PM Nur in Sachsen möglich: Keine Staatsangehörigkeit für Kosovarin nach über 32 Jahren in Deutschland

Seit 2008 haben über 100 Staaten den Kosovo als eigenständigen Staat anerkannt – auch Deutschland. Dennoch zwingen Behörden in Sachsen Kosovar*innen noch immer dazu bei serbischen Behörden Dokumente zur Staatsangehörigkeit einzuholen, was häufig nur über dubiose Mittelsmänner möglich ist. Eine unzumutbare und extrem fragwürdige Praxis, zumal in allen anderen Bundesländern Behörden lediglich Nachweise aus dem Kosovo verlangt werden.

„Ich lebe mehr als 32 Jahre in Deutschland und meine beiden Kinder sind hier geboren. Doch im Gegensatz zu ihnen, besitze ich keine deutsche Staatsangehörigkeit und deswegen konnte ich dieses Jahr zum Beispiel nicht mit ihnen in den Urlaub.“, sagt Frau B., die langsam an der Praxis des Landratsamtes Mittelsachsen in Freiberg verzweifelt. Denn: noch immer verlangen sächsische Behörden, dass bei der Einbürgerung von Kosovar*innen auch die Ablegung der serbischen Staatsangehörigkeit erfolgt. Dafür müsste Frau B. doch zunächst die serbische Staatsangehörigkeit erhalten. Fatal nur, dass weder die Betroffene, noch die serbische Botschaft daran Interesse zeigen.

Nach Kontaktaufnahme zur Botschaft Serbiens in Berlin antwortete diese knapp per Mail: „[…]Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie nachweisen, dass Sie in Serbien geboren sind. Sie geben an, dass Sie keine serbische Geburtsurkunde haben, daher kann der Antrag nicht angenommen werden, da es keine Grundlage gibt.[…]“ Somit bleibt dieser offizielle legale Weg versperrt. Weitere Unterstützung durch das Amt in Freiberg brauch Frau B. ebenso nicht zu erwarten, da der Sachbearbeiter sie darum bat von weiteren Telefonanfragen abzusehen. Und mit ihrer Lage ist sie nicht allein, immer wieder erreichen uns Beschwerden von Menschen aus dem Kosovo, die in einer ähnlichen bürokratischen Sackgasse stecken. Bei Personen mit Duldung bedeuten solche Aufforderungen eine permanente Gefahr der Abschiebung.

Doch gibt es eine Lösung für Frau B.? „Die einzige Option wären korrupte, dubiose Mittelsmänner, die mir diesen Bescheid aus Serbien organisieren könnten. Nur damit würde ich erstens Korruption und Kriminalität unterstützen, zweitens müsste ich dafür tausende Euro ausgeben.“, genau dies fordert aber die Behörde in Freiberg von ihr. „Diese unsägliche Praxis muss sofort enden und das Sächsische Innenministerium sollte es allen restlichen Bundesländern gleichtun. Selbst im konservativen Bayern ging bereits im Oktober letzten Jahres ein Erlass an die Behörden, dass lediglich kosovarische Papiere nötig sind!“, bemerkt Dave Schmidtke vom Sächsischen Flüchtlingsrat. Er fasst zusammen: „Die bisherige Praxis hält Betroffene in Unsicherheit, verwirrt serbische Behörden und unterstützt kriminelle Vereinigungen, die auf fragwürdigem Wege eine Staatsangehörigkeit in Serbien organisiert und gehört damit abgeschafft!“

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