Nach OVG-Urteil: Familie I. zurück in Deutschland – Runder Tisch in Pirna stellt Offenen Brief vor

Erst am 13. August entschied das OVG Bautzen, dass Familie I. aus Georgien zurückkehren kann, da die Abschiebung rechtswidrig war. Gestern trafen sich Vertreter*innen aus Politik und Zivilgesellschaft zum Runden Tisch in Pirna, um eine Abkehr von der inhumanen sächsischen Abschiebepraxis zu besprechen und einen offenen Brief vorzustellen. Heute landete dann die Mutter mit sechs Kindern der Familie bereits am Flughafen in Berlin.

Vater und ein weiteres Kind müssen nach positivem PCR-Test vorerst in Quarantäne und reisen später ein. Dennoch vergingen bis zur Einreise der Mutter und dem Großteil der Kinder nur wenige Tage, sodass wir uns gemeinsam mit allen Untersützer*innen über diese Nachricht heute extrem freuen. Natürlich sind zunächst viele alltägliche Dringlichkeiten in Pirna zu klären, die durch die plötzliche Abschiebung nicht geklärt werden konnten. Anschließend gilt es der Familie zu helfen endlich eine sichere Bleibeperspektive zu ermöglichen.

Gemeinsam mit den Menschen der Initiative #bringbackourneighbours wird sich der Flüchtlingsrat stark machen, dass die Familie möglichst zeitnah Aufenthaltstitel erhält. Zur Zeit läuft ein Antrag nach § 25a AufenthG, den das OVG Bautzen als aussichtsreich beurteilte, da die 11-Jährige Tochter von Familie I. bereits über vier Jahr erfolgreich eine Schule besucht und mittlerweile auch auf dem Gymnasium sehr gute Noten erhält. Da dieser bislang nur für Jugendliche und Heranwachsende golt, bleibt ein Ausgang ungewiss.

Daneben läuft auch noch der Antrag bei der Härtefallkommission. Im Gespräch beim gestrigen Runden Tisch kam diesbezüglich die Forderung auf, dass wenn der Innenminister Wöller erneut ein Veto bei HFK-Entscheidungen einlegen sollte, dieser zumindest eine Begründung dafür abgeben muss. Weiter stellten die Teilnehmer*innen am Runden Tisch in Pirna gestern folgende Forderungen an die sächsische Landesregierung, konkret an das sächsische Innenministerium:

Einhaltung bestehender Gesetze:

  • keine Abschiebungen in der Nacht (§ 58 Abs. 7 AufenthG)
  • Anweisung für eine effektive und für die Betroffenen verständliche Ankündigung der Abschiebung nach über einem Jahr Duldung (]§ 60a Abs. 5 S. 4 AufenthG)

Sichere Bleibeperspektive nach mehrjährigem Aufenthalt

  • Beratungs- und Unterstützungspflicht der Behörden zu Aufenthaltsmöglichkeiten – Hinweispflicht von Amts wegen!
  • aufschiebende Wirkung bei Anträgen auf Aufenthalt
  • Einsetzen auf Bundesebene für eine Ausweitung von stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelungen
  • Klare und menschenwürdige Erlasse zur Umsetzung von Bundesregelungen im Asyl- und Aufenthaltsgesetz

Schutz von Kindern

  • Bessere Bleiberechtsmöglichkeiten für Familien mit Kindern unter 14 Jahren
  • Jugendämter bei Abschiebungen von Kindern involvieren, um Schutz des Kindeswohls zu garantieren

Härtefallkommission

  • Die Entscheidungen der Härtefallkommission sind zu respektieren und Abschiebestopps unverzüglich umzusetzen.
  • Abweichende Entscheidungen des Innenministers sind nachvollziehbar gegenüber der Härtefallkommission zu begründen.

Wir fordern vom Sächsischen Landtag:

  • auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages hinsichtlich asyl- und aufenthaltsrechtlicher Regelungen als Mindeststandard zu drängen
  • und als Gesetzgeber weitergehende Bleiberechtsregelungen und Förderung von Integration statt Abschiebung auf den Weg zu bringen.
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