Kurzinfo: Heutige Abschiebung nach Pakistan – Betroffene Minderheiten in Lebensgefahr

Heute, den 12. Januar ist laut Informationen von Aktion Bleiberecht erneut eine Sammelabschiebung nach Pakistan geplant, die vom Flughafen in Frankfurt aus stattfinden soll. Wie bei Abschiebungen nach Islamabad zuvor sind auch Angehörige von Minderheiten bedroht, die im Land strukturell diskriminiert werden und sich bei möglicher Rückkehr in Lebensgefahr begeben. Neben den Taliban, deren Zentrale sich in Quetta befindet, bestärkt die Zulassung der einst verbotenen Partei TLP, den Zulauf von Extremisten im Land.

Ein Bericht und Appell der Menschenrechtsorganisation IHRC bestätigt die zunehmende Radikalisierung in Pakistan gegenüber Minderheiten insbesondere der Ahmadiyya-Gemeinde. Ahmadis gelten offiziell als „Ungläubige“, was auch in ihren Ausweisdokumenten vermerkt wird, sodass Betroffenene fortwährender Anfeindung ausgesetzt sind. Die seit November durch Gewalt erzwungene Zulassung der extremistischen TLP-Partei ist ein weiteres Indiz für religiöse Radikalisierung im Land.

Pakistan zählt zu den Ländern mit den strengsten Blasphemie-Gesetzen. Selbst bei einer unbeabsichtigten Beleidigung des Propheten Mohammed kann laut Paragraph 295c die Todesstrafe verhangen werden. Da Angehörige von Minderheiten neben institutioneller auch gesellschaftliche Diskriminierung erfahren, werden sie entsprechend schnell eines Vergehens bezichtigt. Umso unverantwortlicher sind deshalb Abschiebungen in ein Land, in dem Menschenrechte für Marginalisierte keinerlei Beachtung finden. Sollten Angehörige der Minderheiten Pakistans von einer Abschiebung betroffen sein ist dies lebensgefährlich.

Teile diesen Beitrag:

Bildquellen

  • sebastian-grochowicz-WE0FIs9RBac-unsplash: Sebastian Grochowicz/Unsplash