Alleinerziehender Mutter droht heutige Abschiebung nach Pakistan

Trotz staatlicher Verfolgung von religiösen Minderheiten soll heute eine Ahmadiyya-Angehörige von Sachsen aus abgeschoben werden. Der 46-jährigen Samina K. droht bei Rückkehr ernsthafte Gefahr, da Übergriffe auf Ahmadis im Land zunehmen. Sie wurde aus dem Abschiebegefängnis in Ingelheim heute zur Sammelabschiebung vom Leipziger Flughafen überführt.

Die alleinerziehende Frau lebt seit Oktober 2021 in Deutschland mit ihrem Sohn. Hier war sie auch in einer Frauengruppe der Ahmadiyya aktiv. Kontakt zu Familienangehörigen in Pakistan besteht laut Ihrem Sohn nicht mehr, sodass Samina K. nach einer Abschiebung auf sich allein gestellt wäre. Ihr Sohn Afzal A. ist extrem verzweifelt und versucht alles, um gemeinsam mit dem Anwalt diese erzwungene Rückführung zu verhindern.

Zuletzt häuften sich Attacken im Land gegen religiöse Minderheiten. So wurde erst kürzlich eine christliche Familie in Jaranwala von einem fundamentalistischen Mob gejagt und dann ihr Grundstück angezündet. Auch Grabinschriften von Ahmadis wurden zerstört – eine immer wieder angewendete Taktik, um Angehörige der Religionsgemeinschaft einzuschüchtern.

Neben Bedrohungen durch Grabschändigungen oder Übergriffen sind Ahmadiyya auch institutionell bedroht. Ahmadis gelten offiziell als „Ungläubige“, was auch in ihren Ausweisdokumenten vermerkt wird, sodass Betroffenene fortwährender Anfeindung ausgesetzt sind. Die seit November 2022 durch Gewalt erzwungene Zulassung der extremistischen TLP-Partei ist ein weiteres Indiz für fundamentalistische Radikalisierung im Land.

Pakistan zählt zu den Ländern mit den strengsten Blasphemie-Gesetzen. Selbst bei einer unbeabsichtigten Beleidigung des Propheten Mohammed kann laut Paragraph 295c die Todesstrafe verhangen werden. Da Angehörige von Minderheiten neben institutioneller auch gesellschaftliche Diskriminierung erfahren, werden sie entsprechend schnell eines Vergehens bezichtigt. Umso unverantwortlicher sind deshalb Abschiebungen in ein Land, in dem Menschenrechte für Marginalisierte keinerlei Beachtung finden. Wenn Angehörige der Minderheiten Pakistans von einer Abschiebung betroffen sind, kann dies lebensbedrohlich sein.

 

 

 

Teile diesen Beitrag:

Bildquellen

  • sebastian-grochowicz-WE0FIs9RBac-unsplash: Sebastian Grochowicz/Unsplash