PM: Nach Abschiebung aus Sachsen von Taliban entführt – Das Martyrium von Asghar G.

Nach der Abschiebung aus Pirna im März 2020 verschlechtert sich der Gesundheitszustand von Asghar G. in Afghanistan. Seine in Deutschland lebende Mutter reist im Juli diesen Jahres zu ihrem Sohn, um ihn nach einer Operation zu pflegen. Dann übernehmen die Taliban die Kontrolle im Land. Asghar G. wird von den Taliban entführt und misshandelt. Aktuell stecken beide in Mazar-i-Scharif fest. Ein Beispiel von vielen besonders Schutzbedürftigen, welches zeigt: es braucht dringend Aufnahmeprogramme für eine Evakuierung dieser Personen.

Besonders dramatisch: Familie G. zählt zur Volksgruppe der Hazara, eine schiitische Minderheit, die seit Jahren von der sunnitischen Mehrheit im Land Diskriminierung erleiden muss. Als am 15. August die Taliban die Macht übernehmen, bricht Panik aus – insbesondere bei religiösen und ethnischen Minderheiten. Diese wurden bereits in der ersten Herrschaftsperiode der Fundamentalisten zwischen 1996 und 2001 zur Zielscheibe. Und tatsächlich wiederholen sich die Muster: der aus Pirna abgeschobene Asghar G. wird am 9. September auf offener Straße von den Taliban entführt! Seine Mutter ist verzweifelt und rechnet mit dem Schlimmsten. Erst nach drei Tagen schafft es Frau G. wieder Kontakt mit ihrem Sohn aufzubauen. Er ist misshandelt worden und geschwächt – aber er ist frei und hat überlebt.

Doch die Gefahr ist keineswegs vorüber, denn Taliban in Kandahar drohen Hazara-Familien, bereits mit ethnischen Säuberungen. Doch beide sind aktuell nicht in der Lage das Land zu verlassen. Zum einen kontrollieren Taliban Grenzübergänge und zum anderen besteht große Unsicherheit, welche Botschaft im Ausland überhaupt eine Ausreise organisieren kann.

Aufnahmeprogramme zur Evakuierung besonders vulnerabler Gruppen – Jetzt!

„Krokodilstränen hiesiger Politik sind längst getrocknet, die Halbwertszeit der Afghanistan-Hashtags scheint überschritten und Wahlkampfmodus bestimmt die mediale Agenda. Dabei wäre eine erweiterte Aufnahme von Schutzsuchenden – nach dem komplett gescheiterten Militäreinsatz und einem Debakel von Evakuierung – das Mindeste, um der Verantwortung gegenüber Zurückgelassenen gerecht zu werden!“, erklärt Dave Schmidtke vom Sächsischen Flüchtlingsrat.Gerade Frau G., die einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzt, sollte die schnellstmögliche Ausreise aus dem Land ermöglicht werden.

„Diese Geschichte ist exemplarisch und macht deutlich: nicht nur Ortskräfte sind bedroht und nicht allein sie, haben unsere Solidarität verdient. Es leben tausende Afghan*innen in Deutschland, die ihre Angehörigen in Sicherheit bringen wollen. Genau deswegen haben wir eine Petition gestartet, die ein Landesaufnahmeprogramm fordert – für alle, die aktuell besonders gefährdet sind!“, so Schmidtke weiter.

Zur Petition: https://weact.campact.de/petitions/humanitare-aufnahme-und-bleiberecht-fur-menschen-aus-afghanistan-in-sachsen

Kontakt:
Dave Schmidtke
Pressereferent Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Dammweg 5
01097 Dresden
Mail: pr@sfrev.de
Tel.: +49(0)176 – 42728623

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