PM: #PhamPhiSonBleibt: Ein drittes Mal in die Härtefallkommission als letzte Option

Die Ausländerbehörde Chemnitz hat Anfang der Woche in einem Gespräch mit Familie Pham/Nguyen und ihrer Anwältin Jenny Fleischer deutlich gemacht, sie werde keinen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 AufenthG an die Familie erteilen. Nun verweist die Ausländerbehörde auf einen dritten Gang zur sächsischen Härtefallkommission.

„Was hier passiert, ist ein Pingpong zwischen Behörden und Härtefallkommission auf dem Rücken von Familie Pham/Nguyen. Dieses Schauspiel ist schwer erträglich. Es ist eine Belastung für Herrn Pham Phi Son, seine Frau und seine Tochter, die man sich als nicht-betroffene Person schwer vorstellen kann“, erklärt Paula Moser vom Sächsischen Flüchtlingsrat.

Gericht stellt Strafverfahren ein

Gleichfalls am gestrigen Tage entschied das Amtsgericht Chemnitz, das Strafverfahren gegen Herrn Pham mit dem Vorwurf des unerlaubten Aufenthalts gegen Zahlung einer geringen Auflage einzustellen. Als Herr Pham 2016 sich drei Monate länger als erlaubt außerhalb Deutschlands und in Vietnam aufhielt, war seine Niederlassungserlaubnis erloschen. Daraufhin lebte er eine Weile ohne Aufenthaltstitel in Chemnitz. Der Grund für den längeren Aufenthalt in Vietnam war eine Behandlung im Krankenhaus aufgrund einer Kriegsverletzung.

„Das Gericht hat mit Einstellen des Verfahrens nach § 153a StPO gewürdigt, dass die Umstände, die zum Vorwurf des unerlaubten Aufenthalts geführt haben, strafrechtlich nicht relevant sind. Damit wird erneut deutlich, wie absurd es ist, jemand, der mehr als 35 Jahre hier lebt, wegen einer länger andauernden ärztlichen Behandlung das Aufenthaltsrecht zu entziehen“, so Moser.

Der dritte Gang zur Härtefallkommission

Die Ausländerbehörde Chemnitz hat nun zugesagt, die Familie bis Anfang Mai zu dulden. In dieser Zeit solle die Familie Sprachprüfungen ablegen und an einer Entfristung ihrer Arbeitsverträge arbeiten. Diese Kriterien sollen dann als neue Gründe für einen Härtefallantrag dienen.

„Ob der dritte Härtefall eine realistische Option ist oder ein erneutes böses Spiel auf dem Rücken der Familie, können wir derzeit nicht einschätzen. Die Nachweise über Sprachkenntnisse und die entfristeten Arbeitsverträge müssten dann als neue Sachlage qualifizieren.

Wir erinnern den sächsischen Innenminister an seine Worte, in der Härtefallkommission eine Lösung für die Familie zu finden. Die sächsische Härtefallkommission muss nun ihrem Namen Rechnung tragen und dafür sorgen, dass das Pingpong auf Kosten von Familie Pham/Nguyen ein Ende hat.“

Kontakt:
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
– Paula Moser
Mail: pr@sfrev.de
Telefon:
0176 427 286 23

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