SFR Newsletter 01/2021

Abschiebung Afghanistan und Kosovo. Nach Informationen vom Bayerischen Flüchtlingsrat und Aktion Bleiberecht soll es am 12.01.21 eine Abschiebung nach Afghanistan geben und am 14.01.21 eine Abschiebung in den Kosovo. Ausreisepflichtige Personen sollten dringend eine Beratungsstelle oder eine*n Rechtsanwält*in aufsuchen und dabei
besonders darauf achten, „dass die Ausländerbehörden über bestehende Krankheiten, bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind“ (Bayerischer Flüchtlingsrat).
Lokale Asylberatungsstellen in Sachsen findet ihr auf unserer Website. Hinweise gegen Panik gibt es hier. Der Bayerische Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass viele Personen aus Afghanistan nicht gefährdet sind:  „Darunter zählen Frauen, Afghanen mit Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Ausbildungsduldung oder Beschäftigungsduldung.“

Das Auswärtige Amt stuft Kosovo als Risikogebiet ein. In Afghanistan ist das vorher bereits kaum existierende Gesundheitssystem mit dem Ausbruch von COVID-19 vollständig zusammengebrochen. Während man in vielen Teilen Deutschlands nicht mehr 15km vom Wohnort entfernt sein darf, schiebt die Bundesregierung weiter eiskalt in Länder ab, die sich in einer schweren Gesundheits- und Wirtschaftskrise befinden.

Sächsisches Polizeigesetz. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Ende Dezember Verfassungsbeschwerde gegen das Sächsische Polizeigesetz eingelegt. Bereits vor seiner Verabschiedung gab es massive Proteste gegen die grundrechtseinschneidenden Maßnahmen, die mit dem neuen Gesetz möglich sind. Die GFF schreibt: „Konkret wenden wir uns gegen längerfristige Observationen durch Polizeibeamte, den Einsatz verdeckter Ermittler*innen und von Vertrauenspersonen, Abhör- und Ortungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung sowie Datenerhebungen mit Bezug zu Telekommunikation und Internetnutzung.“ Auch der Einsatz von Kriegswaffen wie Handgranaten werden in der Verfassungsbeschwerde angekreidet. Mehr Infos hier!

Widerruf des Schutzstatus Afghanistan. 2020 kam es in einigen Fällen zum Widerruf des Schutzstatus bei jungen Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit, sobald diese das 18. Lebensjahr erreicht hatten. Auch sogenannte „Exil-Afghanen“ waren von den Widerrufen betroffen. Der Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (BumF) hat dazu Hinweise veröffentlicht, inklusive einem Urteil vom Verwaltungsgericht Meiningen vom 22.09.2020. So einfach kann es sich das BAMF mit dem Widerruf nämlich nicht machen. Das Gericht urteilte, der Eintritt der Volljährigkeit allein reiche nicht aus für den Widerruf: „Dabei ist zunächst festzustellen, dass eine Widerrufsentscheidung, die allein auf dem Umstand beruht, dass ein Ausländer nunmehr volljährig geworden ist, regelmäßig erheblichen rechtlichen Bedenken begegnen dürfte, da es im Hinblick auf den Zielstaat Afghanistan keinen Unterschied macht, ob ein Ausländer wenig unter 18 Jahre alt oder soeben 18 Jahre alt geworden ist, es sei denn mit der Volljährigkeit wären im Zielland günstigere materielle Ansprüche, Rechte oder ähnliches verbunden. Dafür ist indessen in Bezug auf Afghanistan nichts ersichtlich.“ Zu den Hinweisen.

Veranstaltungen

  • Am Sonntag, 10. Januar, 14 bis 15 Uhr, organisiert die Seebrücke Dresden eine Mahnwache am Goldenen Reiter in Dresden als Protest gegen die anhaltenden unwürdigen Zustände im niedergebrannten Camp Lipa in Bosnien und Herzegowina. Ab dem 10.01. wird alle zwei Wochen eine solche Mahnwache sonntags stattfinden. Mehr Infos.

Drei Stimmen aus der Presse

1) „Sie wohnen dort wie in Zelten“ (Junge Welt)
Die Situation in den Lagern in Sachsen und bundesweit ist gesundheitsgefährdend. Anstatt auf die hohe Infektionsgefahr zu reagieren und den untergebrachten Personen angemessenen Gesundheitsschutz zu bieten, müssen weiterhin rund 2000 Menschen in Sachsen in den Lagern ausharren: „Tristesse und Eintönigkeit bestimmen den Alltag.“ Die Sorge vor Ketteninfektionen und langen Quarantänezeiten ist groß, denn das passiert bereits, beispielsweise in Suhl in Thüringen oder in Dresden in der Bremer Straße. Hier entlang zum Interview mit unserem Co-Geschäftsleiter Mark Gärtner.

2) Lipa: „Es geht weder vor noch zurück“ (taz)
Ende Dezember hatte die Internationale Organisation für Migration (IOM) nachdem die bosnischen Behörden das Camp Lipa nicht winterfest gemacht hatten, die Bewohner*innen geräumt. Eine alternative Unterbringung boten die IOM und die bosnische Regierung jedoch nicht an. So setzten einige Betroffene aus Wut und Verzweiflung Feuer. Keine Elektrizität, zu wenig Wasser und Trinken, Misshandlungen durch kroatische Grenzpolizisten, und dann noch die beißende Kälte: das teils abgebrannte, nicht versorgte Camp entblößt einmal wieder die hässliche Fratze der Migrationspolitik der EU. Der Kanzlerkandidatsanwärter der CDU Friedrich Merz scheint diese Berichte an sich abprallen zu lassen und fischt im AfD-Wählerklientel herum. Währenddessen können nur wenige NGOs die Schutzsuchenden unterstützen: das Rote Kreuz in Bihac und SOS Bihac. Hier entlang zum Artikel.

3) „Dresden: So viele Flüchtlinge kamen 2020“ (SZ)
Auch in Dresdner Lagern kam es 2020 zu Corona-Ausbrüchen, zwischenzeitlich stand das gesamte Lager der Bremer Straße unter Komplettquarantäne. Die Auswirkungen der Pandemie treffen Kinder besonders hart. Von September bis Dezember 2020 wurden die in Dresdner Lagern lebenden Kinder nur an insgesamt acht Schultagen in den Fächern Deutsch und Mathe unterrichtet. Nachhaltige Bildungsangebote sehen anders aus! Zum Artikel.

Stellenausschreibungen

  • Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein sucht eine*n Voll-Jurist*in als Flüchtlingsberater*in oder eine Person, die langjährige Erfahrung in der Beratung zu asyl-/aufenthaltsrechtlichen Regelungsbedarfen. Bewerbungsfrist ist der 30.01.2021. Mehr Infos hier.
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