PM: Bürokratie gegen Arbeit – der Kampf um die Ausbildungsduldung

Anträge auf Ausbildungsduldungen werden häufig wegen nichtiger Gründe abgelehnt

Leipzig ist kein Einzelfall. In Sachsen verbauen Ausländerbehörden Geflüchteten häufig mit hanebüchenen Begründungen den Weg zur Ausbildung oder lassen bereits begonnene Ausbildungen abbrechen. Den Erwartungen der Wirtschaft werden sächsische Ausländerbehörden so nicht gerecht, humanitären Maßstäben und Integrationsbemühungen gleich gar nicht. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

„In Ihrem konkreten Fall waren Sie bis zu Ihrer Ausreise […] nach eigenen Angaben im Besitz eines Reisepasses. Sie seien jedoch dann unter Zuhilfenahme eines Schleppers, dem Sie Ihren Pass überließen […] nach Deutschland eingereist.“ Mit dieser Begründung lehnt die Ausländerbehörde Dresden einen Antrag auf Ausbildungsduldung ab. Die Antragstellerin hatte sich redlich bemüht, eine Ausbildung zur Bürokauffrau beginnen zu können, von nicht erfüllten Mitwirkungspflichten kann keine Rede sein. „So wird in deutschen Amtsstuben die Realität auf den Fluchtrouten ignoriert.“ sagt Dr. Gesa Busche für den Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. Passlosigkeit hat viele Gründe – dass Schlepper*innen sie einziehen, ist einer davon. Einer Ausländerbehörde sollte dies bewusst sein. Auch das Verwaltungsgericht Dresden folgte der Argumentation der Behörde, die Berufung am Oberverwaltungsgericht ist anhängig. „Wegen einer Lappalie kann nun eine junge, motivierte Frau ihre Ausbildung immer noch nicht antreten. Es grenzt schon fast an Hohn, dass sie wenig später zu einer der ‚Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen‘ verpflichtet werden sollte. Zumindest die Stadt Leipzig hatte ja bereits festgestellt, dass diese Maßnahmen ihrem Namen nicht gerecht werden.“ so Busche.

Selbst abgeschoben wird aus der Ausbildung

Doch auch in Leipzig wird die Integration von jungen Auszubildenden nicht ernst genommen. Für Aufmerksamkeit sorgte die Abschiebung eines jungen Mannes aus dem Ausbildungsbetrieb heraus. Vorgeblich soll er falsche Angaben zu seiner Identität gemacht haben – auch hier wird mit bürokratischer Kleinlichkeit der Fachkräftemangel verstärkt und ein Mensch zurück in das Land geworfen, aus dem er floh. Nicht gerade mit Ruhm schmückt sich auch die Ausländerbehörde Meißen. Dort mussten Menschen ihre Ausbildung abbrechen, weil sie diese bereits im Asylverfahren begonnen hatten. In dem Moment, wo der Asylantrag abgelehnt wurde, wurde die Arbeitserlaubnis wieder wegen Passlosigkeit entzogen. In Dresden sind solche Fälle ebenfalls bekannt. Busche: „Unsere Befürchtungen, die wir bereits im Mai in einem Positionspapier mit anderen Landesflüchtlingsräten geäußert haben, bestätigen sich: die Abschiebediktion wird deutlich höher bewertet als Integrationsbemühungen.“ Was tatsächlich Gewissheit für Geflüchtete und Arbeitgeber*innen schaffen würde: eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung anstelle der Ausbildungsduldung – die als Duldung immer noch die Abschiebung aussetzt.

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