PM: Infektionsschutz im Lager: kommunale Unterbringung ausbaufähig

Belegung der Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen sinkt leicht
Seit Mai wurde rund ein Drittel der in sächsischen Lagern lebenden Personen kommunal verteilt, der juristische und öffentliche Druck hat seine Wirkung gezeigt.
Aktuell leben in Sachsen 1670 Menschen in Aufnahmeeinrichtungen. Diese Zahlen gehen aus einer Abfrage von Jule Nagel, MdL, beim Sächsischen Innenministerium hervor.

„Die Landesdirektion Sachsen zeigt mit der kommunalen Verteilung von rund ein Drittel der Personen in Aufnahmeeinrichtungen, dass sie den Gesundheitsschutz von Geflüchteten nun etwas ernster nimmt“, so Paula Moser vom Sächsischen Flüchtlingsrat. „Etwas ist aber nicht genug. Um das Recht auf Gesundheit von Geflüchteten zu garantieren, muss das sächsische Innenministerium die Hygienemaßnahmen ernsthaft umsetzen und schlussendlich die Lager auflösen.“ Detaillierte Infektionsschutzmaßnahmen für Unterkünfte Geflüchteter hatte das Robert-Koch-Institut in einem ersten Entwurf dargelegt; der Niedersächsische Flüchtlingsrat veröffentlichte diesen am 11. Juni 2020.

Belegung Sachsen Aufnahmeeinrichtungen Dez19 bis Jul20
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Sächsisches Innenministerium träge beim Umsetzen von Hygienemaßnahmen

In einer nun veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage von Jule Nagel zu Prävention und Management von COVID-19 Erkrankungen in Gemeinschaftsunterkünften reagiert das sächsische Innenministerium verhalten. Es habe „keinen Anlass zu Maßnahmen gegeben“, da es sich bei dem Papier des RKI nur um einen Entwurf gehandelt habe. Moser zeigt sich verwundert. Schließlich beschloss am 14. Juli das sächsische Kabinett, die grundlegenden Regeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zu verlängern. Zu diesen gehört das Abstandsgebot von 1,50 Metern. Bei einer Massenunterbringung kann diese Vorgabe schlicht nicht gewährleistet werden. Das RKI hat derweil die finale Version veröffentlicht – sie bleibt deutlich hinter dem ersten Entwurf zurück. „Offen bleibt, warum die ursprüngliche Auffassung der Expert*innen korrigiert wurde“, meint Moser.

Präzedenzfall Dölzig- mittlerweile mehr als die Hälfte der Personen verlegt

Die bundesweite mediale Aufmerksamkeit zu den prekären hygienischen Bedingungen in sächsischen Aufnahmeeinrichtungen und die positiven Verwaltungsgerichtsbeschlüsse aus Dresden, Leipzig und Chemnitz scheinen Druck auf die Landesdirektion Sachsen aufgebaut zu haben. Seit Mai 2020 wurden mehr als die Hälfte der Personen in Dölzig kommunal verteilt. In anderen Aufnahmeeinrichtungen sind die Belegungszahlen gestiegen, so in Leipzig Mockau III, da dort neuankommende Schutzsuchende untergebracht werden.

Neben Dölzig sanken auch in Schneeberg und Grillenburg die Belegungszahlen. Diese Lager zeichnen sich besonders durch ihre geringe bis nicht vorhandene, infrastrukturelle Anbindung aus: „Gerade diese drei Standorte müssen weg!“ fordert Moser und hofft, dass wenigstens diese Lager alsbald leerstehen.

Kontakt:
Sächsischer Flüchtlingsrat
-Paula Moser-
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mail: pr@sfrev.de

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