PM: Wieder falsche Spielchen von Seiten des Innenministeriums

Zahl der Familientrennungen ist höher als bisher vom Innenministerium angegeben

Das Sächsische Innenministerium plant Familientrennungen ein. Das ist seit März bekannt. Diese werden aber statistisch nicht erfasst und somit nicht in Antworten der Landesregierung angegeben, im Gegensatz zu spontan durchgeführten Familientrennungen. Eine Erklärung, die jeder Logik zuwiderläuft, findet der Sächsiche Flüchtlingsrat e.V. Der Verein fordert eine Korrektur der Zahlen und das Ende der menschenrechtswidrigen Praxis.

Die Zahl der Familientrennungen durch Abschiebungen ist in Sachsen offenbar höher als erwartet. Im Jahr 2016 gab die Landesregierung an, 20 Familien im Zuge von Abschiebungen getrennt zu haben, für das Jahr 2017 sind nun drei Trennungen bekannt. Nur, das Innenministerium führt zwei „Kategorien“ von Familientrennungen: spontane und geplante. Wird, wie in einer Pressemitteilung des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V. vom 14. März berichtet, eine Familie bewusst und forciert getrennt, dann wird diese weder statistisch erfasst, noch in offiziellen Antworten des Innenministers angegeben. In der Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel gibt Innenminister Markus Ulbig an, er habe die Fragen so verstanden, dass sie sich lediglich auf spontane Familientrennungen beziehen würden. Gemeinsam mit Leipziger Initiativen hatte der Sächsische Flüchtlingsrat seit letztem Jahr die Praxis der Familientrennung kritisiert. Ein öffentliches Interesse an Aufklärung und Transparenz ist seit Langem gegeben. Der Geschäftsführer des Sächsischen Flüchtlingsrats, Ali Moradi, dazu: „Dass der Innenminister ein Missverständnis vorschiebt, ist fadenscheinig. Wer sollte denn bitte von forcierten Familientrennungen wie von den zwei verschiedenen Kategorien wissen? Wir glauben nicht, dass geplante Familientrennungen nicht erfasst werden. Das macht schlicht keinen Sinn! Wir fordern das Innenministerium dazu auf, die Akten nach der Grundrechtsverletzung Familientrennung für die vergangenen Jahre zu durchforsten und die Zahlen zu korrigieren. Viel mehr aber noch: Die Praxis der Familientrennung muss beendet werden.“

Hartnäckig wird versucht, die Abschiebepraxis fern der Öffentlichkeit zu halten

Am 14. März diesen Jahres veröffentlichte der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. eine Pressemitteilung, in welcher er von einer weiteren Eskalationsstufe bei Abschiebungen berichtete. Die Trennung von Familien werde nun bewusst eingeplant, hieß es dort. Im April dann wird diese Familientrennung in einer Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel nicht aufgeführt. Es benötigte eine weitere Anfrage um herauszufinden, dass der Flüchtlingsrat gar keine -neue- Eskalationsstufe beobachtete. Die forcierte Trennung von Familien ist offenbar gang und gäbe. Denn, so die Landesregierung, wenn sich in der Vorbereitung einer Abschiebung herausstellt, dass nicht alle Familienmitglieder abgeschoben werden können, dann wird diese nicht statistisch erfasst. Der Innenminister äußerte sich in seiner Antwort folgendermaßen: „Die Staatsregierung hatte in der Vergangenheit die Anfragen nach Familientrennungen so verstanden, dass diese lediglich Trennungen der ersten Kategorie [spontane Familientrennungen] erfassen.“ Der Innenminister gab an, die zwei Kategorien künftig separat aufzuführen. Zur Transparenz in Hinblick auf vergangene Grundrechtsverletzungen trägt er damit nicht bei.

Teile diesen Beitrag: