„Befremdlich und notdürftig“ – keine unabhängige Sozialarbeit im Landkreis Leipzig

Als „befremdlich und notdürftig“ kritisiert der Runde Tisch Migration im Landkreis Leipzig die Argumentation der dortigen Verwaltung. Die Flüchtlingssozialarbeit soll nach Monaten der Diskussion allein durch das Ausländeramt durchgeführt werden, „also jener Verwaltungsbehörde, die als Ordnungs- und Ausführungsorgan bestehende Asylgesetze umsetzt.“ Ein Mandat für Geflüchtete kann jedoch nur durch freie Träger gewährleistet sein. Mit aller Deutlichkeit wird nun vom Runden Tisch Migration kritisiert, dass ab 2021 die gesamte Flüchtlingssozialarbeit ohne dass ein konkreter Zeitraum benannt wird, von der Verwaltung durchgeführt werden soll. Der SFR schließt sich dem an. Die Vertreter*innen freier Träger aus dem Landkreis fragen:

 

Berechtigt erscheint uns an dieser Stelle die kritische Nachfrage, ob damit die soziale Infrastruktur der Geflüchtetenarbeit von freien Trägern und der Zivilgesellschaft im Landkreis bewusst (weiter) geschwächt werden soll, nachdem schon 2016 die eigenständige Förderung der Rückkehrberatung eingestellt wurde und seit 2019 ausschließlich vom Ausländeramt durchgeführt wird

Das Subsidaritätsprinzip – der Staat soll nur dann regulativ eingreifen, “ wenn Aufgaben auf unterer Hierarchieebene nicht mehr gelöst werden können“ – ist hier verletzt. Der Runde Tisch fordert:

  • Die Flüchtlingssozialarbeit wird ab 01.01.2021 an freie Träger vergeben.
  • Das Subsidiaritätsprinzip in der Sozialen Arbeit mit Geflüchteten sowie die Stärkung der Wohlfahrtsverbände und freien Träger findet Beachtung.Die Ausschreibung der Flüchtlingssozialarbeit beachtet die Standards Sozialer Arbeit.
  • Der Betreuungsschlüssel wird von 1:150 auf 1:75 gesenkt.

Das gesamte Papier hier.

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