PM: <15 km Bewegungsradius: Abschiebungen in Krisen- und Risikogebiete trotzdem auf Tagesordnung

Über die Absurdität der sächsischen und bundesweiten Abschiebepraxis zu Pandemiezeiten
Während in den Hotspots Deutschlands eine nächtliche Ausgangssperre sowie ein Bewegungsradius von 15 Kilometer gelten, schiebt die sächsische Landesregierung weiterhin in Kriegs- und Risikogebiete ab, darunter Tunesien, Afghanistan und Irak – wobei letztere zum Glück kurzfristig abgebrochen wurde. Der Sächsische Flüchtlingsrat kritisiert das scharf und fordert, Abschiebungen in Zeiten einer globalen Gesundheitskrise auszusetzen.

„Abschiebungen waren schon vor Pandemiezeiten inhuman, Abschiebungen durchzuführen, während COVID-19 weltweit Gesundheitssysteme in die Knie zwingt und jegliche Bewegung eingeschränkt werden soll, ist einfach nur absurd. Die Landes- und Bundesregierung schieben Personen in Risikogebiete ab, die teilweise auch durch bewaffnete Konflikte zerrüttet sind“, kommentiert Paula Moser vom Sächsischen Flüchtlingsrat. „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen: Infektionsschutz für Menschen mit deutschem Pass nimmt die  Regierungsseite ernst, bei ‚vollziehbar ausreisepflichtigen Personen‘ ist es ihnen egal. Wenn die Landesregierung es mit dem Infektionsschutz wirklich ernst meint, muss sie zu Zeiten einer globalen Pandemie Abschiebungen aussetzen!“, fordert Moser.

Tunesien – Risikogebiet laut RKI, einer Abschiebung steht das nicht im Weg

„Es ist pure Ironie, dass Tunesien auf Liste der Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts zu finden ist und Sachsen trotzdem nicht vor Abschiebungen zurückscheut“, so Moser. Laut einer Presseantwort der Landesdirektion wurden bei einer Sammelabschiebung nach Tunesien am 13. Januar 2021 zwölf Personen abgeschoben, darunter zwei aus Sachsen. Beide Personen waren dem Landkreis Bautzen zugewiesen und befanden sich in Strafhaft.

Versuchte Abschiebung in den Irak

Dem Sächsischen Flüchtlingsrat liegen zudem Informationen vor, dass am 16. Dezember 2020 eine Sammelabschiebung aus Deutschland in den Irak geplant war, die jedoch kurzfristig seitens der irakischen Behörden abgesagt wurde. Unter den Abzuschiebenden war auch eine Person aus Sachsen. „Auch den Irak stuft das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ein. Die Sicherheitslage im Irak ist weiterhin instabil. Uns hat es ernüchtert zu erfahren, dass im Dezember ein Sammelcharter in den Irak geplant war“, erklärt Moser. Bis November 2019 galt ein vergleichsweise hoher Schutz für irakische Staatsangehörige. „Dass die irakischen Behörden die Abschiebung schließlich absagten, zeigt einmal mehr auf, welch geringfügige Rolle der Gesundheitsschutz von Schutzsuchenden für deutsche Entscheidungsträger:innen spielt.“

Kontakt:
Sächsischer Flüchtlingsrat
-Paula Moser-

Mobil: 0176 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de

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