Gemeinsame PM des Bon Courage e.V.,Help e.V., SFR e.V.: Keine Abschiebungen in den Folterstaat Syrien!

Sächsische Asylberatungsstellen fordern eine unbefristete Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien
Wöller pocht bei der anstehenden Innenministerkonferenz auf das Aussetzen des Abschiebeverbots nach Syrien. Sächsische Menschenrechtsorganisationen stellen klar: das Rechtsstaatgebot verbietet Abschiebungen in einen Folterstaat.

„Es wundert uns nicht, dass Innenminister Wöller das Aufheben das Abschiebestopps nach Syrien auf die Tagesordnung der anstehenden Innenministerkonferenz gesetzt hat. Bereits in den letzten Wochen haben er und Ministerpräsident Kretschmer mehrfach versucht diese menschenrechtswidrige Forderung in der Öffentlichkeit zu setzen und damit ein bestimmtes politisches Klientel zu bedienen. Dass Sachsen und die Bundesrepublik an Europa- und Völkerrecht gebunden sind, das scheint ihnen egal zu sein.“, so Anja Vieweger vom Help e.V., einem Verein, der im Erzgebirge unabhängige Asylberatung anbietet. „Die Menschenwürde, im konkreten Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung, gilt absolut und ohne Einschränkungen. Das hat auch der EGMR bestätigt. Deshalb darf es von Deutschland aus keine Abschiebungen in einen Folterstaat geben!“, erklärt Vieweger. Ein Bündnis aus PRO ASYL und mehreren Organisationen auf Bundes- und Landesebene hatte erst gestern ähnliche Forderungen aufgestellt.

Die Lage in Syrien bleibt besorgniserregend

Das Auswärtige Amt unterstreicht in seinem Lagebericht von 2019: „Nach wie vor besteht in keinem Teil Syriens ein umfassender, langfristiger und verlässlicher interner Schutz für verfolgte Personen; es gibt keine Rechtssicherheit oder Schutz vor politischer Verfolgung, willkürlicher Verhaftung und Folter.“ Kürzlich begann auch am Oberverwaltungsgericht Koblenz ein Verfahren, dass für die Abschiebedebatte von großer Bedeutung ist. Zwei Menschen syrischer Staatsbürgerschaft müssen sich vor Gericht für Folterverbrechen verantworten. „Es wäre sehr ironisch, wenn in Deutschland einerseits das System Assad und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit seiner Handlanger*innen angeklagt werden, und gleichzeitig Menschen zurück in die Willkür Assads abgeschoben werden“, erklärt Sandra Münch vom Bon Courage e.V. aus Borna. Das Aufweichen des Abschiebestopps nach Afghanistan ist ein Negativbeispiel par excellence. Erst hieß es, es würden nur sogenannte „Gefährder*innen“ abgeschoben werden – in ein Land, das auf Platz 1 des Global Peace Index steht und seit Jahrzehnten von bewaffneten Konflikten zerrüttet ist. Nun schiebt die Bundesrepublik aber auch alleinstehende Männer nach Afghanistan ab. „Eine ähnliche Entwicklung im Falle Syrien wäre für die betroffenen Schutzsuchenden fatal“, so Münch.

#SyriaNotSafe: Für eine unbefristete Verlängerung des Abschiebestopps

„Die Innenminister*innen müssen bei ihrem Zusammentreffen am 9. und 10. Dezember eine unbefristete Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien vereinbaren. Alles andere verstößt gegen die europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik“, erklärt Sandra Münch.

Kontakt:
– help e.V. –
Anja Vieweger
Tel. : +493771259335
Mail: asylberatung@help-aue.de

– Bon Courage e.V. –
Sandra Münch
Mobil: 015775176855
Mail: info@boncourage.de

Unterzeichner*innen:
Abschiebehaftkontagruppe Dresden
AGIUA e.V.
Bon Courage e.V.
Help e.V.
Infostelle Asyl und Bildung
MISSION LIFELINE e.V.
Refugee Law Clinic Leipzig e.V.
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

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