PM Schwerkranke Minderjährige aus Mittweida abgeschoben – Antrag auf Aufenthalt wurde nie beschieden

Obwohl die minderjährige Dhespina I. an der unheilbaren Krankheit Mukoviszidose leidet und auf konstante medizinische Versorgung angewiesen ist, wurde sie und ihre Familie am 15. September aus Mittelsachsen nach Albanien abgeschoben. Nach Ankunft in Albanien wurden der schwerkranken Jugendlichen ihre lebensrettenden Medikamente abgenommen, sodass sich ihr gesundheitlicher Zustand bereits jetzt verschlechtert hat. Der sächsische Flüchtlingsrat und der Mukoviszidose e.V. Bundesverband appellieren an die zuständigen Behörden, Maßnahmen zu ergreifen, um das Leben der 16-Jährigen zu retten.

Dhespina I. und ihre Familie lebten bereits seit 2019 in Mittweida in Sachsen, wo die 16-Jährige auch zur Schule ging. Sie erzielte zuletzt immer bessere Noten. Das lag zum einen an den besseren Sprachkenntnissen, zum anderen daran, dass ihre Mukoviszidose in der Uniklinik Dresden behandelt wurde und sich ihr Gesundheitszustand dadurch stabilisierte. Mukoviszidose ist eine Erbkrankheit, bei der Gewebe und Organe wie die Lunge mit dickflüssigem Sekret irreparabel geschädigt werden. Ohne eine adäquate medizinische Behandlung sterben die meisten Betroffenen noch im Kindesalter. Um die teure Behandlung zu finanzieren, waren im Vorfeld einige Anträge beim Sozialamt und jahrelange Geduld notwendig.

„Bereits nach wenigen Wochen war deutlich, dass sich die Atmung der Patientin verbesserte und das Aussondern von Sekreten im Lungenbereich nachließ. In dieser Phase die Therapie zu unterbrechen, kann fatale Auswirkungen haben.“, sagt Burak Uslu vom Uniklinikum Dresden. Er ist vom Vorgehen der sächsischen Behörden entsetzt: „Wir waren alle geschockt, als wir von der Abschiebung erfuhren. Einen vergleichbaren Fall haben wir noch nicht erlebt und appellieren an die Verantwortlichen, dass die medizinische Behandlung von Dhespina hier fortgesetzt wird.“

Behandlung in Albanien kaum möglich

„Auch wir vom Mukoviszidose e.V. sind entsetzt darüber, dass eine minderjährige Patientin einfach so in ein Land abgeschoben wird, in dem ihre Krankheit kaum versorgt wird.“, sagt Winfried Klümpen aus der Geschäftsführung des Mukoviszidose e.V. Bundesverbands. „Wir appellieren an die zuständigen Behörden, der Jugendlichen eine Rückkehr zu ermöglichen und so ihr Leben zu retten.“ Laut Informationen des gemeinnützigen Vereins sind viele überlebensnotwendige Medikamente in Albanien nicht verfügbar oder müssen von den Patienten selbst gezahlt werden. Selbst die Grundversorgung der Patienten ist kaum gewährleistet, da es landesweit nur eine Klinik gibt, die die Krankheit behandelt.

Antrag auf Aufenthalt von Dhespina I. wurde nicht beschieden

Jetzt ist Familie I. abgeschoben worden, bevor überhaupt über ihren Antrag auf Aufenthalt nach § 25a AufenthG entschieden worden war. Heranwachsende, die gut integriert sind, haben danach einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. „Eine schwerkranke Minderjährige abzuschieben ist ein Skandal, aber dass die Behörden vorher nicht einmal über den Antrag auf Aufenthalt entschieden haben, ist eines Rechtsstaats nicht würdig. Zumal Dhespina gute Chancen auf einen positiven Bescheid gehabt hätte.“, so der Anwalt der Familie I., Rechtsanwalt Leo Matthias Waltermann. Denn ihre guten schulischen Leistungen lieferten Integrationsnachweise, die die Wahrscheinlichkeit auf eine Aufenthaltserlaubnis erhöhten.

Da Dhespina I. darüber hinaus an Begleiterkrankungen litt, wurde am 15. September 2023 auch eine Reiseunfähigkeit festgestellt. Aber das Schreiben dazu erreichte die Behörden offensichtlich nicht rechtzeitig, sie hätten die Abschiebung der jungen Frau andernfalls direkt stoppen müssen. „Für uns als Flüchtlingsrat ist hier nicht nur die Rechtmäßigkeit der Abschiebung in Frage zu stellen, wir kritisieren vor allem eine grobe ethische Missachtung der gesundheitlichen Lage einer schwerkranken Minderjährigen. Durch das Handeln der Ausländerbehörde sinkt die Lebenserwartung eines jungen Menschen, das ist mit nichts zu rechtfertigen.“, sagt Dave Schmidtke vom Sächsischen Flüchtlingsrat. Erneut zeigt sich, dass der von der Landesregierung verabschiedete Leitfaden zur Abschiebepraxis wenig bewirkt, wenn nicht einmal die Abschiebungen von Schwerkranken rechtlich unterbunden sind.

Wir verurteilen diese brutale Abschiebepraxis und fordern eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieses Vorgangs, um Dhespina schnellstmöglich die Fortsetzung ihrer Behandlung im Uniklinikum Dresden zu ermöglichen!

Kontakt:
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
– Dave Schmidtke –
Mail: schmidtke@sfrev.de
Telefon: 0176 427 286 23

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