PM: Ein Erfolg, der erweitert werden muss – Leipziger Stadtrat beschließt Gesundheitskarte für Geflüchtete

Geflüchtete in Leipzig sollen erleichterten Zugang ins Gesundheitssystem erhalten
Nach Dresden folgt Leipzig: die dortige Stadtverwaltung muss nun die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete einführen, einen entsprechenden Beschluss fasste der Leipziger Stadtrat gestern. Um einen Flickenteppich zu vermeiden, muss die sächsische Staatsregierung eine landesweit einheitliche Regelung einführen.

Der Leipziger Stadtrat hat gestern die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete beschlossen, teilte die Stadtratsfraktion der LINKEN gestern mit. „Ein überaus begrüßenswerter Schritt“ kommentiert Mark Gärtner für den SFR die Entscheidung, fügt jedoch ein Aber hinzu. In Dresden wird sie bereits seit dem 01. April 2020 umgesetzt, in Leipzig wird die Karte nun kommen, sobald die Stadtverwaltung die Verhandlungen mit den Krankenkassen erfolgreich umgesetzt hat. „Das bedeutet, dass die Geflüchteten in den beiden größten, sächsischen Städten einen erleichterten Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten, in den anderen elf Kommunen dagegen nicht. Ein Flickenteppich innerhalb Sachsens ist sicher kein erstrebenswertes Ziel.“ so Gärtner. Eine Gleichbehandlung aller Geflüchteten müsse gewährleistet werden, fügt er hinzu. Gewährleisten kann das nur das Staatsministerium für Soziales. Nun muss die elektronische Gesundheitskarte landesweit in Angriff genommen werden, fordert der Sächsische Flüchtlingsrat e.V.

Hintergrund: 18 Monate lang können sich Krankheiten verschärfen

Menschen im Asylverfahren oder in Duldung sind in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Allerdings können Länder oder Kommunen eine elektronische Gesundheitskarte einführen und so wenigstens den Zugang zur Gesundheitsversorgung vereinfachen. Im Regelfall entscheiden die Sozialämter darüber, ob ein Behandlungsschein gewährt wird. Nur im Akut- und Schmerzfall wird dieser zunächst gewährt. „Gehen wir mal davon aus, dass auch die Behördenmitarbeiter*innen nicht glücklich damit sind, medizinische Entscheidungen zu verantworten.“ vermutet Gärtner. „Nie lag es so offensichtlich auf der Hand wie heute: ein unkomplizierter Zugang ins Gesundheitssystem ist im Interesse aller. Vor allem aber ist das ein Gebot selbstverständlicher Humanität.“

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat
-Co-Geschäftsleitung-
Mark Gärtner
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de

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