Dresdener Gericht urteilt: BAMF muss Asyl-Entscheidungen zu Menschen aus Gaza treffen

Der Kläger stammt aus dem Gazastreifen und hatte bereits 2022 einen Asylantrag in der Bundesrepublik gestellt. Zuvor wurde sein Aufenthalt in Deutschland abgelehnt, weil er bereits einen Schutzstatus in Griechenland erhalten hatte. Der Mann klagte gegen diese Entscheidung und wollte sein Schutzgesuch in Deutschland einreichen, da vielfach dokumentiert und offiziell bestätigt wurde, dass Geflüchtete in Griechenland nicht mal mit dem Nötigsten versorgt werden können. Es folgte ein Rechtsstreit indem der Palästinenser im Februar 2024 das BAMF wegen Untätigkeit zum Asylverfahren in Deutschland anklagte. 

Nun erfolgte, knapp zwei Jahre nach Stellung des Antrages, eine Verpflichtung des Dresdener Gerichtes, dass die Bundesbehörde einen Bescheid hierfür ausstellen muss. Das BAMF hatte zuvor Entscheidungen von Menschen aus palästinensischen Gebieten im Asylverfahren ausgesetzt. Die Lage sei seit dem menschenverachtendem Angriff und Pogrom der Hamas am 7. Oktober letzten Jahres „[…]außerordentlich dynamisch, unübersichtlich und schwer zu bewerten[…]“. Obwohl im Gegenangriff der isrealischen Armee tausende Zivilist*innen getötet und zahlreiche kritische öffentliche Infrastruktur im Gazastreifen zerstört wurden, verweigerte das BAMF Bescheide für Palästinenser*innen auszustellen – diese Praxis sollte mit diesem Urteil des Verwaltungsgerichtes enden. Im deutlichen Urteil wird erkannt, dass „[…] der bewaffnete Konflikt längst ein Ausmaß erreicht hat, das den Anspruch auf internationalen subsidiären Schutz unabhängig von einzelnen Ereignissen trägt. Angesichts der dramatischen Lage, einhergehend mit großflächigen Zerstörungen, […] ist nicht abzusehen, ob und wann sich die Lage im Gazstreifen signifikant verbessern sollte.“

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