Kurzinfo: Sammelabschiebung nach Georgien am 01.09.2020

Familientrennung, Abschiebung von Personen mit Behinderungen, Abholung aus einer Jugendhilfeeinrichtung
In der Nacht von Montag auf Dienstag wurden mehrere Menschen aus Sachsen nach Georgien abgeschoben. Es handelt sich um Personen aus dem Landkreis Erzgebirge, Meißen und Dresden. Abflugort war der Flughafen Halle/Leipzig.

Im Landkreis Erzgebirge kam es zu einer Familientrennung, eines der betroffenen abgeschobenen Kinder hat Asperger-Syndrom. Zudem wurde eine Person aus einer Jugendhilfeeinrichtung in Dresden abgeholt. Ebenfalls liegen dem Sächsischen Flüchtlingsrat Informationen über die Abschiebung einer Person mit Behinderungsgrad 100 aus Dresden vor.

Jörg Eichler vom Sächsischen Flüchtlingsrat kommentiert: Die Sammelabschiebung nach Georgien war eine Aktion, die von der Dreistigkeit her schwer zu überbieten ist. Wir sind zutiefst schockiert, dass die Landesregierung nicht einmal vor dem Abholen aus einer Jugendhilfeeinrichtung und der Abschiebung von Personen mit schweren Behinderungen zurückscheut. Die Abschiebepraxis in Sachsen hat ein neues Niveau erreicht.“ Zudem sei mit der Familientrennung Koalitionsvereinbarungen erneut ignoriert worden.

Update: Die Abschiebung der Person aus der Jugendhilfeeinrichtung wurde frühmorgens schließlich abgebrochen.

Kontakt:
Sächsischer Flüchtlingsrat
-Paula Moser-
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de

Teile diesen Beitrag: