Bad Düben: Erneut Polizeigewalt und Familientrennung bei Abschiebung nach Georgien

In der Nacht auf den 25. Januar fand eine Sammelabschiebung von Hannover nach Georgien statt. Zusätzlich gab es mindestens eine Einzelabschiebung über einen Linienflug von München nach Tiflis. Betroffen davon war eine georgische Familie aus Bad Düben. Während der Abschiebung ging die Polizei mit Gewalt vor und trennte anschließend die Familie. Ein klarer Verstoß gegen den Leitfaden zur Abschiebepraxis der Landesregierung und ein erneutes Beispiel der Brutalität, die Abschiebungen häufig voraus geht.

Als die Bundespolizei gegen 15 Uhr bei der Familie G. klingelt, ahnt diese bereits, dass es Probleme gibt. Nachdem die Polizei versuchte die Wohnungstür aufzubrechen, öffnet die Familie diese. Als ungefähr 15 Polizist*innen die Wohnung betreten, gerät die Familie in Panik. Der Vater wehrt sich gegen die Abschiebung und wird deshalb von seiner Familie ferngehalten. Dabei setzt die Polizei Tränengas ein und schlägt Herr G. zwei Mal ins Gesicht. Die Verletzungen am Auge sind auch eine Woche später noch erkennbar.

Außerdem verletzt sich Herr G. in seiner Verzweiflung bei der Festnahme selbst. Von eintreffenden Sanitätern sollen jedoch nur Routinekontrollen durchgeführt worden sollen und keine Wundversorgung. „Wenn sich Menschen körperlich schaden, um eine Abschiebung zu verhindern, dann spricht dies eindeutig dafür, dass sie keine Perspektive mehr im Herkunftsland sehen. Doch anstatt sich um die Gesundheit von Herrn G. zu kümmern, lag das Interesse darauf die Abschiebung fortzuführen. Im vollen Bewusstsein, dass dann eine Familie getrennt wird, wurde an der Durchführung festgehalten – genau dies verurteilen wir!“, sagt Dave Schmidtke vom Sächsischen Flüchtlingsrat.

Der sächsische Leitfaden zur Rückführungspraxis soll humanitäre Standards bei Abschiebungen garantieren. Diese Standards werden in Sachsen immer wieder mit Füßen getreten, auch das Auftreten der Bundespolizeit erneut nicht deeskalierend. Hinzu kommt:  die Anwendung von Gewalt gegenüber Schutzsuchenden in Anwesenheit von Kindern ist laut Schmidtke aufs Schärfste zu verurteilen: „Solch eine Brutalität kann sowohl beim Betroffenen als auch bei den anderen Familienmitgliedern schwere Traumata verursachen. Im Artikel 6 des Grundgesetzes wird der Schutz der Familie festgelegt, solch ein Vorgehen ist ein totaler Widerspruch dazu!“

Eine Unterstützerin der Familie, die auch nach der Abschiebung noch Kontakt zur Familie hat, bestätigt dies: „Ich bin schockiert. Diese enorme Gewalt vor den Augen der Kinder ist unfassbar. Die Tochter sagte zu mir, sie könne nie vergessen was sie dort erlebt habe. Sie habe das Vertrauen in die Polizei verloren. Traumatisch war auch, dass die Familie nicht wusste, was genau passiert, sie hörte immer nur >Abschiebung<. Es gab keine Übersetzung vor Ort und niemand erzählte der Frau und den Kindern bzw. dem Mann nach der Trennung, wie es den anderen Familienmitgliedern erging, das war zusätzlich belastend.“

Der Familienvater befindet sich nun in der Dresdner Abschiebehaft, wo ihn die Abschiebehaftkontaktgruppe besucht. „Herr G. berichtete uns den Abschiebeverlauf sehr detailliert und war bestürzt über die Brutalität und Würdelosigkeit, die er nie erwartet hätte. Er wollte seine Familie vor einer erneuten Verfolgung in Georgien schützen, jetzt ist sie dort alleine. Er möchte so schnell wie möglich zu ihr. Dabei ist seine Haft bis längstens 8.März beantragt. Sein Pass liegt vor, Herr G. könnte schon morgen zu seiner Familie gebracht werden.“, fordert Toni Kreischen von der Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden.

Kontakt:
Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden
– Toni Kreischen –
Mail: kontakt@abschiebehaftkontaktgruppe.de

Sächsischer Flüchtlingsrat
– Dave Schmidtke –
Mobil: 0176 427 286 23
Mail: schmidtke@sfrev.de

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