Bei der Abschiebung nach Georgien am 10. November dieser Woche (der SFR berichtete) wurde nicht nur versucht, eine 15-jährige aus einer Jugendhilfeeinrichtung abzuholen. Eine Anfrage des SFR bei der Landesdirektion ergab einen weiteren Grundrechtseingriff: eine Familie wurde getrennt, nachdem der Familienvater nicht angetroffen wurde. Erneut bricht das Innenministerium damit den Koalitionsvertrag.
Insgesamt wurden 40 Personen abgeschoben, darunter acht Familien.
Betroffen waren Menschen aus dem Vogtlandkreis, dem Landkreis Bautzen, dem Landkreis Görlitz, dem Landkreis Meißen, der Stadt Dresden und dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge