurden laut Landesdirektion von Bewohner*innen der Aufnahmeeinrichtung genäht. Fraglich jedoch ist, wie Bewohner*innen die Masken reinigen sollen. „Hier mangelt es nach unseren Informationen an adäquaten Möglichkeiten in einigen Unterkünften.“ berichtet Gärtner.
Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat
-Projekt Fremde.Orte / Politik, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
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